Aarau-Treter Wieser: Schwere Körperverletzung?

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Im Sport kommt es leider immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen. So auch im Fußball und konkret im Fall des Zürichers Gilles Yapi Yapo. Der ivorische Nationalspieler erlitt im November in einem Ligaspiel gegen den FC Aarau laut Medienberichten u.a. Kreuzband-, Innenband-, Meniskusrisse, einen Knorpelschaden bis auf den Knochen, eine Verletzung des Stabilisierungsbands der Kniescheibe und starke Hämatome in den Oberschenkel-Muskeln. Vorangegangen war ein Foul von Sandro Wieser, einem TSG-Hoffenheim-Leihspieler. Das Foul kann durchaus als Horror-Foul bezeichnet werden. Wieser erhielt eine 6-Spiele-Sperre. Überdies hat der FC Zürich in Absprache mit dem Gefoulten Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gestellt. „Mit der Einreichung dieser Strafanzeige bezweckt der FC Zürich primär eine präventive Wirkung zum Schutze der Gesundheit von Berufsfußballspielern. Diese sollen sich wieder ihrer Mitverantwortung gegenüber ihren Berufskollegen bewusst werden“, so der Erstligist auf seiner Homepage.

Mal angenommen, das deutsche Strafrecht käme zur Anwendung: Hat sich Sandro Wieser tatsächlich einer (schweren) Körperverletzung strafbar gemacht? Das Risiko Verletzungen – auch von schweren Verletzungen – ist im Fußball kaum auszuschließen. Zusammenstöße, Tritte, (taktische) Fouls, Kopfbälle, Schüsse, Tacklings und zwar in einer hohen Geschwindigkeit machen eine Begegnung aus. Auch im Sport gilt das strafrechtliche Körperverletzungsverbot uneingeschränkt. Doch schafft der Sport gewissermaßen Räume der freien körperlichen Selbstentfaltung, die im Rahmen sportimmanenter Handlungen zur Straflosigkeit führt. Insoweit geht jeder einzelne Akteur bewusst und freiwillig das Risiko ein, durch sportartbezogene Handlungen verletzt zu werden. Er willigt bewusst in die Möglichkeit der Verletzung ein. Das wiederum schließt eine Strafbarkeit aus.

Schaut man sich nun das Geschehen um Yapi Yapo und Wieser an, fällt sofort auf, dass es sich um ein sportimmanentes Verhalten handelt, welches als regelwidrig zu werten ist. Bei genauer Betrachtung der Videobilder fällt auf, dass der Liechtensteiner eine Bewegung zum Ball macht, einen Augenblick zu spät kommt und Yapi Yapo äußerst brutal am Knie erwischt. Der Zusammenprall sieht übel aus. Zudem hat Yapi Yapo nunmehr mit weitreichenden Folgen, die bis zum Karriereende reichen könnten, zu rechnen. Wie sieht allerdings die Folge einer strafrechtlichen Verurteilung Wiesers aus? Soll die Signalwirkung, die der FCZ erreichen will, zu berührungsängstlichen Fußballern führen? Soll der Boxer, soweit er sieht, dass der Gegner maßlos überfordert ist, weniger hart zuschlagen? Sport sollte Sport bleiben und ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung, zumal verbandsrechtliche Sanktionsmechanismen greifen, ausgeübt werden können, wenn und soweit sich die Athleten im sportartbezogenen Handlungsradius halten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask