Sportrechtsblog

OLG Hamm – 50.000 € Schadensersatz wegen Foulspiels

Thema: Fußball, 27.11.2012

Das Oberlandesgericht Hamm (OLG) hat ein Urteil des Landgerichts Dortmund bestätigt (Az. I-6 U 241/11), wonach ein grob fahrlässig gefoulter Spieler einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes gegen den foulenden, unfair spielenden Gegenpart hat. Der Gefoulte, der seit dem regelwidrigen Einsteigen seines Gegenspielers bis heute nicht mehr seinem Beruf als Maler nachgehen könne, hat nach Ansicht der OLG-Richter einen Anspruch auf Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von € 50.000. Das Landgericht Dortmund hatte bereits zu Gunsten des Gefoulten entschieden. Es läge ein Verstoß gegen die Spielregeln des Deutschen Fußball Bundes (DFB) vor, so die Richter. Sportlich war das Foul mit einer gelben Karte geahndet worden.

Diese Entscheidung zeigt, dass regelwidriges Verhalten nicht ausschließlich sportrechtlich sanktioniert, sondern auch vor den ordentlichen Gericht geahndet werden kann, was angesichts der teilweise grob unsportlichen Verhaltensweisen durchaus nachvollziehbar erscheint.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Staatsanwalt vs. Mandzukic

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 21.11.2012

Man ist gewillt zu sagen: „Das war ja klar.“

Wo es eine – wie auch immer gartete – umstrittene Handlung gegeben hat, da ruft sich die Staatsanwaltschaft auf den Plan. Das macht sie, weil sie sich auf ihren gesetzlichen Auftrag berufen kann, nämlich von Amts wegen, die Ermittlungen aufzunehmen, sofern sie zureichende Anhaltspunkte sieht, die für eine verfolgbare Straftat sprechen. Das nennt die Strafprozessordnung Legalitätsgrundsatz.

Zu der Geste von Mandzukic, der für die Bayern in dieser Saison bisher sehr erfolgreich ist, bleibt festzuhalten, dass sie im Kontext mit anderen Äußerungen des Stürmers, im Sport nichts zu suchen hat. Der Sport hat entsprechend reagiert. Der DFB hat den Spieler ermahnt und ihn aufgefordert, solche Jubelformen zu unterlassen.

Was sind eigentlich staatsanwaltliche „Prüfungen der Sach- und Rechtslage“, nach deren Abschluss entschieden wird, ob Ermittlungen aufgenommen werden oder nicht, wie die Sprecherin der Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth, Frau Gabriels-Gorsolke in den Medien zitiert wird?

Bleibt die Entscheidung der Staatsasnwaltschaft abzuwarten.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

 

Boxstall – Universum – Insolvenzantrag

Thema: Sportrecht, 21.11.2012

Der Geschäftsführer des Hamburger Boxstalls Universum, Waldemar Kluch hat nach eigenen Angaben Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt. Kluch hatte vor einiger Zeit Gesellschaftsanteile und die Geschäfstführung von dem früheren Promoter Klaus-Peter Kohl übernommen, mit dem er sich seit einiger Zeit in rechtlichen Auseinandersetzungen befindet. Der eine – Kohl – wartet auf die Zahlung einer Restkaufsumme, der andere – Kluch – stellt eine Klage auf Rückabwicklung des Kaufvertrages in Aussicht und erhebt Vorwürfe.

Vorwürfe erhebt auch ein früherer Boxer gegen Kluch. Ex-Weltmeister Sebastian Zbik wartet bis heute nach eigenen Angabe auf eine vereinbarte Kampfbörse in Höhe von € 190.000,00. Er hat wohl Strafanzeige gestellt.

Auf einer Pressekonferenz verwies Kluch darauf, dass einige Athleten-Verträge mit anderen Gesellschaften weitergeführt würden, in denen er Geschäftsführer sei. Andere Boxer müssten sich freikaufen. Hierzu zähle Kluch den Schwergewichtler Denis Boizow. Ansonsten würde dieser bis 2016 nicht boxen können.

Diese Rechtsauffassung ist – um es milde auszudrücken – gewagt. Entscheidend ist allein, mit wem Boizow den Vertrag geschlossen hatte. Ist es der Boxstall Universum, dann dürfte Herrn Kluch vom Moment der Insolvenz-Antragstellung die Handhabe für die Forderung nach einer „Freikaufsumme“ fehlen. Das sieht für die Übernahme der Verträge mit anderen Boxern ähnlich aus, es sei denn, die Boxer haben bereits der Vertragsauflösung im Vorfeld mit Universum und einem neuen Vertragsschluss zugestimmt. 

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Alemannia Aachen – Insolvenz – Staatsanwalt

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 19.11.2012

In den Medien wird berichtet, dass nunmehr die Staatsanwaltschaft gegen die Verantwortlichen von Alemannia Aachen wegen des Verdachts der „Insolvenzverschleppung“ ermittelt. Zutreffend wird von der Insolvenzantragspflichtverletzung gesprochen. Der Vorstand eines Vereins oder der Geschäftsführer einer GmbH haben die gesetzliche, strafbewehrte Pflicht innerhalb einer kurzen Frist von spätestens drei Wochen nach Vorliegen eines Insovenzgrundes – etwa Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung – einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens zu stellen (§ 15a Insolvenzordnung). Lassen sie diese Frist verstreichen, ohne dass die Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung beseitigt wurde, dann sind staatsanwaltschaftliche Ermittlungen die Folge.

Es bleibt abzuwarten, was bei diesen Ermittlungen tatsächlich herauskommt.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Ante Sapina – verurteilter Wettbetrüger erneut vor dem BGH

Thema: Strafrecht & Sport, 15.11.2012

Der Bundesgerichtshof wird heute über die Revision des erstinstanzlich Verurteilten Ante Sapina zu urteilen haben. Neben Sapina hat auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil des Landgerichts Bochum eingelegt. Sapina war vom Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren verurteilt worden. Ihm werden neben anderen Tatbeteiligten Wettmanipulationen in großem Stil vorgeworfen. Er soll nach den bisherigen Feststellungen Wettgewinne in Höhe von € 2,3 Millionen erzielt haben. Sapina ist bereits in einem  früheren Verfahren vor dem Landgericht Berlin zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verurteilt worden. Das landgerichtliche Urteil hatte der BGH 2006 bestätigt. Sapina war damals mit dem Schiedsrichter Robert Hoyzer gemeinsam verurteilt worden.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt