Die Staatsanwaltschaft Hamburg soll Ermittlungen gegen den Vorstand des Hamburger SV wegen einer „zweckwidrigen Verwendung“ von Fananleihen eingeleitet haben. Der Eingang einer entsprechenden Strafanzeige wurde bereits bestätigt. Inhalt dieser soll die Zweckentfremdung von 17.5 Millionen EUR sein. Das Kapital wurde ursprünglich für den Bau des HSV-Campus, eines geplanten Nachwuchszentrums, eingesammelt, soll hingegen zur Sanierung der Vereinsfinanzen genutzt worden sein.
Der Anzeigeerstatter, Klaus Meetz, 68, stellte bereits kürzlich einen Befangenheitsantrag gegen den Richter, welcher die Eintragung der neuen HSV-Plus-Satzung ins Vereinsregister tätigen sollte. Damit blockierte er den Start von HSV-Plus. Dietmar Beiersdorfer, künftiger Vorstandsvorsitzender des Hamburger SV, ist deshalb bis auf Weiteres nicht berechtigt, Vertragsverhandlungen zu führen oder gar Verträge zu unterzeichnen.
„Die Planungen für den HSV-Campus sind bereits weit fortgeschritten. Dabei hat sich der HSV zu keinem Zeitpunkt in Widerspruch zu den Angaben zur geplanten Verwendung des Emissionserlöses im Wertpapierprospekt gesetzt“, erklärte Carl-Edgar Jarchow, noch Vorstandsvorsitzender. „Wir können nur vermuten, dass versucht wird, dem HSV bewusst Schaden zuzufügen.“
Bleibt abzuwarten, ob sich Klaus Meetz als Störenfried entpuppt oder tatsächlich Fangelder veruntreut wurden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Disziplinarkommission des Weltfußballverbands (FIFA) hat Luis Suarez wegen seiner Beißattacke für 4 Monate bzw. 9 Spiele gesperrt. Damit sind nicht nur die Weltmeisterschaft, sondern jegliche Fußballaktivitäten – auch im Rahmen des Vereinsfußballs – bis Ende Oktober für den Starstürmer Uruguays gelaufen. Hinzu kommt eine Geldstrafe in Höhe von 100 000 EUR. „So ein Verhalten kann auf keinem Fußballplatz toleriert werden“, begründete Claudio Sulser, Chef der Disziplinarkommission, die Maßnahmen.
Warum die Disziplinarkommission überhaupt tätig werden durfte und wieso eine solch harte Sanktion möglich war, ergibt sich aus dem FIFA-Disziplinarreglement. Suarez hatte im Vorrundenspiel gegen Italien seinen Gegenspieler Giorgio Chiellini kurz vor Spielende in die Schulter gebissen. Da weder Schieds- noch Linienrichter die Aktion zur Kenntnis nahmen und der uruguayischen Angreifer zunächst ungestraft davonkam, eröffnete sich die Anwendung von Art. 77 a) des FIFA-Disziplinarreglements. Dieser spricht der Disziplinarkommission die Kompetenz zu, schwere „Vergehen, die von den Spieloffiziellen nicht bemerkt wurden“, zu ahnden. Die Sanktionshöhe ist letztlich darauf zurückzuführen, dass Englands Spieler und Torschützenkönig der abgelaufenen Saison als Wiederholungstäter einzustufen ist. Er biss bereits vor dem jüngsten Vorfall 2 Mal zu und musste deshalb u.a. im Jahr 2013 eine 10-Spiele-Sperre absitzen. Da nach Art. 19 Nr. 3 des FIFA-Disziplinarreglements die Höchststrafe auf 24 Monate bzw. 24 Spiele begrenzt ist, dürfte Suarez gar mit Milde bedacht worden sein.
Im Übringen hätte ein Einspruch des uruguayischen Verbands keine aufschiebende Wirkung. So wird Suarez beim Achtelfinalspiel der Uruguayer gegen Kolumbien mehr als zu Recht fehlen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Spiele bei der Weltmeisterschaft in Brasilien mit erhöhter Hitzebelastung unterliegen seit Kurzem einem Trinkpausenzwang. So sollen jeweils in der 30. und 75. Spielminute offizielle Pausen eingelegt werden, in denen die Fußballspieler ihren Wasserhaushalt auffrischen können. Allerdings sollen die gerichtlich angeordneten Trinkpausen in Abhängigkeit vom Index Wet Bulb Globe Temperature (WBGT) erfolgen. Dieser berücksichtigt auch Faktoren wie Luftfeuchtigkeit, Wolkendichte, Tageszeit und Windgeschwindigkeit. Erst wenn dieser Faktor 32 Grad erreiche, müssten Unterbrechungen erfolgen.
Zur gerichtlichen Entscheidung kam es, nachdem die zuständige Fachstaatsanwaltschaft eine entsprechende Klage gegen den Weltfußballverband (FIFA) einreichte. Daneben besteht ohnehin eine ähnliche Regelung hinsichtlich der Trinkpausen in den FIFA-Richtlinien. Deren Anwendung ist jedoch nicht verbindlich und liegt im Ermessen des Schiedsrichters. Die FIFA ließ vermelden, die Entscheidung des brasilianischen Arbeitsgerichts zu akzeptieren. Sollte sie die richterliche Verfügung wider Erwarten missachten, droht eine Geldstrafe von umgerechnet 67 000 EUR pro Spiel.
Die Trinkpausenanordnung dürfte insbesondere aus medizinischer Sicht nachvollziehbar sein. Warum die Schwelle allerdings so hoch angesetzt wird, ist angesichts zahlreicher Unmutsäußerungen im Laufe des Turniers unverständlich. So habe beispielsweise Claudio Marchisio beim Spiel Italien vs. England zeitweise das Gefühl gehabt, „die Hitze hätte zu Halluzinationen geführt“. Bislang soll kein Spiel einen WBGT-Wert von 32 Grad erreicht haben.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Bei der Weltmeisterschaft in Brasilien spielen die süd- und mittelamerikanischen Teams groß auf, von den europäischen Spitzenvertretern hingegen sind schon nach der Vorrunde nicht mehr allzu viele übrig. Der Weltfußballverband (FIFA) scheint sich bei ihren Dopingkontrollen an den Spielresultaten zu orientieren. Eine anderweitige Erklärung hinsichtlich des Vorgehens nach dem Spiel Italien vs. Costa Rica scheint es nicht zu geben, oder doch?
Nach dem Überraschungssieg der Mittelamerikaner gegen den Weltmeister von 2006 kontrollierte die FIFA gleich 7 Spieler von Costa Rica. Üblich sind 2 Tests pro Mannschaft. Diese Abweichung rief sogleich prominente Kritiker auf den Plan. Maradona, argentinisches Fußballidol, sah darin einen Regelverstoß. „Vielleicht zahlen die großen Sponsoren ja nicht die versprochenen Summen, wenn Nationen wie Italien vorzeitig ausscheiden. Warum testet man 7 Costa Ricaner und nicht 7 Italiener“, so der Weltmeister von 1986. „Das ist gegen die Regeln. So etwas habe ich noch nicht erlebt.“ Auch auf Seiten von Costa Rica sorgte die Dopingkontrolle für Unmut. „Wir glauben an, akzeptieren und vertrauen den von der Fifa durchgeführten Dopingkontrollen, aber wir wollen eine Erklärung, warum so viele Spieler kontrolliert wurden“, erklärte Adrian Gutierrez, Funktionär des costa-ricanischen Verbands. Es werde befürchtet, dass die Nationalmannschaft des Dopings verdächtigt werde.
Ein Blick in die Doping Control Regulations for FIFA Competitions and Out of Competition dürfte allerdings alle Verschwörungstheorien beseitigen: „Nr. 3.1 – A minimum of two players from each competing team shall be tested at every match at which doping tests are to be carried out.“ Ein Regelverstoß liegt demnach nicht vor. Zudem erklärte die FIFA, die 5 zusätzlichen Tests hätten der Vervollständigung der Routinekontrolle gedient. Diese sollen nunmehr alle 736 Spieler absolviert haben.
Dennis Cukurov
Wie der offiziellen Mitteilung des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) zu entnehmen ist, darf Asafa Powell vorläufig wieder an Wettkämpfen teilnehmen. Eine endgültige Entscheidung des CAS steht noch aus. Sollte zulasten Powells geurteilt werden, müsse der einstige 100-Meter-Weltrekordler seine ursprünglich bis zum 20.12.2014 datierte Restsperre nachträglich verbüßen, so die Mitteilung. Die gleichen Bedingungen sollen auch für Sherone Simpson gelten.
Im April 2014 wurde der jamaikanische Sprinter von der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt. Ihm wurde das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen. Der 31-Jährige bestritt jedoch vehement, wissentlich gedopt zu haben. Er akzeptierte seine Dopingsperre nicht und zog vor den CAS in Lausanne, um eine Reduzierung seiner Sperre auf 3 Monate zu bewirken. Aus der vorläufigen Startberechtigung können unmittelbar keine Rückschlüsse auf die Entscheidung in der Hauptsache gezogen werden. Bleibt abzuwarten, wie der Endschiedsspruch des CAS aussehen wird.
Dennis Cukurov