Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.
Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.
Dennis Cukurov
Die Linksfraktion des Bundestags hat die Anti-Doping-Gesetz-Debatte weiter vorangetrieben. Bei der eigens veranstalteten Konferenz „Rote Karte für Doping im Sport“ hat sich die Fraktion für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und zudem Stellung zu einigen Einzelheiten bezogen.
Spitzensport sei nunmehr als eigenständiger Wirtschaftszweig anzusehen, hieß es. „Eine negative Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Sport auch eine Plattform für kriminelle Machenschaften ist“, so ein Antragsentwurf an die Bundesregierung. „Wir haben gesagt, wir machen einen eigenen Antrag, indem wir Eckpunkte auflisten, die in einem solchem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden sollten“, so André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Dabei soll der Tatbestand des Sportbetrugs im Mittelpunkt des Antragsentwurfs stehen. Eine Besitzstrafbarkeit hingegen sei nicht vorgesehen. So soll die Fraktion DIE LINKE hierbei weiterhin auf die aktuelle Akzentuierung auf die Hintermänner der Dopingaktivitäten setzen. Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sprach von einem „Sportschutzgesetz“ und betonte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Angesichts hoher Summen, die im und durch den Sport umgesetzt werden, verursache Doping schwere Schäden. Die ganze Thematik sei „nicht zu allererst eine parteipolitische Frage, sondern es ist eine Frage, die wirklich die Gesellschaft angeht“, so Bartsch.
Bleibt abzuwarten, wie die kürzlich angekündigte Gesetzesvorlage auf Bundesebene aussehen wird. Fakt ist, dass klare Regelungen notwendig sind. Wie und inwiefern Einzelheiten ausgestaltet werden sollten, dürfte allerdings weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.
Dennis Cukurov
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den ehemaligen Fußballnationalspieler Portugals vom Dopingvorwurf freigesprochen. Am 30. März letzten Jahres wurden Deco angeblich verbotene Substanzen in seinem Organismus nachgewiesen. Die Resultate des Dopinglabors von Rio de Janeiro wurden in Lausanne geprüft und für fehlerhaft befunden. Die einjährige Sperre wurde aufgehoben.
Bereits im August 2013 wurde dem brasilianischen Labor, welches Decos Proben auswertete, aufgrund von Fehlern die Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) entzogen. Da außerderm kein einziges Dopinglabor Brasiliens eine WADA-Akkreditierung vorweisen kann, werden die Dopingproben bei der Weltmeisterschaft 2014 zur Prüfung in die Schweiz geflogen werden müssen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Nachdem in jüngster Vergangenheit insbesondere die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern die Debatte um ein Anti-Doping-Gesetz intensiv vorantrieben, hat Bundesjustizminister Heiko Maas nunmehr angekündigt, noch im laufenden Jahr ein solches Gesetz auf Bundesebene vorzulegen. Vorgesehen seien Freiheits- und Geldstrafen, so der SPD-Politiker. Zudem sollen Besitz und Vertrieb von verbotenen Substanzen zu Dopingzwecken ins Strafgesetzbuch (StGB) aufgenommen werden. Ins Visier geraten somit nicht nur Sportler, sondern auch Dopingärzte.
„Betrug ist zum Beispiel, wenn sich im Profisport Sportlerinnen oder Sportler dopen und sich damit einen Vorteil verschaffen und damit Preisgelder gewinnen, die sie auf andere Weise nicht gewonnen hätten“, erklärte Maas, „sie bevorteilen sich gegenüber anderen, nicht gedopten Sportlern, und sie kriegen dafür Geld, weil sie erfolgreich sind und sich diesen Vorteil durch Doping erschlichen haben. Und das ist in anderen Fällen Betrug und das ist strafbar und das muss auch für Doping gelten.“
Das kommende Gesetz soll sich primär an den Leistungssport richten. „Wir sind noch nicht abschließend so weit, wie mit dem Amateursport zu verfahren ist“, betonte der Bundesjustizminister. Grund hierfür seien praktische Erwägungen. Maas: „Wie will man dafür sorgen, dass dort begangene Doping-Vergehen auch verfolgt werden, bei Massenveranstaltungen wie dem Berlin-Marathon, bei dem 40 000 Menschen mitlaufen?“
Interessant wird sein, ob eine Regelung bezüglich der Zuständigkeit der Sportgerichtsbarkeit Teil des Anti-Doping-Gesetzes sein wird. Angesichts des diesbezüglich bestehenden Meinungskonflikts, sollte Klarheit geschaffen werden. Das Anti-Doping-Gesetz wäre hierfür womöglich eine gute Gelegenheit.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Asafa Powell, einstiger 100-m-Weltrekordhalter, akzeptiert seine Dopingsperre nicht und zieht nun erwartungsgemäß vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne. Ein Anhörungstermin wurde bisher nicht festgelegt. Im April 2014 wurde dem 31-jährigen Jamaikaner eine 18-monatige Sperrfrist auferlegt, welche jedoch aufgrund einer Rückdatierung bereits am 28. Dezember diesen Jahres ausläuft.
Powell war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Er bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Das Urteil wurde seitens der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) damit begründet, dass der Sprintstar fahrlässig gehandelt habe und dementsprechend schuldig sei. Dies entspricht dem im Leistungssport geltenden strict-liability-Prinzip. „Es ist die persönliche Pflicht eines jeden Athleten, dafür zu sorgen, dass keine verbotenen Wirkstoffe in seinen Körper gelangen. Die Athleten tragen die Verantwortung dafür, wenn in ihren Körpergewebs- oder Körperflüssigkeitsproben verbotene Wirkstoffe, deren Metaboliten oder Marker nachgewiesen werden. Demzufolge ist es nicht erforderlich, dass Vorsatz oder Fahrlässigkeit auf Seiten des Athleten nachgewiesen werden […]“, so Artikel 2.1.1 des Welt-Anti-Doping-Agentur-Codes. Sinngemäß wurde diese Passage (nahezu) durchweg von allen nationalen Anti-Doping-Agenturen der Welt übernommen.
Im Januar erklärte Asafa Powell, sein Trainer Chris Xuereb wäre für den positiven Dopingtest verantwortlich. Er hätte ihm ein fragwürdiges Nahrungsergänzungsmittel, welches die verbotene Substanz enthält, ausgehändigt. Unter anderem deshalb soll Powell eine Verkürzung seiner Sperrfrist fordern. Letztlich ist es nun Sache des CAS, darüber zu entscheiden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask