Die Schweizer Staatsanwaltschaft geht derzeit von 53 verdächtigen Bankverbindungen aus, die in Verbindung mit Geldwäsche und den WM-Vergaben 2018 und 2022 durch Banken registriert werden konnten. Zehn Personen wurden bisher verhört. Ob auch die Befragung von Sepp Blatter ansteht, ist offen. „Alle relevanten Personen werden befragt, das schließt ausdrücklich auch den Präsidenten und den Generalsekretär der Fifa nicht aus“, sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Es sollen 9 Terabyte an Daten sichergestellt worden sein, die ausgewertet werden müssen. So liegt es nahe, dass der Prozess ein langwieriger sein wird. „Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Untersuchung länger als die legendären 90 Minuten dauert“, so Laubner.
Derweil hat sich der zurückgetretene FIFA-Boss Blatter um rechtlichen Beistand bemüht. Richard Cullen, ehemaliger Justizminister des US-Bundesstaates Virginia, und US-Anwältin Jenny Durkan sollen laut Medienberichten dem 79-Jährigen beratend zur Seite stehen.
Parallel zu den Ermittlungen in der Schweiz läuft die Strafverfolgung in Sachen FIFA in den USA auf Hochtouren. Neben der New Yorker Staatsanwaltschaft fahndet auch das FBI wegen Geldwäsche, Annahme von Bestechungsgeld und gar der Bildung krimineller Organisationen.
Dennis Cukurov
Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.
Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.
Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.
Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.
Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.
Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Im Ecclestone-Prozess bahnt sich eine Verständigung an, welche mit einer Geldauflage nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) in neue Dimensionen vordringen dürfte. Nach zitierter Norm ist eine Einstellung unter Auflagen und Weisungen möglich, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Im Fall des 83-jährigen Formel-1-Moguls sollen es satte 100 Millionen USD sein; das sind umgerechnet 74.5 Millionen EUR! Laut Medienberichten habe sich die zuständige Staatsanwaltschaft auf eben diesen Betrag mit Ecclestone geeinigt. Sollte die Strafkammer ebenfalls zustimmen, wäre der Prozess gegen Ecclestone beendet.
Sogleich meldeten sich prominente Persönlichkeiten zum bevorstehenden Ereignis. „Ich kann das für die Formel 1, für Mercedes und alle anderen Teams nur begrüßen, weil Bernie sich dann wieder voll auf die Formel 1 konzentrieren und zusammen mit den Teams die bestehenden Probleme lösen kann“, sagte Nikki Lauda, Aufsichtsratschef des Mercedes-Teams. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin, äußerte hingegen Kritik: „In meinen Augen darf in dieser Dimension nicht mit der Justiz, mit der Gerechtigkeit gehandelt werden.“ Es sei genau das, was man von Justiz nicht erwarte, betonte die FDP-Politikerin.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Landgericht München I hat die Anklage der Münchner Staatsanwaltschaft zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Damit ist die Voraussetzung geschaffen, dass Bernie Ecclestone vor Gericht erscheinen muss. Der Prozess soll im April beginnen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 83-jährigen Ecclestone Bestechung und Anstiftung zur Untreue – begangen durch den früheren Vorstand der BayernLB Gerhard Gribkowsky – vor. Dieser ist im vergangenen Jahr zu einer Freiheitsstrafe von achteinhalb Jahren verurteilt worden. Gribkowsky soll 44 Millionen Bestechungsgelder von Ecclestone erhalten haben. Ecclestone hat dies von Anfang an bestritten. Er sei von Gribkowsky erpresst worden, so seine Aussage im Prozess gegen Gribkowsky, in welchem er als Zeuge gehört wordenb war. Es geht um einen Deal, der Jahre zurückliegt. Die Insolvenz der Kirch-Gruppe führte letztlich dazu, dass die Kirch-Anteile an der Formel 1 an die BayernLB fielen. Und so kam der Kontakt zwischen Gribkowsky und Ecclestone zustande.
Der Prozess wird sich hinziehen. Das ist sicher. Ob er mit einer Verurteilung von Ecclestone endet, das ist hingegen ungewiss. Wir werden den Fortgang des Strafverfahrens im Auge behalten.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt