BGH-Urteil zum Schutzhelm – Radfahrer nicht gleich Radfahrer

Kürzlich sorgte ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) für Aufsehen. Entschieden wurde, dass ein Radfahrer, der ohne Helm fährt, bei einem unverschuldeten Unfall keine Mitschuld an erlittenen Kopfverletzungen trägt. Das Nichttragen eines Fahrradhelms führe nicht zu einer Anspruchskürzung wegen Mitverschuldens, so der BGH.

Das Tragen eines Schutzhelms sei für (Freizeit-)Radfahrer nicht vorgeschrieben. Zwar könne ein haftungsrechtliches Mitverschulden auch ohne Verstoß gegen eine Vorschrift vorliegen. Dafür müsse allerdings diejenige Sorgfalt außer acht gelassen werden, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflege. Dazu gehöre nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht das Tragen eines Schutzhelms. Zumindest nicht in der Rubrik der Freizeitradfahrer.

Aber: Sportradfahrer aufgepasst! Inwieweit das Nichttragen eines Schutzhelms bei sportlicher Betätigung des Radfahrers ein Mitverschulden begründen kann, hatte der BGH nicht zu entscheiden. Hier gilt ein anderer Sorgfaltsmaßstab und damit auch eine andere allgemeine Verkehrsauffassung. Steht beim Radfahren „die Erzielung hoher Geschwindigkeiten im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms“, so das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf. Also: Sollte der Sportradfahrer in einen Verkehrsunfall verwickelt werden und dabei keinen Schutzhelm tragen, könnte eine Mitverschuldenszurechnung naheliegen.

Ob nun Freizeit- oder Sportradfahrer: Helme auf! Denn wichtiger als ein etwaiger Schadensersatzanspruch oder dessen Höhe ist die Gesundheit eines jeden Verkehrsteilnehmers.

Dennis Cukurov
 

GoalControl

„Die Entscheidungen des Schiedsrichters zu spielrelevanten Tatsachen sind endgültig. Dazu gehören auch das Ergebnis des Spiels sowie die Entscheidung auf -Tor- oder -kein Tor-„, so Regel 5 der Fußballregeln 2013/14 des Deutschen Fußball-Bunds (DFB).

Da die Autorität der Schiedsrichterentscheidung in den letzten Jahren jedoch durch zahlreiche strittige Situationen – u.a. Phantomtor im Bundesligaspiel Bayer 04 Leverkusen vs. TSG 1899 Hoffenheim – ins Schwanken geriet, hat der Weltfußballverband (FIFA) durch die Torlinientechnologie Abhilfe verschafft. Bei ihrem ersten Einsatz bei einer Fußballweltmeisterschaft hat sie sich nunmehr prompt bewehrt. Beim Vorrundenspiel Frankreich vs. Honduras erzielte Karim Benzema ein Tor, welches für das menschliche Auge wohl kaum zu erkennen wäre. Insbesondere weil der Ball den entscheidenden Impuls erst durch den honduranischen Torhüter bekam. Letztlich war „Brazuca“, wie der Spielball offiziell genannt wird, lediglich Millisekunden und Millimeter mit vollem Umfang hinter der Linie. Dank GoalControl blieben größere Diskussionen aus, ein reguläres Tor fand Anerkennung.

Zwar wisse Benzema „nicht, ob solch eine Technologie gut für den Fußball ist.“ Angesichts eines Szenarios ohne Torlinientechnologie und einer – glücklicherweise ausgebliebenen – neuerlichen Debatte, -Tor- oder -kein Tor-, dürfte festgestellt werden, dass der technische Fortschritt durchaus zu begrüßen ist. Passende Worte fand der ehemalige FIFA-Schiedsrichter Urs Meier: „Da sind die Schiedsrichter froh, dass wir endlich diese Technologie haben. Bravo FIFA.“ Dem bleibt nichts hinzuzufügen.

Dennis Cukurov

WADA legt in Sachen Bruyneel nach

Die durch ein unabhängiges US-Schiedsgericht (AAA) festgesetzte Sperrfrist von 10 Jahren gegen Johan Bruyneel, den ehemaligen Radsportmanager und Mentor von Lance Armstrong, wird die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) anfechten. Sie soll nach Durchsicht der Urteilsbegründung mit der Höhe der Sperre nicht einverstanden sein und deshalb vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) ziehen wollen. Im AAA-Urteil hieß es im April 2014, Johan Bruyneel sei der „Apex der Konspiration“ in Bezug auf sämtliche Dopingpraktiken in den Radsportteams US Postal und Discovery Channel gewesen.

Die WADA fordere eine längere Sperrfrist, „um die Athleten am besten zu schützen und für einen sauberen Radsport zu sorgen“, so die offizielle Mitteilung. Unterstützung erfahre die Institution vom Radsportweltverband (UCI) und der US-Anti-Doping-Agentur (USADA). Letztere initiierte das ursprüngliche Verfahren vor der AAA.

Zusätzlich sollen die 8-Jahres-Sperren von 2 seinerzeit betreuend tätigen Personen, Dr. Pedro Celaya (Arzt) und Jose „Pepe“ Marti (Trainer), angefochten werden. Bemerkenswert, mit welchem Nachdruck – trotz nicht allzu kurz geratener Sperrfristen – der Dopingkampf seitens WADA, UCI und USADA geführt wird. Bleibt abzuwarten, wie es weitergeht.

Dennis Cukurov

Bewährungsstrafe für Cichon

Das Landgericht Bochum hat Thomas Cichon als ersten ehemaligen Bundesligaspieler wegen Verwicklung in den europaweiten Wettskandal im Jahr 2009 verurteilt. Er wurde der Beihilfe zum Betrug und versuchter Steuerhinterziehung schuldig gesprochen und erhielt eine Bewährungsstrafe von 9 Monaten. Der nunmehr 37-Jährige hatte gestanden, 20 000 EUR erhalten zu haben und dafür im Gegenzug als Spieler des VfL Osnabrück bei einer Zweitligapartie gegen den FC Augsburg am 17.04.2009 nicht die „volle Leistungsbereitschaft“ an den Tag gelegt zu haben. Die Geldgeber sollen wohl eine hohe Niederlage gefordert haben. Osnabrück verlor auswärts 0:3.

Die Sache tue dem einstigen Verteidiger heute Leid. „Ich habe mit Sicherheit nicht alles richtig gemacht“, so Cichon: „Dass ich dafür bestraft werden muss, ist klar.“ Zudem sei das Bestechungsgeld damals mit Wettschulden verrechnet worden, sodass er es nie überreicht bekommen habe. Bemerkenswert ist, dass Cichon bei der Begegnung relativ unauffällig spielte. Lediglich ein Fehler vor dem 0:1 aus Osnabrücker Sicht fiel auf: Cichon unterschätzte einen langen Diagonalball, sodass die gegnerische Offensive nahezu problemlos einnetzen konnte. Außer einer gelben Karte kamen Cichon keine weiteren großartig spielrelevanten Szenen zu. Absichtliche Fehler will er nicht produziert haben.

Dennis Cukurov

Steiner-Kommission relativiert Notwendigkeit eines Anti-Doping-Gesetzes

Eine unabhängige Kommission um Udo Steiner, einen ehemaligen Bundesverfassungsrichter, hat Stellung zur Anti-Doping-Gesetz-Debatte bezogen. Sie sieht keine zwingende Veranlassung für eine neue Gesetzgebung in Sachen Dopingbekämpfung. Vielmehr gebe es diesbezüglich keinen „Königsweg“. Das Expertenteam stellte fest, dass Quantität und Qualität in den letzten Jahren verbessert worden seien, so der Bericht an den Deutschen Olympischen Sportbund (DOSB). Jedoch habe kein Anti-Doping-Konzept jeden Einzelfall sicher im Griff.

„Im nationalen Raum der Bundesrepublik Deutschland stehen in ausreichendem Maße gesetzliche, administrative und vertragliche Grundlagen zur Bekämpfung von Doping im Sport zur Verfügung. Es kommt darauf an, sie in der Praxis auszuschöpfen“, hieß es in der Analyse, die der DOSB im Spätsommer 2013 angefordert hatte. Weiterhin betonte die siebenköpfige Kommission, dass es wichtig sei, die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) mit aller Kraft, auch finanziell, zu unterstützen. „Nur die Summe koordinierter Maßnahmen und Vorkehrungen vermittelt eine Chance auf Erfolg“, so das Gremium.

Zudem widmete sich das Projekt der Problematik der Sportschiedsgerichtsbarkeit. Sie sei „für die kompetente, zügige und einheitliche Entscheidung von Rechtskonflikten im nationalen und internationalen Sportraum unentbehrlich“. Insofern dürfte sich DOSB-Generaldirektor Michael Vesper in seiner Auffassung bestätigt sehen.

Dennis Cukurov