Sportrechtsblog

Hazard nach Attacke auf Balljungen drei Spiele gesperrt

Thema: Fußball, 03.02.2013

Nach seiner Attacke auf einen Balljungen im Ligapokalspiel in Swansea muss Chelsea-Profi Eden Hazard keine härtere Bestrafung befürchten. Es bleibe bei der verhängten Sperre von drei Spielen für den belgischen Fußball-Profi, so der englische Verband (FA). Hazard bekam für den tätlichen Angriff auf einen Balljungen in der vergangenen Woche beim 0:0 der Londoner im Halbfinal-Rückspiel des Ligapokals bei Swansea City die Rote Karte. Die FA hatte ihn daraufhin wegen gewalttätigen Verhaltens angeklagt. „Nach einer Anhörung ist die unabhängige Kommission zu der Einschätzung gelangt, dass eine Sperre von drei Spielen für das Vergehen ausreichend ist“, teilte die FA mit.

Dr. Steffen Lask

Bielefeld-Anhänger nach Überfall auf Werder-Fan verurteilt

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 03.02.2013

Der 20-jährige Hauptangeklagte wurde wegen eines brutalen Angriffs auf Werder-Bremen-Fans wegen versuchten Mordes verurteilt. Das Landgericht Bielefeld verhängte eine Jugendstrafe von vier Jahren und zehn Monaten. Gemeinsam mit 25 anderen Anhängern des Drittligisten Arminia Bielefeld hatte der junge Mann im Mai 2012 die 10 Werder-Anhänger verfolgt, beraubt und verletzt. Nach Angaben der Polizei hatte der Angeklagte seinem bereits am Boden liegenden Opfer mehrfach gegen den Kopf getreten. Der Mann schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr und erlitt bleibende Schäden.

Neun weitere Angeklagte wurden zu Haftstrafen zwischen 10 und 15 Monaten, ausgesetzt auf Bewährung, verurteilt. Einen weiteren Angeklagten sprach das Gericht frei. In dem Prozess bekannte sich der 20-Jährige als gewaltbereiter Hooligan. Ein Gutachter stellte fest, dass bei seinen Attacken nur eine verminderte Schuldfähigkeit vorgelegen habe, da er mit 1,9 Promille alkoholisiert gewesen sei.

Dr. Steffen Lask

Breno bleibt in Haft – BGH verwirft Revision

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 03.02.2013

Die vom früheren Abwehrspieler des deutschen Rekordmeisters FC Bayern München eingelegte Revision gegen seine Verurteilung wurde vom Bundesgerichtshof als „unbegründet“ verworfen, teilte die Justizpressestelle am Oberlandesgericht München mit. Das Urteil gegen den 23-Jährigen, der wegen schwerer Brandstiftung in der von ihm angemieteten Villa im vergangenen Juli zu drei Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden war, ist somit rechtskräftig.

Mit der Revision wollte die Verteidigung Brenos das vor knapp sieben Monaten ergangene Urteil des Landgerichts München I mit der Begründung kippen, es habe sich zu wenig mit der Frage beschäftigt, ob Breno in der Tatnacht nicht nur sehr viel Alkohol getrunken, sondern auch Tabletten genommen habe, die Bewusstseinsstörungen hervorgerufen haben könnten. Die Nachprüfung des Urteils habe aber nach Ansicht des BGH „keinen Rechtsfehler zum Nachteil des Angeklagten“ ergeben, hieß es nach Angaben der Justizpressestelle.

Dr. Steffen Lask

Schwenker – Freispruch teilweise durch BGH aufgehoben

Thema: Handball, Strafrecht & Sport, 28.11.2012

Der Freispruch des ehemaligen THW-Kiel Managers Schwenker ist auf die Revision der Staatsanwaltschaft teilweise aufgehoben worden. Ihm und dem früheren Trainer, Serdarusic waren Manipulationen durch Schiedsrichterbestechung vorgeworfen worden. Das Landgericht Kiel hatte beide freigesprochen. Die Staatsanwaltschaft hatte Revision gegen den Freispruch eingelegt und zunächst die vollständige Aufhebung des Urteils beantragt. Später hat sie die Revision jedoch beschränkt, in dem sie diese teilweise zurücknahm. Das Urteil gegen Serdarusic ist danach rechtskräftig geworden. Die ursprünglich erhobenen Vorwürfe der Spielmanipulation sind vom Tisch. Sie waren nach der teilweisen Rücknahme der Revision nicht mehr Gegenstand des Revisionsverfahrens vor dem BGH. Das freisprechende Urteil ist vom BGH jedoch aufgehoben worden, soweit das Urteil des Landgerichts Kiel eine im Jahre 2009 zwischen dem THW Kiel und Serdarusic geschlossene Freistellungsvereinbarung strafrechtlich zu bewerten hatte. Hier könne der BGH aufgrund der lückenhaften Begründung im Urteil nicht ausschließen, ob sich Schwenker nicht doch durch die Unterzeichnung strafbar gemacht haben könnte. Bezüglich dieses Punktes muss die sache neu verhandelt werden vor dem Landgericht Kiel.

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

„Grätsche mit Folgen“ Berliner Tagesspiegel 28.11.2012

Thema: Fußball, 28.11.2012

Wir haben gestern über Berufungsurteil des Oberlandesgerichts Hamm berichtet. Das Urteil hat in der zweiten Instanz einen Schadensersatzanspruch eines gefoulten Fußballspielers bestätigt, der wegen des groben Fouls nicht mehr seinen Beruf ausüben kann.

http://www.tagesspiegel.de/sport/schmerzensgeld-wegen-foul-graetsche-mit-folgen/7445706.html

Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt