Dietmar Hopp – von der „Hassfigur“ zum starken Mann gegenüber Donald Trump

In einer Zeit, in der Sport ebenso wie der Rest des öffentlichen Lebens in Europa durch das Corona-Virus größtenteils stillgelegt wurde, rücken andere Themen in den Vordergrund. 

Noch vor zwei Wochen wurde von einem Teil der Fußballfans eine Hetz-Kampagne gegen Dietmar Hopp gefahren. Er wurde lautstark beschimpft und auf etlichen Plakaten und Bannern verunglimpft und beleidigt. Er stehe für das, was im modernen Fußball falsch laufe, so Teile der Fans. Der DFB stellte sich mit einer vorher noch nie dagewesene Konsequenz gegen die Fußballkurven in Deutschland und drohte u.a. mit Spielabbruch. Das erzeugte nicht nur Zustimmung, sondern auch Kritik, da bis zu diesem Wochenende der DFB weder in den Profiligen noch in den Amateurligen jemals von dem sog. Drei-Stufen-Plan Gebrauch gemacht hatte. Die Kritik bezog sich vor allen Dingen darauf, dass es vorher schon genügend „Chancen“ gegeben hatte, ein Zeichen gegen Rassismus und Diskriminierung zu setzen. Es schien so, als bräuchte es erst, eines in der Tat strafwürdigen Verhaltens gegenüber einem Milliadär, um den DFB dazu zu bringen, konsequent gegen jegliche Art von Diskriminierung vorzugehen – so die Kritiker.

Doch diese Diskussion soll hier nicht geführt werden.

Es wirkt wie ein gut geschriebenes Buch, dass genau dieser Milliardär als Hauptanteilseigner an dem Unternehmen CureVac, führend in der Forschung für einen Impfstoff gegen das Corona-Virus, sich Donald Trump in den Weg stellte. Denn die US-Regierung wollte die Wissenschaftler des Unternehmens davon überzeugen, dass sie exklusiv für die USA forschen und einen Impfstoff ausschließlich für den amerikanischen Markt herstellen. Dass dies in einer globalisierten und offenen Welt und Gesellschaft moralisch äußerst verwerflich scheint, ist nicht weiter zu begründen. Dennoch stand die Frage, ob sich das Unternehmen mit genügend Geld umstimmen lassen würde.

Doch genau dieser Milliardär, der vor zwei Wochen noch auf Plakaten in einem Fadenkreuz in den Stadien hing, sprach ein Machtwort. Sein Unternehmen werde weiter an einem Impfstoff für alle forschen, auch für die Bürger der USA, aber nicht exklusiv für die USA. 

Dass mit der Entwicklung eines Impfstoffes nicht nur eine Vielzahl von Leben gerettet werden, sondern auch – ein Nebeneffekt – die Bundesliga „gerettet“ wird bzw. ihre Fortsetzung findet, erscheint wie eine Pointe eines Märchens.

So eine Wendung nimmt nur das echte Leben. Vom „Hurensohn“ zum „Verteidiger der Forschung und Entwicklung eines Impfstoffes für ALLE“.

Severin Lask

Warum der BVB in Sachen Sakho passiv bleibt

Doping

Ein neuer Dopingfall erschüttert die Welt des Sports. Dieses Mal trifft es (erneut) den Fußball und damit eine Sportart, bei der Doping nicht viel bringe, behaupteten jedenfalls in jüngerer Vergangenheit beispielsweise Jürgen Klopp, Mehmet Scholl und Robin Dutt. Diese These will scheinbar auch Darmstadt-Profi Sandro Wagner untermauern. Angesprochen auf den aktuellen Fall des Liverpool-Abwehrspielers Mamadou Sakho erklärte der Bundesliga-Torjäger: „Ich glaube nicht, dass Doping im Fußball ein großes Thema ist. Ich kenne alle meine Kollegen und ich denke nicht, dass Doping im Mannschaftssport viel hilft.“

Eine Gegenansicht vertritt u.a. der Anti-Doping-Experte Prof. Werner Franke: „In der zweiten Halbzeit wirken sich Epo und sogenannte Epo-Mimetika fantastisch aus. Die Spieler sind so gut wie in der ersten Hälfte. Keine Ermüdungserscheinungen mehr“. So oder so ähnlich auch im Fall Sakho? Mamadou Sakho, beinharter Verteidiger und Schütze des zwischenzeitlichen 3:3 gegen Borussia Dortmund im Europa-League-Viertelfinale, wurde positiv auf einen nicht erlaubten Fatburner getestet; und zwar schon nach dem Europa-League-Achtelfinal-Rückspiel gegen Manchester United. Gegen die Schwarz-Gelben kam der 26-Jährige sowohl im Hin- als auch im Rückspiel über die volle Spieldistanz zum Einsatz. Klingt ganz so, als wären genügend Anhaltspunkte gegeben, um Schritte gegen die Spielwertung(en) einzuleiten. Dennoch bleibt der Bundesligist passiv und akzeptiert das Ausscheiden.

Im Rudern etwa oder in der Leichtathletik hingegen wird das Wettkampfergebnis richtigerweise korrigiert. Im Fußball nicht. Einleuchtend ist zwar der Gedanke, dass Fußball ein Mannschaftssport ist und das Fehlverhalten eines Einzelnen vergleichsweise weniger ins Gewicht fällt. Indes zeigt nicht nur der Fall der Potsdamerinnen Stephanie Schiller, Christiane Huth, Jeannine Hennicke und Magdalena Schmude, die 2007 nachträglich mit WM-Bronze im Doppelvierer (Rudern) geehrt wurden, weil das Rennresultat des russischen Bootes aufgrund Dopings einer einzigen Athletin annulliert wurde, dass auch Mannschaftsdisziplinen einer Korrektur unterliegen. Warum dann nicht auch im Fußball?

Es scheint fast so, als würde die Fußballwelt nach den Korruptionsskandalen weitere Negativschlagzeilen vermeiden wollen. Totschweigen kann ein Mittel sein. Indes ist es dann aber auch nicht verwunderlich, wenn der Staat mit Anti-Doping-Gesetzen für die Glaubwürdigkeit des Sports ficht. Der (Fußball-)Sport ist dazu scheinbar nicht bereit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Thilo Kehrer und das Arbeitsrecht

Fußball V

Ähnlich wie im Fall der Nachwuchshoffnung Sinan Kurt, die letztlich gegen eine Ablösesumme von Borussia Mönchengladbach zum FC Bayern wechselte, gestaltet sich die derzeitige Debatte um Thilo Kehrer. Der 18-jährige Nachwuchsnationalspieler schoss die Schalker A-Jugendmannschaft vor einigen Monaten zur Deutschen Meisterschaft, bleibt nunmehr allerdings dem Training der Gelsenkirchener fern. Vielmehr scheint er bereits einen Vertrag bei Inter Mailand unterzeichnet zu haben – trotz eines bestehenden (oder doch nicht bestehenden) Vertrages bei den Königsblauen.

Medienberichten zufolge wurde zwischen Kehrer und Schalke 04 ursprünglich ein 3-Jahres-Vertrag (plus Verlängerungsoption um ein Jahr) geschlossen. Im Frühjahr diesen Jahres soll das junge Talent einen Profivertrag ausgeschlagen haben. Daraufhin zog der Bundesligist seine ihm vertraglich zustehende Option. „Wir sind der Ansicht, dass er bei uns einen rechtsgültigen Vertrag hat, und den gilt es zu erfüllen“, so der Schalke-Manager Horst Heldt. Ist aber Kehrer damit tatsächlich bis zum Jahr 2016 an seinen Arbeitgeber gebunden?

Nach § 22 Nr. 7.1 der DFB-Spielordnung gilt: „Mit A- und B-Junioren im Leistungsbereich der Leistungszentren der Lizenzligen, der 3. Liga, der 4. Spielklassenebene oder der Junioren-Bundesliga können Förderverträge abgeschlossen werden. Diese orientieren sich an dem Mustervertrag („3+2 Modell“).“ Insoweit wären Verträge mit Optionen, die die Bindungsdauer über drei Jahre hinaus ermöglichen, zulässig. Nach § 18 Nr. 2 S. 4, 5 des FIFA-Reglements bezüglich Status und Transfer von Spielern beträgt indes die maximale Laufzeit eines Vertrags für Spieler unter 18 Jahren drei Jahre; „Klauseln mit längerer Laufzeit werden nicht anerkannt“. Da sich der DFB in seiner Satzung den Bestimmungen des Weltverbandes unterworfen hat, dürfte das vorgenannte „3+2 Modell“ (drei Jahre Vertragslaufzeit plus maximal 2-Jahres-Option) jedenfalls nicht durchsetzbar sein. Die FIFA-Statuten sind jedoch genauso wie die DFB-Regularien keine Gesetze. Zwar sind sie eine Ausprägung der Vereinsautonomie, die im Grundgesetz verankert ist; sie können allerdings kein Sonderprivatrecht begründen. Es verbleibt lediglich die Möglichkeit für die Zivilgerichte, bestimmte typische Wertungen des Sports in die rechtliche Beurteilung einfließen zu lassen. Dagegen können verbandsrechtliche Entscheidungen und ggf. Sanktionen auf die Verbandsregeln gestützt werden.

Mithin ist für die Beurteilung der Frage, ob der Spielervertrag des Thilo Kehrer beim FC Schalke weiterhin Bestand hat, entscheidend, ob staatliches Recht einen solchen Vertrag (plus Optionsziehung) erlaubt. Hierfür ist sicherlich eine spezifische Betrachtung des Vertrages unverzichtbar. Wichtig ist mitunter, ob ein einseitiges oder beidseitiges Optionsrecht vereinbart wurde. Allein der Umstand, dass ein Minderjähriger länger als drei Jahre gebunden wurde, dürfte allerdings – unterstellt, Kehrer wurde bei Vertragsschluss ordnungsgemäß vertreten – nicht ausreichen, um etwa ein Kündigungsrecht oder gar eine Sittenwidrigkeit zu begründen. Zweifelhaft ist lediglich die Bindungswirkung eines Dauerschuldverhältnisses im Hinblick darauf, ob ein weiteres Festhalten am Vertrag – den der Minderjährige nur durch Vertreter schließen konnte – für den sodann Volljährigen rechtlich zumutbar ist. Nach diesseitiger Ansicht dürfte dennoch Heldt Recht haben; Kehrer bleibt bis 2016 gebunden: Es gilt der Grundsatz pacta sunt servanda.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

425 000 €: Bremen bittet DFL zur Kasse

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Das Bremer Vorhaben, die DFL an polizeilichen Mehrkosten für sog. „Risikospiele“ zu beteiligen, hat sich – seit unserem letzten diesbezüglichen Beitrag – verfestigt. Nunmehr hat der Bremer Polizeipräsident Lutz Müller einen ersten Gebührenbescheid angekündigt. Beim Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV vom 19. April 2015 sollen 969 Beamte aus vier Bundesländern im Einsatz gewesen und 9537 Arbeitsstunden geleistet worden sein; hierfür soll sich die DFL mit 425.718,11 € beteiligen. Ein entsprechender Bescheid wurde laut Medienberichten noch nicht zugestellt. Vielmehr habe der Verband einen Monat Zeit erhalten, Stellung zu beziehen.

„Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes“, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Die DFL hingegen hat bereits angekündigt, sich gegen die Kostenbeteiligung „mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ wehren zu wollen.

Bleibt abzuwarten, wie die DFL ihre Stellung rechtlich begründen wird. Da ein gerichtliches Verfahren unausweichlich erscheint, wird zudem interessant sein, wie sich die zuständigen Gerichte positionieren werden. Zu klären gilt es nicht nur eine rein juristische, sondern (wohl) auch politische Frage.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

René Schnitzler vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen

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Der ehemalige Profispieler vom FC St. Pauli wurde vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen. So soll Schnitzler zwar gegenüber Wettmanipulanten Verschiebungen von mehreren Zweitligaspielen im Jahr 2008 zugesichert haben. Nicht bewiesen werden konnte hingegen, dass die Zusicherungen ernstlich waren. 60 000 €, die der 30-Jährige damals für den vermeintlichen Deal erhielt, habe er jedoch nicht versteuert, sodass das Bochumer Landgericht den ehemaligen Stürmer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 € verurteilte.

Auch ein Mittelsmann und ein holländischer Wettanbieter wurden freigesprochen. Letzterer wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das deutsche Strafrecht gar nicht anwendbar sei.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask