Weitere Ermittlungen gegen FIFA-Funktionäre

Auf einer gemeinsamen Pressekonferenz über den Stand der Ermittlungen in der Korruptionsaffäre, haben US-Justizministerin Loretta Lynch und der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber in Zürich die Ausweitung der Ermittlungen bekannt gegeben.

Ob nun gegen den FIFA-Präsidenten Joseph Blatter ermittelt wird, wurde von den Ermittlern vorerst offen gelassen. Anlass für solche Ermittlungen könnte ein Bericht des Schweizer Fernsehens geben. Danach soll der FIFA-Chef vor zehn Jahren Fernsehrechte zu auffällig niedrigen Preisen an den früheren FIFA-Vize-Präsidenten Jack Warner, verkauft haben, die Warner wiederum für ein Vielfaches weiterverkauft haben soll. Im Gegenzug soll Warner dem Schweizer bei mehreren Wahlen Stimmen verschafft haben. Medienberichten zufolge forderte der Basler Rechtsprofessor und ehemalige FIFA-Anti-Korruptionsexperte Mark Pieth, dass ein Verfahren eröffnet werden müsse, da der Anscheinsbeweis für ungetreue Geschäftsbesorgung vorliege. Es könnte also eng werden für Blatter. Sollte sich der Verdacht bestätigen, drohte Blatter im Falle einer Verurteilung nach schweizerischem Strafrecht eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren.

Wir bleiben „am Ball“ und werden berichten.

 

Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Funktionäre festgenommen!

Fußball IV

Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.

Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.

Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.

Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.

Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask