Das ehemalige Abwehrtalent des FC Bayern München steht wohl kurz vor dessen Haftentlassung. Der Brasilianer, der 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, darf nach Angaben seines Rechtsanwalts, Sewarion Kirkitadse, bereits am 18. Dezember „nach Hause“. Er hat dann zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe abgesessen. Dem habe die Strafvollstreckungskammer München zugestimmt.
Danach hat der nunmehr 25-Jährige „einen Monat Zeit, selbständig als freier Mann und ohne Abschiebung in seine Heimat zurückzukehren“, so Kirkitadse. Derzeit arbeitet Breno als Freigänger beim Rekordmeister und unterstützt den Trainerstab der Jugendabteilung. Bleibt abzuwarten, ob sich die einstige Nachwuchshoffnung um ein zweites Kapitel als Fußballprofi bemühen wird.
Dennis Cukurov
Brasilien wird im WM-Halbfinale gegen Deutschland definitiv auf ihren Kapitän und Abwehrchef Thiago Silva verzichten müssen. Die Disziplinarkommission des Weltfußballverbands (FIFA) hat den Antrag des brasilianischen Fußballverbands (CBF) auf Aufhebung der Spielsperre erwartungsgemäß zurückgewiesen. Es gebe keine rechtliche Grundlage, sich damit zu befassen, so das zuständige Gremium.
Zudem wird die FIFA auch nachträglich keine Sanktion gegen Zuniga, den kolumbianischen Mittelfeldspieler, welcher Neymar einen Lendenwirbel brach, aussprechen. Die Tatsachenentscheidung des Schiedsrichters bleibt insoweit unberührt. Ob der CBF dennoch strafrechtlich gegen Zuniga vorgehen will, ist noch nicht bekannt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Heute in einer Woche beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und damit die Jagd nach dem begehrten Weltmeistertitel. Selbstverständlich würde das Gastgeberland ihren Rekordsiegerstatus gern mit einem Erfolg untermauern. Ein Rückblick auf den 2. Titel der Brasilianer im Jahr 1962 zeigt allerdings eine Ungereimtheit auf.
Einer der Leistungsträger der damaligen Weltmeisterelf war Garrincha. Der Außenstürmer wurde in Chile Torschützenkönig und führte seine Mannschaft ins Finale. Im Halbfinale jedoch erhielt die brasilianische Fußballikone nach einer Tätlichkeit die rote Karte. Diese löst bekanntlich zumindest eine Sperre für das darauffolgende Spiel aus. Garrincha sollte demnach am Finale nicht teilnehmen dürfen. Es kam anders. Da der Hauptschiedsrichter selbst die Tätlichkeit nicht sah und den Brasilianer lediglich auf Hinweis seines Linienrichters des Feldes verwies, musste die Disziplinarkommission des Fußballweltverbands (FIFA) nach einem Einspruch gegen die Sperre über die Konsequenzen des Platzverweises entscheiden. Einzig der Linienrichter konnte durch Zeugenaussage das Fehlverhalten Garrinchas schildern. Dieser erschien nicht zum anberaumten Termin. Angeblich soll sein Fernbleiben gar erkauft worden sein. Die Sperre wurde aufgehoben. Garrincha spielte. Brasilien wurde Weltmeister.
Sollte nun versucht werden, den Garrincha-Freispruch mit der Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball Bunds (DFB) zum Phantomtor von Stefan Kießling beim Bundesligaspiel von Bayer Leverkusen gegen 1899 Hoffenheim in einen sportrechtlichen Vergleich zu setzen, dürfte ein klarer Gegensatz erkennbar werden. Das DFB-Sportgericht wertete das Phantomtor, stärkte die Entscheidungssouverinität des Schiedsrichters. So soll etwaiges Nachprozessieren jeglicher Schiedsrichterentscheidungen vermieden werden. Eben diese Souverinität blieb dem Schiedsrichter, welcher Garrincha die rote Karte zeigte, zum Nachteil der im Endspiel unterlegenen Tschechoslowakei verwehrt.
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Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Brasilien steht kurz vor dem Anpfiff. Der vorläufige Mannschaftskader der deutschen Auswahl steht, die Stadien sind nahezu fertig und die Nationen voller Vorfreude. Was vor Ort fehlt, ist einzig allein ein Dopingkontrolllabor mit Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Deshalb sollen die Dopingproben in der Schweiz untersucht werden. Das bedeutet, dass die Proben nach Lausanne geflogen werden müssen. Transport und Analyse könnten demnach viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein entlarvter Dopingsünder die auf die Blutentnahme folgende Partie unproblematisch bestreiten dürfte. „Es wäre absolut unverzeihlich, wenn im Finale jemand antritt, der positiv getestet wurde, und sich das erst hinterher herausstellt. Deshalb ist es so, dass die Organisatoren derartiger Wettkämpfe enorm aufs Tempo drücken und innerhalb von 48 Stunden die Ergebnisse haben wollen. Mit Recht.“, erklärte Dr. Detlef Thieme, Leiter des Kreischaer Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie.
Zwar schilderte Prof. Jiri Dvorak, Chefarzt des Weltfußballverbands (FIFA), noch vor einigen Monaten, die langen Wege seien kein Erschwernis: „Es ist das erste Mal, dass wir im Austragungsort einer WM kein Labor haben werden. Aber es ist für uns kein Problem. Es ist so, dass wir den größten Teil der Proben innerhalb von 24 Stunden in Lausanne haben werden“. Kürzlich konkretisierte die FIFA allerdings, die Proben würden „zwischen 24 bis 48 Stunden [nach Entnahme] das Labor in Lausanne erreichen“. Zudem, so Dr. Thieme, käme eine realistische Größe von 30 Stunden oder mehr für die Analyse an sich. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen einigen Spielen lediglich 4 Tage liegen, sind Engpässe nicht ausgeschlossen.
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