Sportrechtsblog

Nachfolgeregelung UCI nach Lance Armstrong ?

Thema: Doping, Radsport, 26.10.2012

Heute wird wohl durch den Radsport-Weltverband UCI entschieden, ob neue Toursieger für die Jahre 1999 bis 2005 bestimmt werden sollen. In der Schweiz trifft heute das „Management Committee“ der UCI zusammen, nachdem die UCI die sportlichen Ergebnisse von Lance Armstrong gestrichen hatte. Dieses umfassende Streichen nahezu sämtlicher Ergebnisse steht nicht im Einklang mit den rechtlichen Bestimmungen der WADA-Regelungen. Die achtjährige Verjährungsfrist steht einer Annullierung sämtlicher Toursiege von Armstrong entgegen. Es darf auch im Sportrecht keine Verurteilung um jeden Preis geben.

Das internationale Radsportsystem – so wie es historisch gewachsen ist – muss in Frage gestellt werden. Dieses System besteht aber nicht allein aus Armstrong. Er ist zwar eine prädestinierte Figur, aber eben nur ein Beteiligter. Wie grauenvoll – teilweise naiv – sich die nationalen und internationalen Funktionäre verhalten haben und heute noch verhalten und wie sie sich äußern, belegt doch, dass wirkliche Veränderungen nicht zu erwarten sind. Ein Einzelner – ok. ein Promineter – ist im Fokus der Betrachtungen, und der Rest?

Warum handelt das IOC nicht? Auch eine unpopuläre Entscheidung mit Blick auf den Radsport als olympische Sportart darf nicht von vornherein ausgeblendet werden oder allein mit der Begründung, es wäre eine Vielzahl von Sportlern betroffen, denen nichts vorzuwerfen sei. Ist das wirklich richtig?

Wir werden abwarten, wie heute die Entscheidung ausfällt.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Deutsche Sportförderung – Robert Harting kritisiert – Vorsitzende des Sportausschusses fordert breite Debatte

Thema: Sportrecht, 26.09.2012

Der Deutsche Olympische Sportbund gerät zu Recht weiter in die Kritik wegen seines Festhaltens an der bisherigen Förderpraxis und den sog. Zielvereinbarungen, die bereits während der Olympischen Spiele in London für Diskussionen gesorgt hatten. Neben dem Diskus-Olympiasieger Robert Harting wurde Kritik laut u.a. vom Deutschen Tischtennis-Bund. Immerhin ergreift auch die Vorsitzende des Sportausschusses des Deutschen Bundestages, Dagmar Freitag (SPD) in dieser Auseinandersetzung das Wort und verweist darauf, dass wohl ein Bedürfnis nach breiter angelegter Debatte besteht, als bisher praktiziert. Die Kritik von Harting kontert der DOSB-Generaldirektor Vesper damit, dass Harting „offenkundig polemisch und auf falschen Fakten basierend argumentiert„.

Wer bitte ist polemisch in seiner Argumantation, wenn gegenüber Leistungssportlern der Vorhalt gemacht wird und zwar vom Präsidenten des DOSB, Dr. Bach, man solle doch „Lottospielen„? Wenn, dann kontert Harting lediglich Polemik mit Polemik.

Wir hatten darüber berichtet. Neben Harting gibt es eine Reihe namhafter Spitzenathleten, die sich der Kritik angeschlossen haben. Auch der Beachvolleyball-Olympiasieger Julius Brink gehört dazu.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

TV Beitrag vom 24.08.2012 zum Fall „Lance Armstrong“

Thema: Radsport, 20.09.2012

Die Bayerischen Triathleten sind raus!

Thema: Sportrecht, Triathlon, 18.09.2012

Der außerordentliche Verbandstag der Deutschen Triathlon Union (DTU) endete mit dem Ausschluss des Bayerischen Triathlon Verbandes (BTV) aus dem nationalen Spitzenverband. Das ist bemerkenswert, weil kein alltäglicher Vorgang innerhalb der deutschen Vereinsstruktur. Zur Begründung verweist die DTU auf die Nichtanerkennung der satzungsgemäßen Beitragspflichten durch die Bayern. Angeblich gäbe es Beitragsrückstände für die Jahre 2009 bis einschließlich 2011. Zuletzt war der BTV kläglich vor Gericht gescheitert. Anwaltlich vertreten wurde der bayerische Verband durch die frühere Prädsidentin der DTU, Frau Rechtsanwältin Wisser und ihren Kollgen, den früheren Vizepräsidenten der DTU, Dr. Eckert.

In Bayern scheinen Spitzfenunktionäre am Werk zu sein, die obendrein noch richtig gut beraten sind!

Der Sprecher der Landesverbände, Björn Steinmetz wird mit Blick auf den im Oktober in Bayern stattfindenden Verbandstag zitiert: „Letztlich haben es die Vereine selbst in der Hand, auf dem dortigen Verbandstag im Oktober zu entscheiden, welchen Weg sie künftig gehen wollen.“

Dem ist nichts hinzuzufügen. Bleibt abzuwarten, wie sich die Bayernn entscheiden.

Dr. steffen Lask

Rechtsanwaslt

Strafbefehl gegen früheren Team-Telekom Arzt rechtskräftig

Thema: Sportrecht, 14.09.2012

Der von der Staatsanwaltschaft gegen den Mediziner Andreas Schmid beantragte Strafbefehl ist nach Medienberichten am 11.09. rechtskräftig geworden. Schmid – der die früheren Profi-Rennställe der Teams Telekom und T-Mobile medizinisch betreute – hat gegen den Strafbefehl keinen Einspruch eingelegt. Er ist wegen Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz zu einer Geldstrafe verurteilt worden. Diese Geldstrafe bemisst sich nach Tagessätzen und der einzelne Tagessatz am Nettoeinkommen des Verurteilten. Schmid ist zu 90 Tagessätzen verurteilt worden. Er darf sich bei dieser Verurteilung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen nach dem Bundeszentralregistergesetz weiterhin als nicht vorbestraft bezeichnen, weil eine solche Geldstrafe nicht in das Führungszeugnis eingetragen wird. Dennoch ist es eine Geldstrafe, die in dieser Höhe verhängt wurde, weil nach Auskunft der Staatsanwaltschaft Freiburg Schmid ein Geständnis abgelegt haben soll. Unklar bleibt, wem Schmid die insgesamt vorgeworfenen fünf Dosen EPO verabreicht oder beschafft hat. Allein das wäre interessant gewesen. Soweit ging die Aufklärung nun doch nicht.

Nunmehr sind staatsanwaltschaftlichen Akten wohl auf dem Weg NADA, die beabsichtigt zu prüfen, ob weitere sportrechtliche Sanktionen gegen wen auch immer möglich erscheinen.

Wir werden berichten.

 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt