Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen sieht die DFL in der Pflicht, sich an den Mehrkosten für sog. Risikospiele zu beteiligen. Das Verwaltungsgericht (VG) Bremen hatte noch im vergangenen Jahr im Mai einen Gebührenbescheid der Hansestadt Bremen aufgehoben und die DFL aus der rechtlichen und wirtschaftlichen Verantwortung für Mehrkosten, die dem Land durch Polizeieinsätze entstehen, wenn sog. Risikospiele gesichert werden müssen, entlassen. Die DFL hatte argumentiert, das Sichern solcher Spiele, sei Aufgabe des Staates und entsprechende Kosten könne der Staat nicht abwälzen. Im Konkreten geht es in dem Rechtsstreit, der wegweisend ist, um ein Spiel dieser Höchst-Riskoklasse, nämlich um das Spiel Bremen gegen den Hamburger SV. Anlässlich des Spiels im April 2015 kam es zu einer Massenschlägerei zwischen den Fans der am Spiel beteiligten Mannschaften. Die Polizei war überobligatorisch im Einsatz. Die ansonsten regelmäßig anfallenden Einsatzstunden für die Beamten des Polizeidienstes von 200 bis 250 waren um ein Vielfaches auf 9.537 überschritten worden.
Auch das OVG sieht die Sorge für Ordnung und Sicherheit als eine Kernaufgabe des Staates an. Das entbinde aber nicht reflexartig die DFL bzw. den DFB e.V. von einer Kostenbeteiligung. Immerhin sei das Geschäft „Fußball“ wirtschaftlich für die Vereine, aber auch die DFL und den DFB e.V. so lukrativ, weil der Schutz in dem Maße gewährt werde, wie es der Staat tut.
Der Verband hat Revision zum Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) angekündigt und argumentiert, dass nicht der Fußball „Schuld“ sei. Die Gewalt gehe originär nicht vom Sport aus, so u.a. der DFL-Präsident Dr. Rauball, der zitiert wird, dass der Fußball „nicht Verursacher von Gewalt“ sei.
Wir werden abwarten, wie das BVerwG entscheidet.
Steffen Lask
Wie wir berichteten, kündigte Bremen an, die DFL künftig für die Kosten der Polizeieinsätze bei sogenannten „Risikospielen“ in Anspruch zu nehmen. Nun wurde der erste Forderungsbescheid an die DFL auf den Weg gebracht. Das Land Bremen hatte hierfür im November 2014 mit einer Änderung des Bremischen Gebühren- und Beitragsgesetzes eine gesetzliche Grundlage geschaffen. Die DFL hatte schon im Vorfeld mitgeteilt, sich „mit allen juristischen Möglichkeiten“ gegen eine Überwälzung der Polizeieinsatzkosten zu Wehr zu setzen.
Die schwierige polizeirechtliche Frage, ob Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen dem Veranstalter zurechenbar sind, wurde mit der Erhebung einer Gebühr umgangen. Die Rechtmäßigkeit eines solchen Vorgehens ist jedoch ebenso äußerst umstritten und stellt rechtliches Neuland dar.
Grundrechte der Veranstalter, etwa die Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG) oder das Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb als Ausprägung des Eigentumsschutzes (Art. 14 GG), könnten laut einer Mitteilung des Bremer Senats vom 22. Juli 2014 zwar berührt sein. Dies sei aber aus vernünftigen Erwägungen des Gemeinwohls, namentlich der gerechten Lastenverteilung, zu rechtfertigen. Auch eine mögliche grundrechtsrelevante Ungleichbehandlung (Art. 3 GG) wegen der Beschränkung auf eine bestimmte Art von Großveranstaltungen, sei wegen des typischerweise höheren Einsatzaufwands jedenfalls gerechtfertigt.
Bleibt das rechtliche Vorgehen der DFL gegen den Kostenbescheid und dessen Grundlage erfolglos, wird das Bremer-Modell wohl bald Nachahmer in anderen Bundesländern finden.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Bremer Vorhaben, die DFL an polizeilichen Mehrkosten für sog. „Risikospiele“ zu beteiligen, hat sich – seit unserem letzten diesbezüglichen Beitrag – verfestigt. Nunmehr hat der Bremer Polizeipräsident Lutz Müller einen ersten Gebührenbescheid angekündigt. Beim Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV vom 19. April 2015 sollen 969 Beamte aus vier Bundesländern im Einsatz gewesen und 9537 Arbeitsstunden geleistet worden sein; hierfür soll sich die DFL mit 425.718,11 € beteiligen. Ein entsprechender Bescheid wurde laut Medienberichten noch nicht zugestellt. Vielmehr habe der Verband einen Monat Zeit erhalten, Stellung zu beziehen.
„Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes“, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Die DFL hingegen hat bereits angekündigt, sich gegen die Kostenbeteiligung „mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ wehren zu wollen.
Bleibt abzuwarten, wie die DFL ihre Stellung rechtlich begründen wird. Da ein gerichtliches Verfahren unausweichlich erscheint, wird zudem interessant sein, wie sich die zuständigen Gerichte positionieren werden. Zu klären gilt es nicht nur eine rein juristische, sondern (wohl) auch politische Frage.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Land Bremen hat in Sachen Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) den ersten Schritt getan. Die Bürgerschaft hat einen Gesetzesentwurf, nach dem sich die DFL an den Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Ligaspielen beteiligen soll, in erster Lesung beraten und beschlossen. Zwar hat die Opposition dagegen gestimmt, dennoch könnte bereits in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz Gestalt annehmen.
„Für den Fall, dass dann das Gesetz verabschiedet wird und danach Gebührenbescheide auf der Grundlage der geänderten Regelungen ergehen, wird der Ligaverband wie angekündigt Rechtsmittel dagegen einlegen“, so die Stellungnahme des Zusammenschlusses der deutschen professionellen Fußballvereine. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hingegen sieht das Gesetzesvorhaben auf der rechtlich zulässigen Seite: „Schon vor 35 Jahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den VfB dazu verurteilt, für Polizeieinsätze zu zahlen.“
Bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask