BFV vs. Franken-Elf
Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat ein sportrechtliches Verfahren gegen Spieler der Franken-Elf eingeleitet. Hintergrund ist, eine Franken-Nationalmannschaft aufzustellen und wettbewerbsfähig zu machen.
Um diesen, auf den ersten Blick wohl scherzhaft anklingenden Gedanken zu verstehen, muss das System des Sports, insbesondere des Fußballs aufgezeigt werden. Es gilt das monopolbildende Ein-Platz-Prinzip, welches für jedes Bundesland nur einen Landessportbund und für jede Sportart nur einen Spitzenverband zulässt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) stellt im deutschen Fußball den Spitzenverband dar, der BFV ist als Fachverband des Landes Bayern dort Mitglied. Dies setzt sich auf europäischer (UEFA) und weltweiter (FIFA) Ebene fort. So sollen einheitliche Regelungen und die Vergleichbarkeit von sportlichen Leistungen im Wettkampf ermöglicht werden.
So weit, so gut. Neben der FIFA hat sich allerdings ein zweiter, konkurrierender Weltfußballverband organisiert. Die Confederation of Independent Football (CONIFA) vereinigt Fußballteams von Minderheiten und nicht anerkannten Staaten. Bei der diesjährigen (Parallel-)Weltmeisterschaft traten u. a. Kurdistan FA, Darfour United, Abkhazia FA sowie der Sieger Countea de Nissa FA an. Daneben gibt es weitere „Nationalmannschaften“ wie die der Franken.
Die Existenz der CONIFA an sich widerstrebt dem monopolbildenden Ein-Platz-Prinzip nicht. Problematisch wird es, wenn einzelne Spieler oder Funktionäre in beiden Organisationen aktiv werden. Beim Spiel der fränkischen Auswahl gegen FA Raetia sollen Spieler nominiert worden sein, die sich parallel im Organisationsstrang des DFB engagieren. Dies dürfte letztlich der Grund sein, weshalb der BFV nunmehr gegen einzelne Spieler der Franken-Elf vor dem Sportgericht vorgeht.
Bereits vor der Partie gegen die schweizerische Regionalmannschaft wies die Rechtsabteilung des BFV alle Spieler schriftlich darauf hin, dass „Auswahlspiele, bei denen Spieler unterschiedlicher Mannschaften mitwirken, grundsätzlich nur vom Verband durchgeführt werden.“ Zudem warnte der BFV auf der offiziellen Website: „Der Bayerische Fußball-Verband weist darauf hin, dass die Teilnahme an dem Spiel für Mitglieder des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) strikt untersagt ist. Eine Teilnahme wird sportgerichtlich verfolgt und kann bestraft werden.“
Zumindest Martin Driller, ehemaliger Bundesligaprofi, ließ die Drohung kalt und fürchtet nicht um seine DFB-Trainerlizenz. „Die können sie mir gerne nehmen, wenn sie die brauchen“, so der 44-Jährige. Bleibt abzuwarten, wie viele Spieler von den rechtlichen Schritten betroffen sind und wie sich diese Angelegenheit entwickelt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask