Anklage gegen Radprofi Schumacher zugelassen

Der Radprofi Stefan Schumacher des ehemaligen Teams Gerolsteiner, seinerzeit geführt von Herrn Holczer, muss sich nun wohl doch vor einem Strafgericht verantworten. Die Anklage der Staatsanwaltschaft Stuttgart wegen Betruges war zunächst durch das Landgericht nicht zugelassen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte gegen diesen Beschluss sofortige Beschwerde erhoben. Das Beschwerdegericht – das Oberlandesgericht Stuttgart – sah es anders als das Landgericht und ließ die Anklage zur Hauptverhandlung zu. Deshalb wird sich Schumacher u.a. wegen der Gehaltszahlungen, die er nach Ansicht der Staatsanwaltschaft in betrügerischer Weise von seinem damaligen Arbeitgeber erlangt hatte, vor Gericht zu verantworten haben, denn Schumacher war wegen Dopings mit dem Mittel CERA sowohl bei der Tour de France 2008 als auch bei den Olympischen Spielen in Peking als Dopingsünder aufgefallen. Zuvor hatte er – wohl auch gegenüber seinem Arbeitgeber Gerolsteiner – erklärt, dass er keine Dopingmittel zur Leistungsteigerung benutzt.

Da spricht Einiges für Betrug auch ohne einen speziellen Sportbetrugstatbestand, der immer wieder mal lauter, mal leiser gefordert wird.


Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt