Mindestlohn: Weiter Rechtsunsicherheiten bei Sportvereinen?!
Bei der Einführung des gesetzlichen Mindestlohns waren insbesondere Amateur-Sportvereine besorgt, durch den Mindestlohn engagierte Mitarbeiter und vor allen Dingen vertraglich gebundene Sportler nicht mehr finanzieren zu können. Daraufhin sicherte Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) den Vereinen im Februar diesen Jahres zu, dass im Amateursport Ausnahmetatbestände greifen sollen – „Kein Mindestlohn für Amateurvertragsspieler!“ Der DFB war – wegen der enormen Bedeutung für den Verband und seine Mitglieder – erleichtert.
Einem Bericht des Nachrichten Magazins „Der Spiegel“ zufolge stellte nun ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages fest, dass diese Ausnahmen nicht normiert sind. Die Zusagen der SPD-Politikerin seien also nicht rechtsverbindlich festgeschrieben worden, weshalb sich Sportvereine nicht darauf verlassen könnten, dass sie ihren Amateursportlern keinen Mindestlohn zahlen müssen. Letztlich müssen damit im Streitfall die Arbeitsgerichte Klarheit schaffen. Bisher zahlen viele Vereine den Sportlern eine Aufwandsentschädigung in Minijob-Höhe vielfach ohne Berücksichtigung des gesetzlichen Mindestlohns.
Fabian Scharpf / Prof. Dr. Steffen Lask