Schuldspruch im Fall Pistorius

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Rücktritt aus Nationalmannschaft: Verhältnis Klub und Nationalteam

Nach den Rücktritten von Philipp Lahm, Per Mertesacker, Miroslav Klose, Xabi Alonso und Franck Ribéry rückt die Thematik des Verhältnisses zwischen Klub und Nationalteam ins Licht. Müssen die Vereine, als Hauptarbeitgeber ihre Spieler für internationale Länderspiele abstellen? Ist der einzelne Sportler gezwungen, für die Nationalmannschaft aufzulaufen? Letzteres behauptet Michel Platini, der seinem Landsmann Ribéry beim FC Bayern München eine Spielsperre androht, sollte er nicht mehr für Frankreich spielen.

Zunächst zur Ausgangsfrage. Im Handball gibt es momentan sportrechtlich gesehen Bewegung. Die Abstellungsverpflichtung an die Nationalkader, die den Klubs jegliche Entschädigungszahlungen abspricht, gerät ins Wanken. Das Landgericht Dortmund urteilte zuletzt, dass die Verpflichtung aus kartellrechtlicher Perspektive den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position darstelle.

Beim Fußball war das unentgeltliche Abstellen ebenfalls gang und gäbe. Der Weltfußballverband (FIFA), dem ebenfalls eine Monopolstellung zukommt, lenkte erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Problembehaftet sind insbesondere Verletzungen, die sich Spieler bei Länderspielen zuziehen und deshalb ihren Teams nicht zur Verfügung stehen können. Zwar gibt es auch hier inzwischen Entschädigungsregelungen, die jedoch – wie aktuell im Fall Sami Khedira, bei dem sich Real Madrid und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegenseitig die Schuld für die Verletzung zuschieben – immer wieder für Konflikte sorgen.

Nicht nur die Verletzungen, sondern die grundsätzlich mit internationalen Einsätzen einhergehenden Strapazen „mindern“ die Belastbarkeit und die Physis der Athleten. Reisen, mangelnde Regeneration, womöglich ein anderes Spielsystem, das der Nationaltrainer verfolgt, dürften den Klubbetreibern nicht schmecken. Allerdings besteht hier die klare Linie, denn das Abstellen ist gemäß Pkt. 1 Nr. 2 des Anhangs I des FIFA-Statuts zwingend. So ist auch die Anreise des Spielers bei Einladung zwingend. Allerdings bezieht sich letzteres auf eine allgemeine Abstellungspflicht und ist adressiert an die Vereine und nicht die Spieler selbst. Somit dürfte auch die zweite Frage beantwortet werden können: Eine Pflicht des Fußballspielers, für sein Land aufzulaufen, besteht – auch wenn es meist als Ehre wahrgenommen und als zusätzliche Bühne genutzt wird – nicht. Im Übrigen dürfte Platini sein Statement aus der Sicht hinterfragen müssen, als dass er mit den Rücktrittsbekundungen von Lahm & Co. keine weiteren Probleme hatte. Lahm ist 30, Alonso 32, Ribéry 31. Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Massenklage gegen FIFA

Fußball V

Nach Sammelklagen gegen die NFL und die NHL hat die Klagewelle in Sachen Kopfverletzungen inzwischen auch den Fußball erreicht. Nunmehr klagt eine US-Eltern-Initiative gegen den Weltfußballverband (FIFA). Kopfbälle seien gesundheitsgefährdend und sollten limitiert werden. Insbesondere die Nackenmuskulatur der Nachwuchskicker sei nicht stark genug ausgebildet und daher anfälliger.

Bisher gingen die Sportgremien „nachlässig und fahrlässig“ mit dem Schutz junger Spieler um, so die Klageschrift. Gefordert werden neue Sicherheitsmaßnahmen. Delia Fischer, FIFA-Sprecherin, gab keine Stellungnahme ab, da ihr die Klage bisher nicht vorläge. Dennoch betonte sie: „Die Vermeidung und Behandlung von Kopfverletzungen genießt bei der Fifa […] hohe Priorität.“

In den ähnlich gelagerten Prozessen gegen die nationalen Football- und Eishockeyverbände kam es laut Medienberichten teilweise zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Finanzprüfer festgenommen

Canover Watson, hochrangiger Funktionär des Weltfußballverbands (FIFA), wurde Ende vergangener Woche in seiner Heimat, den Cayman Islands, wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts festgenommen, ist inzwischen jedoch gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Watson ist Mitglied einer achtköpfigen Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und mit der Finanzaufsicht betraut. Scheint so, als wurde die Stelle falsch besetzt.

Grund der vorübergehenden Verhaftung soll ein Vertrag über ein Kartenabrechnungssystem in öffentlichen Krankenhäusern sein. Der Verdächtige bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sowohl der Vorsitzende der Finanzkommission, Domenico Scala, als auch die Nord- und Zentralamerikanische und karibische Fußballkonföderation (CONCACAF) haben zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert und erwarten eine „vollständige Überprüfung“.

Bleibt abzuwarten, ob Watson dem Verdacht trotzen und eine schlüssige Erklärung liefern kann. Dem besonders in letzter Zeit stark gebeutelten FIFA-Image tut die neuerliche Meldung in jedem Fall nicht gut.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Volleyballer Collin suspendiert

Volleyball II

Nach „Mimi“ Kraus hat es nun den nächsten Spitzenathleten erwischt: Philipp Collin, Volleyball-Nationalspieler, wurde wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert. Wie Kraus wird Collin vorgeworfen, seinen Meldepflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Mittelfeldblocker habe demnach trotz Zugehörigkeit zum nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) innerhalb von 18 Monaten 3 Versäumnisse zu verantworten. Nun ist der Anti-Doping-Ausschuss gefordert, die Dauer einer Sperre festzulegen. Überdies soll sein französischer Verein und Arbeitgeber Tours VB ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet haben.

„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, so die Stellungnahme des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) in persona des Anti-Doping-Ausschuss-Vorsitzenden Erhard Rubert. Eine Teilnahme des 23-Jährigen an der diesjährigen Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September erscheint folglich unrealistisch.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Melde- und Kontrollmaßnahmen womöglich die Grundrechte der Athleten ungerechtfertigt beschneiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask