Massenklage gegen FIFA

Fußball V

Nach Sammelklagen gegen die NFL und die NHL hat die Klagewelle in Sachen Kopfverletzungen inzwischen auch den Fußball erreicht. Nunmehr klagt eine US-Eltern-Initiative gegen den Weltfußballverband (FIFA). Kopfbälle seien gesundheitsgefährdend und sollten limitiert werden. Insbesondere die Nackenmuskulatur der Nachwuchskicker sei nicht stark genug ausgebildet und daher anfälliger.

Bisher gingen die Sportgremien „nachlässig und fahrlässig“ mit dem Schutz junger Spieler um, so die Klageschrift. Gefordert werden neue Sicherheitsmaßnahmen. Delia Fischer, FIFA-Sprecherin, gab keine Stellungnahme ab, da ihr die Klage bisher nicht vorläge. Dennoch betonte sie: „Die Vermeidung und Behandlung von Kopfverletzungen genießt bei der Fifa […] hohe Priorität.“

In den ähnlich gelagerten Prozessen gegen die nationalen Football- und Eishockeyverbände kam es laut Medienberichten teilweise zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Volleyballer Collin suspendiert

Volleyball II

Nach „Mimi“ Kraus hat es nun den nächsten Spitzenathleten erwischt: Philipp Collin, Volleyball-Nationalspieler, wurde wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert. Wie Kraus wird Collin vorgeworfen, seinen Meldepflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Mittelfeldblocker habe demnach trotz Zugehörigkeit zum nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) innerhalb von 18 Monaten 3 Versäumnisse zu verantworten. Nun ist der Anti-Doping-Ausschuss gefordert, die Dauer einer Sperre festzulegen. Überdies soll sein französischer Verein und Arbeitgeber Tours VB ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet haben.

„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, so die Stellungnahme des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) in persona des Anti-Doping-Ausschuss-Vorsitzenden Erhard Rubert. Eine Teilnahme des 23-Jährigen an der diesjährigen Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September erscheint folglich unrealistisch.

Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Melde- und Kontrollmaßnahmen womöglich die Grundrechte der Athleten ungerechtfertigt beschneiden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

 

Umstrittene Dopingregel im Schwimmsport

Schwimmen II

Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln des Weltschwimmverbands (FINA) in der Fassung von 2009 bis 2013* besagt, dass der Landesschwimmverband für 24 Monate zu sperren ist, dessen Athleten einer Disziplin innerhalb von 12 Monaten 4 oder mehr Dopingverstöße begehen. Ausgenommen sind zwar Dopingregelverletzungen, die vom Landesschwimmverband selbst oder dessen nationaler Anti-Doping-Agentur ermittelt und verfolgt werden und nicht „nur“ den Konsum von Maskierungsmitteln betreffen. Dennoch erscheint die Sanktionierung, die bisher nicht zur Anwendung kam, auf den ersten Blick hart und gewissermaßen ungerecht, da ein etwaiges Startverbot nicht nur die Dopingsünder umfassen würde, sondern ebenso die restlichen, unbeteiligten Schwimmathleten mit „weißer Weste“.

Insoweit stellt sich die Frage, ob die Anwendung eben dieser Regel einer rechtlichen Überprüfung überhaupt standhalten könnte. Sicherlich soll sie großflächig und landesweit angelegte Betrugsstrukturen unterbinden und durch die scharfe Androhung einer Sperre eines ganzen Schwimmverbands jedwede Anreizwirkung bereits im Entstehungsstadium zum Erliegen bringen, dennoch gilt es zu beachten, dass weder der Verband noch die unsauberen Schwimmer die Hauptlast der Sperrfrist zu tragen hätten, sondern vielmehr die unschuldigen Verbandsmitglieder. Nicht zu vergessen ist, dass professionelle Sportler ihren Lebensunterhalt mit den Teilnahmen und Siegesprämien an Wettkämpfen bestreiten – eine Sperre erscheint daher recht folgenschwer.

Relevanz wird Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln der FINA durch aktuelle Vergehen russischer Schwimmstars zuteil. Neben Julia Efimova dürften Sergej Makov, der des Steroidkonsums überführt wurde, und Vitali Melnikov, dem EPO im Organismus nachgewiesen wurde, Sportler Nr. 2 und 3 sein, die den Tatbestand der umstrittenen Regel komplettieren würden. In beiden Fällen steht ein Urteil aus. Ob deren Überführungen allerdings der FINA, dem russischen Landesverband oder der russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) zugerechnet werden, ist unklar. Das könnte sich als Sprengstoff für die im kommenden Jahr anstehenden Weltmeisterschaften im russischen Kasan darstellen. Vitali Mutko, der Sportminister Russlands, ist jedenfalls über die prekäre Lage im Bilde wie die Medien berichten: „Wir sind auf Messers Schneide. Im Schwimmen fehlen ein oder zwei Fälle, dann wird der Verband suspendiert.“

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

* Die Regularien der FINA werden derzeit überprüft und überarbeitet.

Deal im Ecclestone-Prozess?

Im Ecclestone-Prozess bahnt sich eine Verständigung an, welche mit einer Geldauflage nach § 153a der Strafprozessordnung (StPO) in neue Dimensionen vordringen dürfte. Nach zitierter Norm ist eine Einstellung unter Auflagen und Weisungen möglich, „wenn diese geeignet sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen, und die Schwere der Schuld nicht entgegensteht.“ Im Fall des 83-jährigen Formel-1-Moguls sollen es satte 100 Millionen USD sein; das sind umgerechnet 74.5 Millionen EUR! Laut Medienberichten habe sich die zuständige Staatsanwaltschaft auf eben diesen Betrag mit Ecclestone geeinigt. Sollte die Strafkammer ebenfalls zustimmen, wäre der Prozess gegen Ecclestone beendet.

Sogleich meldeten sich prominente Persönlichkeiten zum bevorstehenden Ereignis. „Ich kann das für die Formel 1, für Mercedes und alle anderen Teams nur begrüßen, weil Bernie sich dann wieder voll auf die Formel 1 konzentrieren und zusammen mit den Teams die bestehenden Probleme lösen kann“, sagte Nikki Lauda, Aufsichtsratschef des Mercedes-Teams. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, ehemalige Bundesjustizministerin, äußerte hingegen Kritik: „In meinen Augen darf in dieser Dimension nicht mit der Justiz, mit der Gerechtigkeit gehandelt werden.“ Es sei genau das, was man von Justiz nicht erwarte, betonte die FDP-Politikerin.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Real vs. DFB

Die Supermarktkette Real hat die Löschung des Adler-Logos des Deutschen Fußball-Bunds (DFB) als Marke beantragt. Der DFB hatte zuvor eine einstweilige Verfügung gegen Real auf Untersagung des Verkaufs von Artikeln mit dem nunmehr im Mittelpunkt stehenden Adler-Logo beantragt. Eine diesbezügliche Entscheidung des Landgerichts München I soll am 7. August verkündet werden.

Staatswappen und andere staatliche Hoheitssymbole der Bundesrepublik Deutschland sind ein absolutes Schutzhindernis. Sollte der Adler, der die deutschen Fußballtrikots ziert, als ein solches eingestuft werden, könnte der Markenschutz aufgehoben werden. Exklusive Vermarktungsrechte würden erlöschen. Der DFB argumentiert hingegen, es handele sich nicht um staatliche Symbole, sondern um das Verbandswappen, welches seit den 1920er Jahren bestünde.

Womöglich könnte das europäische Markenrecht, wonach die Nutzung eines Hoheitszeichens mittels Ausnahmegenehmigung möglich ist, als Schutzschild dienen. „Da die Bundesrepublik gehalten ist, sich richtlinienkonform zu verhalten, müsste dies auch in Deutschland akzeptiert werden, vorausgesetzt, die Bundesrepublik hat eine Genehmigung erteilt oder holt dies noch nach“, so Prof. Dr. Peter Krebs.

Bleibt abzuwarten, wie sich der Markenrechtsstreit entwickelt. Im Falle eines Real-Obsiegens dürften wohl niedrigere Trikotpreise in Aussicht stehen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask