Sportrechtsblog

Pezzoni – Strafanzeige wegen Bedrohung

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 07.09.2012

Der Schritt ist folgerichtig. Pezzoni erstattet Strafanzeige wegen Beleidigung und Bedrohung. Er wehrt sich damit gegen das Verhalten von sogenannten Kölner Fans. Der 23-jährige Abwehrspieler war angepöbelt, bespuckt und bedroht worden. Das darf der Sport nicht hinnehmen. Der 1. FC Köln hat auf Wunsch des Fußballprofis den Vertrag aufgehoben. Pezzoni war bereits Anfang des Jahres Opfer einer Gewaltattacke geworden.  Wenn die Staatsanwaltschaft zitiert wird, dass es sich um „relativ kleinformatige Tatbestände“ handle, dann kann man durchaus entgegenhalten, dass beim Ausschöpfen der Strafrahmen durchaus die Möglichkeit besteht, die Täter empfindlich zu treffen. Sowohl auf die Beleidigung als auch auf die Bedrohung kann das Gericht, wenn es diese Sanktion für angemessen hält, mit Freiheitsstrafe reagieren.

Das laute Nachdenken des Hauptsponsors über die Beendigung des Engagement ist das richtige Signal.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Schmid – ehemaliger Telekom-Teamarzt akzeptiert Strafbefehl

Thema: Doping, Radsport, Strafrecht & Sport, 29.08.2012

Nach dpa-Informationen soll der Verteidiger Kollege Rechtsanwalt Gillmeister erklärt haben, dass sein Mandant, der frühere Teamarzt des Pro-Teams Telekom, Andreas Schmid den beantragten Strafbefehl akzeptieren werde. Sein Mandant, so Gillmeister weiter, habe gegenüber der Staatsaanwaltschaft Freiburg eingeräumt, an Profis des Telekomteams EPO-Mittel abgegeben zu haben. Damit habe er den Vorwurf des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz gestanden. Die übrigen Vorwürfe waren eingestellt worden. Wir hatten darüber berichtet.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Staatsanwaltschaft beantragt gegen früheren Telekom-Teamarzt einen Strafbefehl

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, 29.08.2012

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat gegen den früheren Telekom-Teamarzt Andreas Schmid bei Gericht wegen des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz den Erlass eines Strafbefehls beantragt. Laut dpa hat der die Ermittlungen leitende Oberstaatsanwalt Maier dies bestätigt. Sollte das Gericht den Strafbefehl – wie von der Staatsanwaltschaft beantragt – erlassen, wovon man ausgehen kann, dann hat Schmid zwei Wochen Zeit, hiergegen Einspruch einzulegen. Dann wird vom Gericht eine Hauptverhandlung anberaumt, in der die Vorwürfe, die zum beantragten Strafbefehl geführt haben, öffentlich verhandelt werden. Legt Schmid keinen Einspruch gegen den ihm zuzustellenden Strafbefehl ein, dann wird dieser rechtskräftig. Je nach Höhe der gegen ihn ausgesprochenen Geldstrafe (oder auch Freiheitsstrafe, was aber wohl eher unwahrscheinlich ist) gilt Schmid dann als vorbestraft.

In der vergangenen Woche war bekannt geworden, dass ein wesentlicher Teil der Ermittlungen gegen Schmid und seinen Freiburger Kollegen, Lothar Heinrich ergebnislos eingestellt worden war. Die Staatsanwaltschaft hatte diese Entscheidung damit begründet, dass ein Teil der Vorwürfe verjährt seien und es im Übrigen keine Geschädigten gegeben habe.

Auch berufsrechtlich könnten sich bei einem derart erhobenen Vorwurf für Schmid weitere Konsequenzen ergeben. Ein Verstoß gegen das Arzneimittelgesetz ist mit Sicherheit für den Mediziner nicht ohne Risiko. Da wird die zuständige Ärztekammer sicher genauer hinsehen. Bleibt weiter abzuwarten, ob Schmid den Strafbefehl annimmt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

DOSB und Bundesinnenministerium wehren sich weiter gegen Veröffentlichung der „Zielvereinbarung“

Thema: Sportrecht, 22.08.2012

Der Streit um die Veröffentlichung der Zielvereinbarung von Medaillenvorgaben bei Olympischen Spielen geht in die nächste Runde. Sowohl das Bundesinnenministerium als auch der DOSB verfolgen beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG) ihre Rechtsansicht weiter und wehren sich vehement gegen die Veröffentlichung der Zielvereinbarung, die von Journalisten der „Westdeutschen Allgemeinen Zeitung“ erstritten worden war und noch während der Olympischen Spiele in London für Aufsehen gesorgt hatte. Wenn der Innenminister Friedrich zutreffend zitiert wird, dann hätte das Gericht alle Sportverbände fragen müssen, ob das jeweilige Medaillenziel veröffentlicht werden dürfe.

Diese Argumentation erschließt sich nicht ohne weiteres. Warum sollten sämtliche Verbände miteinbezogen werden ? Es handelt sich doch wohl um eine Vereinbarung zwischen dem DOSB und dem Bundesinnenministerium. Der DOSB nimmt für sich in Anspruch – was auch gut so ist – dass er die Fachverbände in der Vereinbarung u.a. über die Finanzierung des Sports mit dem Bund vertritt. Was spricht tatsächlich gegen eine Veröffentlichung ? Mal abwarten, ob das OVG Gründe erkennt, die gegen eine Offenlegung sprechen.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Einstellung der strafrechtlichen Ermittlungen gegen Ludwig und Kummer

Thema: Doping, Radsport, Strafrecht & Sport, 21.08.2012

Die Staatsanwaltschaft Freiburg hat das Ermittlungsverfahren gegen die früheren Radprofis Mario Kummer und Olaf Ludwig eingestellt. Beide standen in den Diensten der ehemaligen Remnnställe Team Telekom und T-Mobile. Gegen sie hatte Prof. Werner Franke, der unermüdliche Kämpfer gegen Doping Strafanzeige erstattet. Der Vorwurf: Kummer und Ludwig hätten sich an den Eigenblutbehandlungen in Vorbereitung der Tour de France 2006 begangenen durch die damaligen Mannschaftsärzte Heinrich und Schmid an der Universitätsklinik Freiburg beteiligt. Das Verfahren ist nunmehr nach § 170 Abs. 2 StPO eingestellt worden, weil die Ermittlungen keinen genügenden Anlass zur Erhebung einer Anklage geboten haben. Das Ermittlungsverfahren war später noch gegen Rudy Pevenage, den früheren Mentor und Betreuer von Jan Ullrich erweitert worden. Auch gegen ihn ist das Verfahren eingestellt.

Bereits zuvor war bekannt geworden, dass das Verfahren gegen die beiden Mannschaftsärzte Schmid und Heinrich eingestellt worden war.

Das Ergebnis überrascht nicht. Auch ohne Kenntnis der Akten stand von Anfang an fest, das jedenfalls eine Strafbarkeit wegen einer Beteiligung an einem wie auch immer gearteten Eigenblutdoping ausscheidet, weil diese leistungssteigernde Manipulation erst seit dem 1.11.2007 in das Arzneimittelgesetz inkorporiert und unter Strafe gestellt worden ist.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt