McKim vs. Miller in der Overtime entschieden

Ein Gericht in Michigan, USA hat Kevin Miller, einen ehemaligen Eishockeyprofi, zu einer Schadensersatzleistung von 1.1 Millionen USD an Andrew McKims Versicherung verurteilt. Hintergrund des Urteilsspruchs ist ein dramatisches Ereignis mit anschließender jahrelanger juritischer Auseinandersetzung.

Am 31. Oktober 2000 streckte Miller seinen Gegenspieler McKim, welcher unter anderem für die Eisbären Berlin auflief, während eines Spiels der höchsten Eishockeyliga der Schweiz (NLA) mit einem Ellenbogenschlag von hinten in den Nacken zu Boden. Dieser brach bewusstlos zusammen und erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Dieses zwang ihn letztlich zum Karriereende. Miller wurde damals von der Liga mit einer 8-Spiele-Sperre belegt und zudem von einem Züricher Bezirksgericht wegen Körperverletzung schuldig gesprochen. Die causa ging die Instanzen hoch bis zum Bundesgericht und endete mit einem endgültigen Schuldspruch. Der Täter jedoch kehrte in die USA zurück und verweigerte jegliche Anerkenntnis der schweizerischen Gerichtsentscheide. Ohne Erfolg. Miller muss nun, ca. 14 Jahre nach Tathandlung, zahlen.

Dennis Cukurov

Prof. Dr. Steffen Lask holt 2. Platz beim IRONMAN Cairns!

Beim IRONMAN Cairns, Queensland, Australien hat Prof. Dr. Steffen Lask einen hervorragenden 2. Platz in seiner age group belegt. Er bewältigte die Rennstrecke in nur 9 h 24 min 18 sek. Ecovis gratuliert zur neuen persönlichen Bestleistung!

Basics

Swim_Bike

Run_Transition

Quelle: ironman.com

Dennis Cukurov

Strafbefehl gegen Luisao

Gegen Luisao, den Kapitän der portugisischen Fußballmannschaft Benfica Lissabon, wurde wegen Körperverletzung ein Strafbefehl, welcher eine Geldstrafe von 60 000 EUR enthält, erlassen. Der Abwehrchef des diesjährigen Europa-League-Finalisten hatte bei einem Freundschaftsspiel gegen Fortuna Düsseldorf im August 2012 Schiedsrichter Christian Fischer zu Boden gestoßen, als dieser einem Mannschaftskollegen Luisaos die gelb-rote Karte zeigen wollte. Fischer brach die Partie ab. Er zeigte Luisao an. Der portugiesische Verband (FPF) sperrte den Fußballprofi damals für 2 Monate. Dieser Sperrzeit schloss sich der Fußballweltverband (FIFA) an.

Zwar hatte die Staatsanwaltschaft Düsseldorf genügend Beweise, insbesondere ausführliches Videomaterial. Dennoch gestalteten sich die Ermittlungen schwierig. Die Anschrift des gebürtigen Brasilianers fehlte. Erst nach einem Rechtshilfeersuchen und der Mithilfe von Luisaos Arbeitgeber konnte die fehlende Information eingeholt werden. Unklar ist bislang, ob der ergangene Strafbefehl bereits zugegangen ist oder die Strafzahlung gar schon ausgeführt wurde.

Fakt ist, Handlungen wie die des nunmehr 33-Jährigen haben nichts mit Sport zu tun. Eine etwaige sportspezifische Einwilligung kann bei solch einer Konstellation nicht einmal mehr angedacht werden. Diesbezüglich dürfte es keine 2 Meinungen geben. Dennoch hat Luisao die Möglichkeit innerhalb von 2 Wochen nach Zustellung Einspruch zu erheben.

Dennis Cukurov

Prof. Dr. Steffen Lask startet beim IRONMAN Cairns!

In ca. 26 Stunden geht Prof. Dr. Steffen Lask beim IRONMAN Cairns, Queensland, Australien an den Start. Vor einer atemberaubenden Kulisse unweit des Great Barrier Reefs und bei tropischen Bedingungen heißt es dann wieder: 3.86 Kilometer Schwimmen, 180.2 Kilometer Radfahren und 42.195 Kilometer Laufen. Der Titel der Veranstaltung ist Programm!

Prof. Dr. Steffen Lask wird das Rennen als einziger Vertreter Deutschlands seiner age group bestreiten. Ecovis drückt die Daumen und wünscht viel Spaß und Erfolg!

Live-Berichterstattung.

Dennis Cukurov

Garrinchas zweifelhafter Freispruch

Heute in einer Woche beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und damit die Jagd nach dem begehrten Weltmeistertitel. Selbstverständlich würde das Gastgeberland ihren Rekordsiegerstatus gern mit einem Erfolg untermauern. Ein Rückblick auf den 2. Titel der Brasilianer im Jahr 1962 zeigt allerdings eine Ungereimtheit auf.

Einer der Leistungsträger der damaligen Weltmeisterelf war Garrincha. Der Außenstürmer wurde in Chile Torschützenkönig und führte seine Mannschaft ins Finale. Im Halbfinale jedoch erhielt die brasilianische Fußballikone nach einer Tätlichkeit die rote Karte. Diese löst bekanntlich zumindest eine Sperre für das darauffolgende Spiel aus. Garrincha sollte demnach am Finale nicht teilnehmen dürfen. Es kam anders. Da der Hauptschiedsrichter selbst die Tätlichkeit nicht sah und den Brasilianer lediglich auf Hinweis seines Linienrichters des Feldes verwies, musste die Disziplinarkommission des Fußballweltverbands (FIFA) nach einem Einspruch gegen die Sperre über die Konsequenzen des Platzverweises entscheiden. Einzig der Linienrichter konnte durch Zeugenaussage das Fehlverhalten Garrinchas schildern. Dieser erschien nicht zum anberaumten Termin. Angeblich soll sein Fernbleiben gar erkauft worden sein. Die Sperre wurde aufgehoben. Garrincha spielte. Brasilien wurde Weltmeister.

Sollte nun versucht werden, den Garrincha-Freispruch mit der Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball Bunds (DFB) zum Phantomtor von Stefan Kießling beim Bundesligaspiel von Bayer Leverkusen gegen 1899 Hoffenheim in einen sportrechtlichen Vergleich zu setzen, dürfte ein klarer Gegensatz erkennbar werden. Das DFB-Sportgericht wertete das Phantomtor, stärkte die Entscheidungssouverinität des Schiedsrichters. So soll etwaiges Nachprozessieren jeglicher Schiedsrichterentscheidungen vermieden werden. Eben diese Souverinität blieb dem Schiedsrichter, welcher Garrincha die rote Karte zeigte, zum Nachteil der im Endspiel unterlegenen Tschechoslowakei verwehrt.

Dennis Cukurov