Sportrechtsblog

Lewandowski-Sperre verkürzt

Thema: Fußball, 02.03.2013

Nachdem das DFB-Sportgericht den Dortmunder Robert Lewandowski nach einem rohen Einsteigen und einer damit verbundenen Roten Karte für 3 Spiele gesperrt hatte, hat das DFB-Bundesgericht seine Sperre nun auf 2 Spiele verkürzt. In der mündlichen Verhandlung am gestrigen Freitag waren Schiedsrichter Manuel Gräfe sowie sein Assistent Markus Häcker geladen. Per Telefon wurde der von Lewandowski gefoulte HSV-Spieler Per Skjelbred zugeschaltet, der den polnischen Nationalspieler entlastete.

Damit stand Lewandowski am heutigen Spieltag gegen Hannover 96 wieder in der Startelf.

Dr. Steffen Lask

Dopingvorwürfe gegen Björn Daehlie

Thema: Doping, 01.03.2013

In Skandinavien häufen sich die Dopingvorwürfe gegen den vielfachen Langlauf-Olympiasieger  und -Weltmeister Björn Daehlie. In einer Dokumentation warf der schwedische TV-Sender SVT dem erfolgreichsten Langläufer aller Zeiten und seinem früheren Konkurrenten Wladimir Smirnow vor, 1997 anlässlich eines  Weltcup-Rennens und auch bei der WM 1995 so hohe Hämoglobinwerte gehabt zu haben, die auf natürlichem Wege nicht erreicht würden.

Daehlie äußerte sich nur insoweit, dass ihm die genannten Blutwerte „nicht bekannt“ seien und er „empört über die Sendung“ sei, da er nie gedopt habe.

Dr. Steffen Lask

UEFA lehnt Schalke Einspruch ab

Thema: Fußball, Sportrecht, 01.03.2013

Bereits in der vergangenen Woche berichteten wir über den Einspruch von Schalke 04 gegen die Spielwertung des Champions League Hinspiels gegen Galatasaray Istanbul (1:1). Dieser wurde nun von der UEFA abgelehnt. Nachdem Schalke Zweifel an der Spielberechtigung des Ivorers Didier Drogba für die Türken geäußert hatte, haben die Ermittlungen der UEFA ergeben, dass Galatasaray seine Spielberechtigung form- und fristgerecht beantragt hatte. Damit bleibt das Ergebnis bestehen. Das Rückspiel findet am 12.03.2013 in Gelsenkirchen statt.

Dr. Steffen Lask

Radsportler Schumacher wegen Betrugs ab April vor Gericht

Thema: Doping, Radsport, 26.02.2013

Ab Anfang April muss sich Stefan Schumacher vor dem Landgericht Stuttgart verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, während der Tour de France im Jahr 2008 wahrheitswidrig versichert zu haben, keine verbotenen leistungssteigernden Substanzen genommen zu haben. Schumacher ist 2008 wiederholt positiv getestet worden. Der 31-Jährige war durch nachträgliche Analysen der Tour de France Proben im Jahr 2008 des Dopings überführt worden. Er soll seinen ehemaligen Teamchef Holczer durch die Einnahme der Dopingmittel „hintergangen“ haben. In dem Prozess geht es um ca. 150.000 Euro Gehalt, die der Radsportler in besagtem Zeitraum von seinem Team Gerolsteiner bekommen habe.

Erst vor Kurzem hatte Schumacher einen Zivilprozess vor dem Landgericht Stuttgart verloren und war zur Zahlung von Schadensersatz an seinen früheren Sponsor Trelock verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Schumacher hat Berufung angekündigt.

Dr. Steffen Lask

Alemannia Aachen muss Trainerstab weiter beschäftigen

Thema: Fußball, Sportrecht, 26.02.2013

Nachdem Alemannia Aachen in der Hinrunde der 3. Liga eine bittere 1:3 Niederlage gegen die Stuttgarter Kickers erlitten hatte, kündigte Manager Uwe Scherr den drei Trainern Aussem, Burlet und Spillmann am 03.09.2012. Das Aachener Arbeitsgericht hielt die Kündigungen für unwirksam. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Als Alemannia Aachen in der vergangenen Saison aus der 2. Bundesliga abstieg, hatte der Verein mit Aussem und Burlet eine Klausel vereinbart, die es vorsah, im Kündigungsfall jeweils drei Bruttomonatsgehälter zu zahlen. Im Gegenzug sollten die Trainer auf das Erheben von Kündigungsschutzklagen verzichten. Das Arbeitsgericht hielt diese Klausel für unwirksam: „Dem Arbeitnehmer wird in unzulässiger Weise das gesetzlich verbriefte Recht entzogen, sich gegen unberechtigte Kündigungen zu Wehr zu setzen.“ Auch die Gründe für die verhaltensbedingte Kündigung seien nach Ansicht des Arbeitsgerichts zu pauschal. Der beklagte Verein hatte „taktische Fehler und Erfolglosigkeit“ vorgetragen und ausgeführt, dass sich zwei Drittel der Mannschaft gegen den Trainer ausgesprochen hätten.

Sofern das Urteil rechtskräftig wird, könnte der klagende Trainerstab aus dem Urteil die Weiterbeschäftigung bis zum 30. Juni 2014 durchsetzen. Der insolvente Verein müsste sie dann wieder einstellen, ohne sie bezahlen zu können. Und das obwohl Trainer Aussem mit Viktoria Köln längst einen neuen Arbeitgeber gefunden hat.

Dr. Steffen Lask