Fahrerfluchtskandal um Northug

Petter Northug, Skilangläufer und zweifacher Olympiasieger, hat mit seinem Audi A7 unter Alkoholeinfluss einen Verkehrsunfall verursacht. Totalschaden. Zudem beging der 28-jährige Norweger Unfallflucht. Ihm droht eine Haftstrafe. Rechtsexperten sollen von einem Gefängnisaufenthalt von 30 bis 60 Tagen ausgehen. Die Höchststrafe liegt bei einem Jahr. „Ich bereue zutiefst, was passiert ist. Ich bin sehr unglücklich und von mir selbst enttäuscht“, so Northug. Er sei bereit, die Strafe für seine Verfehlungen hinzunehmen.

Angenommen, das deutsche Strafrecht wäre anwendbar: Welche Strafe würde dem 9-fachen Weltmeister drohen? Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort ist nach § 142 StGB strafbar. Sollte, grob skizziert, ein Unfall im Straßenverkehr vorliegen, der Täter Unfallbeteiligter sein und ein vorsätzliches Sich-Entfernen vom Unfallort bejaht werden können, wäre § 142 StGB erfüllt. Hierfür sieht das Gesetz Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren oder Geldstrafe vor. Entscheidend ist darüber hinaus die Blutalkoholkonzentration (BAK).

Unterstellt die deutsche Gerichtsbarkeit wäre zuständig, wäre wohl eine Geldstrafe wegen Gefährdung des Straßenverkehrs und Unerlaubten Entfernens vom Unfallort angemessen. Hinzu käme die Entziehung der Fahrerlaubnis für 12 bis 18 Monate.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Streit um Sportschiedsgerichtsbarkeit geht in die nächste Runde

Wie sieht die Zukunft der Sportschiedsgerichtsbarkeit in Deutschland aus? Diese Frage beschäftigt nicht nur die Sportrechtswelt seit dem einschneidenden Urteil des Landgerichts München I in der Sache Claudia Pechstein.

Entscheidender Punkt ist die diskutable (Un-)Wirksamkeit der Schiedsvereinbarungen, welche Sportler womöglich unfreiwillig schließen. Eine wirksame Schiedsvereinbarung sperrt per definitionem den Gang vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Eine unwirksame Schiedsvereinbarung hingegen kann folgerichtig die Möglichkeit, vor staatliche Gerichte zu ziehen, nicht ausschließen. Doch hätte die Sportschiedsgerichtsbarkeit kaum Grund zur Existenz, sollten Schiedsvereinbarungen der deutschen Athleten en bloc unwirksam sein.

Kürzlich bezog Michael Vesper, Präsident des Deutschen Olympischen Sportbunds (DOSB), Stellung und stiftete durch Verschicken eines Rundbriefs an die Verbände noch mehr Verwirrung, als ohnehin bestand. Vesper soll aufgefordert haben, die Feststellungen des Münchner Landgerichts zu ignorieren und weiterhin auf den Abschluss der Schiedsvereinbarungen zu drängen.

Nunmehr soll ein weiterer Rundbrief, datiert vom 30. April, die Verbände erreicht haben. In diesem warne Vesper vor einer Isolierung des deutschen Sports. Bedroht sei die Einheitlichkeit der sportspezifischen Entscheidungsfindung. Dennoch sehe selbst er „Reformbedarf bei der Ausgestaltung der Schiedsgerichtsbarkeit“. Außerdem lade der DOSB-Präsident die Verbände zum 13. Juni nach Frankfurt am Main, wohl um die Debatte nicht ausufern zu lassen. Referieren soll Prof. Dr. Jens Adolphsen, welcher bereits vor der maßgebenden Urteilsverkündung seine Pro-Sportschiedsgerichtsbarkeit-Haltung kundtat. Um eine zielgerichtete Klärung der Problematik voranzutreiben, sollte auch ein Rechtsexperte angehört werden, welcher die entgegenstehende Position vertritt. Erst dann könnte die Sachlichkeit der Diskussion angenommen werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre für Marathonläuferin Shobukhova

Der russischen Leichtathletin Lilija Shobukhova wurde von ihrem nationalen Verband eine 2-jährige Dopingsperre auferlegt. Da die Sperrfrist für die bislang zweitschnellste Marathonläuferin der Welt rückdatiert wurde, bleibt sie bis zum 23. Januar 2015 suspendiert. Zudem wurden alle Titel und Rekorde, welche Shobukhova nach dem 9. Oktober 2009 erzielt hat, annulliert. Die Sanktionen gegen die Chicago-Marathon-Gewinnerin von 2011 sollen sich auf Unregelmäßigkeiten im ihrem biologischen Pass stützen.

„Wir bedauern das sehr, sehen aber keine andere Möglichkeit“, kommentierte Verbandspräsident Valentin Balakhintshev die Entscheidung. Obendrein wird die zweimalige Gesamtsiegerin der World-Marathon-Majors-Serie (WWM) wohl die dabei erlaufenen Preisgelder von rund 1 Million USD zurückzahlen müssen. Die über die USA, Asien und Europa gestreckte Marathon-Rennserie unterstütze alle Maßnahmen, die der Integrität dienen, erklärte WWM-Generalsekretär Nick Bitel in einer Stellungnahme. Dies könnte der deutschen Marathonathletin Irina Mikitenko zugute kommen – als Nachrückerin dürfte sie sich über hohe Nachzahlungen freuen. „Betrüger müssen verstehen, dass sie in unserem Sport nicht willkommen sind und erwischt werden“, so Bitel abschließend.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Lebenslange Sperre für Boss der Los Angeles Clippers

Die nordamerikanische Basketball-Profiliga (NBA) hat im Rassismus-Eklat um Donald Sterling entschieden und damit klar Stellung bezogen. Das angemessene Urteil: Lebenslange Sperrfrist und eine nach den NBA-Statuten festgesetzte Maximalstrafe von 2.5 Millionen USD. Grund für die schwerwiegenden Sanktionen seien rassistische Äußerungen, welche der 80-jährige Milliardär in einem Telefonat gegenüber seiner Freundin von sich gegeben haben soll.

Aufzeichnungen der diskriminierenden Bemerkungen gelangten kürzlich an die Öffentlichkeit und sorgten für großes Aufsehen. Selbst US-Präsident Barack Obama meldete sich zu Wort: „Die Vereinigten Staaten werden weiterhin mit dem Erbe von Rassismus, Sklaverei und Rassentrennung ringen. Die Spuren der Diskriminierung sind immer noch da.“ Ein Infragestellen der Authentizität der Aufzeichnungen seitens des Vereins hielt nicht lange Stand. „Unsere Untersuchungen haben ergeben, dass der Mann auf den Aufzeichnungen Mister Sterling ist und dass die abscheulichen Meinungen ebenfalls die von Mister Sterling sind“, so NBA-Commissioner Adam Silver.

„Die von Sterling geäußerten Ansichten sind zutiefst beleidigend und schädlich. Dass sie von einem NBA-Teambesitzer kommen, macht den Schaden noch größer und empört mich“, erklärte Silver weiterhin. Er werde das aus 29 weiteren NBA-Besitzern bestehende Board of Governeurs antreiben, Donald Sterling zum Verkauf der Los Angeles Clippers zu bewegen. Hierfür ist eine 3/4-Stimmenmehrheit notwendig. „Ich habe mit mehreren Besitzern gesprochen und sie haben mir ihre volle Unterstützung zugesagt“, ließ Silver verlauten.

Besonders anmaßend erscheinen die beleidigenden Aussagen vor dem Hintergrund, dass sowohl die Clippers als auch die restlichen NBA-Mannschaften zum Großteil aus Afroamerikanern bestehen. Bereits in der Vergangenheit ist der Geschäftsmagnat und ehemalige Rechtsanwalt durch Diskriminierungen clubeigener Angestellter und lateinamerikanischer Mietinteressenten seiner Apartments auffällig geworden.

Letztlich bleibt den via Twitter verbreiteten Worten des derzeit wohl weltbesten Basketballspielers LeBron James nichts hinzuzufügen: „Danke Commissioner, dass Sie unsere wunderschöne und starke Liga beschützen! Großartiger Leader!“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

N24 Beitrag vom 22.05.2012: Dr. Steffen Lask (Sportrechtler) von Ecovis zum Hertha Urteil (1+2)

Teil 1:

Teil 2: