In der Champions-League-Saison 2006/2007 begegneten sich der FC Bayern München und der AC Milan im Viertelfinale – mit negativem Ausgang für den deutschen Rekordmeister. Nachdem die Münchener den Norditalienern im altehrwürdigen Giuseppe-Meazza-Stadion noch ein 2:2 abringen konnten, verloren sie das Rückspiel in München 0:2. Längst vergessen scheint dieses Aufeinandertreffen angesichts der darauffolgenden Erfolge. Tatsächlich aber war das Rückspiel Thema einer kürzlichen Verhandlung vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH).
Der Hintergrund: Seinerzeit warb der AC Milan auf den Spieltrikots für einen privaten Wettanbieter. Die Münchener Ordnungsbehörde vertrat die Ansicht, eine solche Werbung sei illegal – weil für verbotenes und strafbares Glücksspiel geworben werde – und drohte 100.000 € Zwangsgeld an. Der Champions-League-Sieger von 2007 lief dennoch mit eben jenen Hemden auf und kam schließlich später seiner vermeintlichen Zahlungspflicht nach. Nun klagt der italienische Traditionsverein gegen die Stadt München auf Rückzahlung. Zu klären sind zahlreiche juristische Streitpunkte.
Die Rechtslage hat sich nach einer Reihe von EuGH-Urteilen zum Sportwettenmonopol in Deutschland entscheidend geändert. Der EuGH hatte nämlich im September 2010 die deutschen Regelungen bezüglich des bestehenden Glücksspielmonopols für unanwendbar erklärt. Die deutschen Regeln beeinträchtigten die Europäischen Grundfreiheiten der Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit (Art. 49 und 56 AEUV). Die Beeinträchtigungen müssen aber – und das war entscheidend für den EuGH – bestimmten Anforderungen genügen, die der EuGH bei den deutschen Regelungen des GlüStV nicht erfüllt sah.
Laut Medienberichten haben die Parteien des Prozesses einen Vergleich geschlossen, der bis zum 19.05.2016 widerrufbar sein soll. Demnach soll die bayerische Hauptstadt 50.000 € zurückzahlen. Ein Unentschieden also? Es bleibt abzuwarten, ob ein Widerruf erfolgen und ggf. wie der VGH daraufhin entscheiden wird.
Dennis Cukurov / Steffen Lask
Die Fan-Attacke gegen Franck Ribéry könnte für den Stadionflitzer, der sich beim DFB-Pokal-Spiel zwischen dem Hamburger SV und dem FC Bayern München einen Spielfeldausflug erlaubte, teuer zu stehen kommen. Der HSV hat Strafanzeige erstattet. Der scheinbar alkoholisierte Anhänger stürmte in der Nachspielzeit auf den bayerischen Mittelfeld-Star zu, schlug ihm seinen HSV-Schal ins Gesicht und beleidigte den Franzosen mittels obszöner Gesten.
„Das darf nicht passieren, aber es ist nicht so schlimm. Nach dem Spiel ist immer alles vorbei“, so der Angegriffene selbst.
Den HSV dürfte vom DFB eine Geldstrafe erwarten, an der der Flitzer beteiligt werden soll.
„Eventuell wird er auch die kompletten Kosten übernehmen müssen. Wir werden ihn nochmal vernehmen. Fest steht, dass er ein Stadionverbot bekommen wird“, erklärte HSV-Fanbeauftragter Joachim Ranau.
Ganz grundsätzlich haben Vereine als private Veranstalter von Sportevents verbandsrechtlich für die Sicherheit Sorge zu tragen. Im Fußball haften sie gem. § 9a der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB, soweit sie gastgebend sind, auch für ihre Fans und Zuschauer – und das verschuldensunabhängig nach dem sog. strict-liability-Prinzip! Allerdings kann ein Veranstalter im Fall der Inanspruchnahme durch einen Dritten wegen Zuschauerfehlverhaltens – hier der Platzsturm – den Verursacher – hier den Flitzer – in Regress nehmen. Entscheidende Frage wird hier aber sein, inwieweit sich der HSV ein etwaiges Mitverschulden anrechnen lassen muss.
Bei ausreichender Absicherung durch Ordner und Sicherheitskräfte wäre der Zwischenfall unterblieben, oder?
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das ehemalige Abwehrtalent des FC Bayern München steht wohl kurz vor dessen Haftentlassung. Der Brasilianer, der 2012 wegen schwerer Brandstiftung zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, darf nach Angaben seines Rechtsanwalts, Sewarion Kirkitadse, bereits am 18. Dezember „nach Hause“. Er hat dann zwei Drittel seiner Freiheitsstrafe abgesessen. Dem habe die Strafvollstreckungskammer München zugestimmt.
Danach hat der nunmehr 25-Jährige „einen Monat Zeit, selbständig als freier Mann und ohne Abschiebung in seine Heimat zurückzukehren“, so Kirkitadse. Derzeit arbeitet Breno als Freigänger beim Rekordmeister und unterstützt den Trainerstab der Jugendabteilung. Bleibt abzuwarten, ob sich die einstige Nachwuchshoffnung um ein zweites Kapitel als Fußballprofi bemühen wird.
Dennis Cukurov