Das Court of Arbitration for Sports (CAS) hat am 03.11.2022 den Einspruch von Nairo Quintana gegen die Entscheidung der Union Cycliste Internationale (UCI) abgewiesen.
Quintana wurde während der diesjährigen Tour de France positiv auf Tramadol, ein Schmerzmittel, getestet.
Daraufhin wurde der 32-jährige kolumbianische Radprofi, der die Tour auf dem sechsten Platz beendet hatte, disqualifiziert und zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 CHF verurteilt.
Der Tramadol-Gebrauch wurde von der UCI richtigerweise als medizinische Anwendung und nicht als Doping gewertet, so das CAS.
Daher oblag die Entscheidung einer Disqualifikation der UCI.
Tramadol ist erst seit 2019, nach den UCI-Regeln, ein verbotenes Schmerzmittel. Der erstmalige Gebrauch während eines Wettkampfes führt ausschließlich zu einer Disqualifikation.
Bei einer erneuten Anwendung kommt es zu einer fünfmonatigen Sperre.
Quintana gab selbst nach der Entscheidung an, nie Tramadol genommen zu haben und in jeder seiner 300 Dopingproben, negativ gewesen zu sein.
Da es bei ihm ein erster Verstoß gegen die UCI-Regeln ist, bleibt es bei einer Disqualifikation.
Severin Lask / Steffen Lask
Der deutsche Skiverband (DSV) hat als einer der größten Skiverbände der Welt, ähnlich groß wie Österreich, Schweiz und Kroatien, Klage gegen die Wiederwahl von Johan Eliasch als Präsident des FIS beim CAS erhoben.
Der schwedisch-britische Milliardär, der seit 2021 den Vorsitz des Internationalen Skiverbandes inne hat, wurde im Mai diesen Jahres mit 100 Prozent der Stimmen wiedergewählt.
Das Problem in den Augen der großen Skiverbände: Es konnten nur Ja-Stimmen für Eliasch abgegeben werden.
Zwar konnten sich die Stimmberechtigten enthalten, sie konnten jedoch nicht ausdrücklich – ablehnend – gegen Eliasch stimmen.
Die 100 prozentig Zustimmung stellt sich also in Wirklichkeit anders dar. Von 126 stimmberechtigten Delegierten hatten nur 70 für Eliasch gestimmt, der Rest enthielt sich.
Die deutsche Delegation hatte aus Protest vor der Wahl die Abstimmung verlassen.
Stefan Schwarzbach, Vorstandsmitglied des Deutschen Skiverbandes, hatte der ARD unmittelbar nach der Wahl gesagt, dass sich eine solche Wahl nicht mit dem Rechtsverständnis des DSV decke und die Wahl des Präsidenten eine Farce sei.
Eliasch ist aufgrund seiner Reformvorschläge nicht unumstritten. Er plant unter anderem Weltcup-Rennen in Dubai und eine zentrale Vermarktung der TV-Rechte an diesen Rennen über die FIS.
Derweilen liegen die Vermarktungsrechte bei den nationalen Sportverbänden und bei den jeweiligen Weltcup-Austragungsorten, die sich durch die Verkäufe dieser Rechte größtenteils finanzieren.
Eine zügige Entscheidung des CAS kann in einem solch wichtigen Anliegen durchaus erwartet werden. Es bleibt abzuwarten, ob die Wahl wiederholt werden muss.
Severin Lask / Steffen Lask
Nicht einmal einen Tag nach dem Urteil des CAS, welches die Europa-Pokalsperre gegen Manchester City gänzlich aufhob und die Geldstrafe von 30 auf 10 Millionen Euro verringerte, stellt der Verein Pep Guardiola laut „The Guardian“ 165 Millionen Euro für neue Transferausgaben zur Verfügung. Das entspricht ungefähr der Summe, die Manchester City durch zwei Saison ohne Europa-Pokal eingebüßt hätte. Das alleine zeigt, wie wirkungslos die Regularien der UEFA – insbesondere die des FFP (Financial Fair Play) sind.
In unserem Artikel vom 10.06.2020 erläutern wir, wobei es in dem Verfahren gegen Manchester City geht.
Das Urteil des CAS macht nicht nur deutlich, wie wenig Macht die UEFA im Vergleich zu den Clubs hat, es verschärft diese Situation noch weiter. Aus einem Kurz-Statement des CAS wird deutlich, dass die UEFA wohl unzureichende Beweise für die behaupteten Regelverstöße von Man-City vorgebracht habe. Die wichtigsten Beweise waren demnach die Enthüllungen aus dem Football-Leaks-Datensatz, sprich öffentlich zugängliche Beweise. Die UEFA bat zwar Man-City um mithilfe bei der Aufklärung, der Verein verweigert dies aber. Allein das macht deutlich, wie abstrus dieser Fall ist. Der Spiegel schreibt dazu treffend: „Es ist eine Kuriosität der Regelhüter in Sportverbänden: Kein Staatsanwalt ist vor Gericht schließlich darauf angewiesen, dass der Beschuldigte selbst zugibt, den Banktresor aufgebrochen zu haben.“ Für die Versagung der Unterstützung muss Manchester jetzt die Strafe in Höhe von 10 Millionen Euro zahlen – zum Vergleich: so viel verdient ein Spieler pro Jahr.
Ferner verurteilte die UEFA Manchester City für Vergehen, die nach den Regel des FFP (sprich ihren eigenen Regeln), verjährt seien. Erst der CAS wies auf diesen Fehler hin, der von UEFA eigenen Juristen bei der Auslegung der eigenen Regeln gemacht wurde.
Letztlich bleibt die Urteilsbegründung abzuwarten, um die genauen Gründe für das Scheitern der UEFA vor dem CAS beurteilen zu können. Eines wird aber jetzt schon deutlich: mit Ruhm bekleckert hat sich die UEFA nicht und das FFP bleibt wohl wirklich als leere Hülle ohne echte Sanktionsmöglichkeiten zurück.
Severin Lask / Steffen Lask
Der seit langer Zeit in der Kritik stehende Schwimm-Olympiasieger Sun Yang wurde vom Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) für acht Jahre gesperrt, weil er eine Dopingprobe mit einem Hammer zerstören ließ.
Der ganze Vorfall spielte sich in der Nacht vom 4. auf den 5. September 2018 ab. Am Abend des 4. September 2018 sollte eine Dopingkontrolle auf dem Anwesen von Sun Yang in China stattfinden. Sun Yang gab wie gewöhnlich zunächst eine Blutprobe ab. Erst als sein langjähriger Arzt Ba Zhen – der nach Medienberichten bereits in der Vergangenheit wegen Dopingverstößen gesperrt war – hinzugerufen wurde, eskalierte die Situation. Plötzlich wurde von Sun Yang´s Seite behauptet, dass die Krankenschwester des Kontrollteams vom schwedischen Anti-Doping-Dienstleister IDTM über keine ausreichende Qualifikation/Akkreditierung zur Blutentnahme von Dopingproben verfüge. Die Dopingprobe sei – so die Forderung von Sun Yang – zu vernichten. Das Kontrollteam verweigerte die Vernichtung. Daraufhin ließ Sun Yang´s Mutter durch einen Sicherheitsmann einen Hammer holen, mit dem dieser die Dopingprobe zerschlug.
Diesen Sachverhalt bewertete die FINA weder als strafbare Verweigerung einer Dopingkontrolle noch als Versäumnis und beließ es bei einer Verwarnung gegen Sun. Die WADA nahm eine andere Bewertung vor und brachte den Fall vor den Internationalen Sportgerichtshof.
Dieser entschied heute, dass Sun Yang für acht Jahre gesperrt werde. Die umstrittenen Goldmedaillen der Schwimm-WM 2019 darf er behalten, unter anderem, weil die FINA ihn nicht vorläufig suspendiert hatte und die Dopingproben kur vor und unmittelbar nach jener Nacht jeweils negativ ausgefallen seien. Die lange Sperre ist darauf zurückzuführen, dass Sun Yang bereits als Wiederholungstäter gilt, der bereits eine drei monatige Sperre wegen eines Dopingverstoßes „absitzen“ musste.
Sun Yang hat angekündigt, Einspruch gegen das Urteil des CAS einzulegen und vor das Schweizer Bundesgericht zu ziehen.
In der Schwimm-Welt dürfte das Urteil begrüßt werden, da bereits seine Teilnahme an der Weltmeisterschaft 2019 in Gwangju bei vielen Sportlern Proteste hervorgerufen hatte.
Severin Lask / Steffen Lask
Merkürdig: Wenn man also vor Gericht mit der eigenen Rechtsauffasung scheitert und im Prozess unterliegt, dann ist das Gericht in seiner Struktur dafür verantwortlich. Es müssen Reformen des Gerichts – hier des CAS – her, so Dr. Thomas Bach, promovierter Jurist und Präsident des IOC, und zwar „dringend„!
Naja, wenn das dringend ist, wird damit sicher sofort begonnen, möchte man Herrn Dr. Bach zurufen. Immerhin ist der Präsident des CAS, der Australier Coates bis vor wenigen Jahren noch Vizepräsident des IOC gewesen.
Die Kritik des Präsidenten, Dr. Bach, der sich – nach Medienberichten – Sorgen bezüglich der Qualität des Richterspruchs macht, ist deshalb mekrwürdig und gekennzeichnet von einem fragwürdigen Rechtsverständnis, weil die Entscheidung des IOC von vornherein rechtswidrig war. Bach muss sich fragen lassen, ob das Vorgehen des von ihm geführten Verbandes, nicht nur rechtsfehlerhaft, sondern auch taktisch verfehlt war.
Konsequent immerhin, die Nichteinladung durch das IOC der nunmehr vom lebenslangen Verbot freigesprochenen Sportler. Aber, ob das Bestand haben wird? Wohl kaum. Das Startrecht erstreiten, das ist numehr der nächste rechtliche Schritt, den die Aktiven gehen müssen. Die Zeit wird knapp.
Steffen Lask