Sportrechtsblog

Windhorst-Anteile an Hertha BSC vor Zwangsversteigerung?

Thema: Fußball, Sportrecht, 08.04.2022

Nach Informationen des „Business Insider“ soll der Investor Lars Windhorst im Jahr 2020 seine Anteile an Hertha BSC verpfändet haben, da er zu dieser Zeit Geld benötigte.

Noch bevor Lars Windhorst 2019 bei der Hertha eingestiegen war, wurde Kritik gegen seine Beteiligung laut. Eine vorangegangene Insolvenz – sowohl als Privatperson als auch mit einer seiner Firmen – gaben dem Investment des 45-Jährigen einen faden Beigeschmack. Nichts desto trotz verkaufte Hertha 64,7% seiner Anteile an der Hertha KGaA für 374 Millionen Euro an Peil Investment B.V., eine Tochter der Unternehmensgruppe Tennor Holding B.V., die von Windhorst geleitet wird.

Nun soll, nach Angaben des „Business Insider„, Windhorst im Jahre 2020 ein Darlehen von einer Firma mit Sitz auf den Isle of Man in Höhe von 25 Millionen Euro aufgenommen haben.
Als Sicherheit für die Rückzahlung des Darlehensbetrags soll Tennor ein Pfandrecht gewährt haben, dies sei aus den niederländischen Gerichtsakten zu entnehmen. 
Ein niederländisches Gericht entschied letztes Jahr im April, dass die Peil Investment B.V. versteigert werden sollte, da offenbar nicht ordnungsgemäß  die Raten des Darlehens gezahlt wurden.
Im März diesen Jahres meldete sich nun ein niederländischer Rechtsanwalt/Notar bei Hertha, um zu erfragen, wie viel die Anteile der Peil Investment B.V. wert seien. 

Die Hertha kommentierte den ganzen Vorgang nicht, soll aber durchaus von der e-Mail des niederländischen Anwalts überrascht worden seien.
Windhorst dementierte sowohl eine Zwangsversteigerung der Anteile an der Hertha KGaA, als auch eine Verpfändung derselben.
Unklar ist, ob der Windhorst Hertha über die Vorgänge unterrichtet hatte oder ob eine mögliche Verpfändung treuwidrig geschehen sei.
Es bleibt nicht nur sportlich spannend bei der Hertha. Der Verein kämpft um den Klassenerhalt in der Fußball-Bundesliga.

Severin Lask / Steffen Lask

Spielabbruch nach Rassismus-Eklat – Novum für den deutschen Profifußball

Thema: Sportrecht, 29.12.2021

Das erste Mal in der Geschichte des deutschen Profifußballs ist ein Spiel wegen rassistischen Beleidigungen abgebrochen worden. Zu Recht.
Es geht um das Spiel in der 3. Liga, am Sonntag den 19.12.2021, zwischen dem MSV Duisburg und dem VfL Osnabrück.

Unmittelbar betroffen ist Aaron Opoku ein 22 jähriger Stürmer des VfL. 
Ein 55 jähriger Zuschauer soll zu ihm bei einem Eckstoß „Du Affe kannst eh keine Ecken schießen“ gerufen haben. Während des Eckstoßes sollen auch „Affenlaute“ von den Tribünen zu hören gewesen sein. Dies bestätigt der verantwortliche Schiedsrichter Nicolas Winter. 
Daher sei der Abbruch des Spiels auf eine konsequente Umsetzung des sog. Drei-Stufen-Plans zurückzuführen, so der Geschäftsführer Osnabrücks. Mit einem solchen konsequenten Handeln verhindere man, dass der Fußball nicht als Bühne für rassistische, diskriminierende und ausgrenzende Handlungen“ missbraucht werde. 

Gegen den verantwortlichen Zuschauer wurde Strafanzeige erstattet. Dieser gab jedoch an, nicht Opoku gemeint zu haben, sondern den Osnabrücker Spieler Florian Kleinhansl, der die folgende Ecke auch ausführen wollte.
Ferner ermittelt der Staatsschutz, ob es „Affenlaute“ gegeben habe.

Ebenfalls hatte der Kontrollausschuss des DFB die Ermittlungen aufgenommen. Dabei wird zu klären sein, wie der Spielabbruch punkttechnisch zu werten ist.
Die beiden Vereine haben sich jedenfalls für eine Neuansetzung ausgesprochen. Der Osnabrücker Präsident Holger Elixmann meinte, dass weder der MSV Duisburg noch der VfL Osnabrück für das Fehlverhalten eines Zuschauers bestraft werden sollten. Ein Wiederholungsspiel verstärke laut Elixmann die positive Wirkung des Abbruchs und setze ein weiteres Zeichen gegen Rassismus und für Menschlichkeit.

Severin Lask / Steffen Lask

Sexuelle Nötigung einer 13-Jährigen

Thema: Schwimmen, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 16.12.2021

Der ehemalige französische Weltklasse-Schwimmer und zweimalige Olympiasieger von London, Yannick Angel, soll im Jahr 2016 eine sexuelle Beziehung zur Tochter seines damaligen Trainer geführt haben.

Das Mädchen war zu dem damaligen Zeitpunkt 13 Jahre alt  und Angel selbst 24. 
Daher erhob die Staatsanwaltschaft in Frankreich Anklage wegen „Vergewaltigung und sexueller Nötigung einer minderjährigen Person unter 15 Jahren“. Yannick Angel soll wohl die wesentlichen Vorwürfe gegen ihn anerkannt haben. 
Er bereue, dass er damals nicht ausreichend über den Altersunterschied nachgedacht habe. Außerdem gab er an, keinerlei Zwang auf das Mädchen ausgeübt zu haben.

Die Staatsanwältin wird jedoch so zitiert, dass der Tatbestand der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs in Frankreich erfüllt sei, da eine Beziehung mit einem oder einer Minderjährigen, der oder die 15 Jahre oder jünger ist, zwangsläufig unter diese Gesetz falle, wenn der Altersunterschied mehr als fünf Jahre betrage. Jedenfalls gehe das Gesetz bei einem solchen Altersunterschied von einer Nötigung aus, auch wenn kein (weiterer) Zwang vorliege.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Staatsanwaltschaft – Anklage gegen Jatta

Thema: Fußball, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 09.12.2021

Die Staatsanwaltschaft hat Anklage gegen Bakery Jatta, einen Fußballer des HSV, erhoben. Nach Auffassung der Behörde handelt es sich bei dem Fußballspieler nicht um Bakery Jatta, sondern um dessen zweieinhalb Jahre älteren Bruder Bakary Daffeh.
Jatta wird vorgeworfen, 2015 unter falscher Identität über Italien aus Gambia nach Deutschland eingereist zu sein und sich dabei als sein jüngerer, zu dem Zeitpunkt minderjähriger Bruder ausgegeben zu haben, um einen Aufenthaltstitel in Deutschland zu erlangen.

Probleme für den HSV

Diese Anklage bringt auch Probleme für den HSV mit sich. Soll der Fußball-Club Jatta weiter einsetzen oder ihn vorerst auf die Tribüne verbannen?
Wenn Jatta verurteilt werden sollte, müsste der DFB ihm seine Spielerlizenz entziehen, da er nie eine Spielberechtigung hatte. Das würde dazu führen, dass der HSV einen Spieler ohne Berechtigung eingesetzt hat.
Bei vorliegenden Protesten der gegnerischen Clubs könnte dies zu einer nachträglichen Änderung des Spielergebnisses zu Ungunsten des HSV führen. 

Vorerst hat Tim Walter, Trainer des HSV, in einem Interview Jatta volle Rückendeckung durch den Verein zugesagt. Es bleibt abzuwarten, ob das Amtsgericht Hamburg-Altona die Anklage zulässt und das Hauptverfahren eröffnet.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Stefan Lurz – sexualisierte Gewalt im (Schwimm-)Sport hat einen Namen

Thema: Schwimmen, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 08.12.2021

Stefan Lurz war einer der erfolgreichsten Bundestrainer im Freiwasserschwimmen in Deutschland. Von 2006 bis 2021 war Lurz Chefbundestrainer des Olympiastützpunktes Schwimmen in Würzburg. Lurz muss sich seit vielen Jahren immer wieder gegen Vorwürfe sexueller Nötigung verteidigen. Anfang des Jahres berichtete der Spiegel erneut über diese Art von Vorwürfen. Im Zuge der Veröffentlichungen trat Lurz von seinem Amt als Bundestrainer zurück und die Staatsanwaltschaft Würzburg nahm Ermittlungen auf. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft haben sechs Schwimmerinnen und die Präventionsbeauftragte für sexualisierte Gewalt im deutschen Schwimmverband ausgesagt. Es haben mehrere der vernommenen Schwimmerinnen Vorwürfe gegen Lurz erhoben bzw. die zuvor gegenüber dem Ein erster Vorwurf soll sich 2010 ereignet haben. Eine damals 15-jährige Athletin hatte Lurz sexuelle Nötigung und Vergewaltigung vorgeworfen. Die Schwimmerin zog später die Anschuldigungen im Laufe der Ermittlungen teilweise zurück und nach einem Täter-Opfer-Ausgleich wurde das Verfahren gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt. Aktuell beantragte die Staatsanwaltschaft wegen der Vorwürfe aus 2011/2012 einen Strafbefehl mit einer Bewährungsstrafe von sechs Monaten. Die Ermittlungsbehörden werfen Lurz sexuellen Missbrauch einer Schutzbefohlenen vor. Das zuständige Gericht prüft momentan den Antrag. Nach Medienberichten gab Stefan Lurz gegenüber der Staatsanwaltschaft Würzburg an, er könne sich an die von der Zeugin geschilderten Vorfälle nicht erinnern. Er könne diese auch nicht ausschließen. Deshalb würde er nun gestehen – „um dem Verfahren ein Ende zu bereiten“ –wie Lurz auf swimsportnews.de zitiert wird. In zwei weiteren Fällen aus den Jahren 2017 und 2020 wurde das Verfahren aus „Mangel an Beweisen“ – wie es heißt – eingestellt. Lurz bestreitet die Vorfälle. Es steht seine Aussage gegen die Aussagen der Zeuginnen. Ein weiterer strafbarer Vorwurf wegen einer Nötigung ist jedenfalls verjährt. Die Athletin hatte sich erst im Zuge der Ermittlungen gegen Lurz bei den Behörden gemeldet. Das eingestellte Strafverfahren, dem Vorwürfe aus 2017 und 2020 zugrundlagen, können jederzeit wiederaufgenommen werden, wenn neue, konkrete, tatsächliche Anhaltspunkte vorliegen, die es wahrscheinlich machen, dass Lurz strafbare Handlungen begangene hat, bspw., wenn mögliche Zeuginnen sich bereit zeigen, gegen den im Schwimmsport vormals mächtigen Trainer – wie Lurz es war – auszusagen. Es bleibt also abzuwarten, ob ggf. neue Beweismittel herbeigeschafft werden können. Den möglichen Opfern, wäre es zu wünschen. Des Weiteren wird man abwarten müssen, ob der von der Staatsanwaltschaft beantragte Strafbefehl, wonach eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten, ausgesetzt zur Bewährung, durch das Gericht erlassen wird.

Jessica Konschak/ Steffen Lask