Sportrechtsblog

Britische Staffel muss olympische Silbermedaillen zurückgegeben

Thema: Sportrecht, 21.04.2022

Nach dem positiven Dopingbefund des britischen Sprinters Chijindu Ujah muss die 4 x 100 Meter Leichtathletikstaffel ihre Silbermedaillen zurückgeben. Dies gab das Nationale Olympische Komitee Großbritanniens (BOA) bekannt.

Schon im Februar hatte das CAS durch Urteil der Staffel die Silbermedaille aberkannt, nachdem im September 2021 nach Öffnung der B-Probe festgestellt wurde, dass Chijindu Ujah positiv auf zwei Substanzen getestet worden war. Die Substanzen ähneln in ihrer Wirkung anabolen und androgenen Steroiden.

Der BOA-Geschäftsführer ließ verlauten, dass es gerade für die drei anderen Sportler sehr traurig sei, ihre Medaillen und Urkunden zurückzugeben, jedoch natürlich klar sei, dass sich an das Urteil des CAS gehalten werde.

Die kanadische Staffel rückt demnach auf den Silberrang vor, die chinesische erhält die Bronzemedaille. Das deutsche Quartett verbessert sich dadurch von Rang sechs auf Rang fünf.

Severin Lask / Steffen Lask

 

Die einst mächtigsten Männer im internationalen Fußball vor Gericht

Thema: Fußball, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 13.04.2022

Das Schweizer Bundesstrafgericht hat eine Anklage gegen den ehemaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter und gegen den ehemaligen UEFA-Präsidenten Michel Platini zugelassen.

Nun wird es zwischen dem 8. bis 22. Juni 2022 in Bellinzona zur Klärung der langjährigen Merkwürdigkeit um den FIFA Vorsitz kommen.
Die beiden stehen nach Medienberichten wegen des „Verdachts auf Betrug, Untreue, unlautere Geschäftsführung und Titelfälschung“ vor Gericht.

Schon seit 2015 ermittelt die schweizerische Bundesanwaltschaft gegen Platini und Blatter. Damals erhielt sie durch einen bis jetzt nicht bekannten Zeugen, einen Hinweis zu der in Frage stehenden Zahlung, die von der FIFA an Platini in Höhe von 2 Millionen Schweizer Franken im Jahr 2011 geflossen sein soll.
Die beiden Angeklagten erklärten den Vorgang damit, dass es sich bei der Zahlung um ein ausstehendes Beraterhonorar für Platini für die Zeit zwischen 1998 und 2002 handle.
Die Schweizer Bundesanwaltschaft sieht dafür jedoch keine Hinweise.

Einige Brisanz erlangt der ganze Prozess dadurch, dass bis heute nicht bekannt ist, wie die Schweizer Bundesanwaltschaft überhaupt von der Zahlung erfuhr.
Es besteht die Möglichkeit, dass der unbekannte Hinweisgeber aus dem Umfeld des damaligen Generalsekretärs und des heutigen FIFA-Präsidenten und Blatter-Nachfolger Gianni Infantino stammen könnte. 
Dies könnte dazu führen, dass verfahrensrechtliche Schwierigkeiten auftreten. Denn auch Gianni Infantino und der frühere Bundesanwaltschef Michael Lauber sind an anderer Stelle ins Visier der Ermittlungsbehörden geraten, weil spätere geheime Treffen zwischen beiden nicht offengelegt wurden.
Wenn nun die Hinweise aus dem Umfeld des jetzigen FIFA-Chefs stammen, dürften Fragen über die enge Zusammenarbeit zwischen ihm und der Schweizer Bundesanwaltschaft laut werden.

Es bleibt abzuwarten, ob das Verfahren dieses Jahr einen aufklärenden Abschluss findet. Bei dem Sumpf an Verstrickungen, im Funktionärsbereich des Weltfußballs ist dies leider nicht zu erwarten.

Severin Lask / Steffen Lask

Sexualisierte Gewalt im Turnsport: Verurteilter Trainer legt erneut Revision ein

Thema: Sportrecht, Strafrecht & Sport, 12.04.2022

Der aus Weimar stammende Turntrainer hat nach dem Urteil im März erneut Revision eingelegt. Das Landgericht Erfurt hatte ihn zu einer Haftstrafe verurteilt, die diesmal eine Dauer von drei Jahren und zwei Monaten umfasste.
Nach seiner ersten Verurteilung im Jahre 2018 hatte der Verurteilte erfolgreich Revision zum Bundesgerichtshof eingelegt. Der BGH hob damals das Urteil wegen Verfahrensfehlern auf und verwies das Verfahren zurück an das Landgericht Erfurt.
Nun, vier Jahre nach dem ersten Urteil und bereits sechs Jahre nach der Anklageerhebung, sah es das Landgericht wieder als erwiesen an, dass der Trainer „seine“ damaligen Schützlinge sexuell missbraucht habe.
Schon im Jahre 2018 hatte der Trainer ein Teilgeständnis abgelegt.
Von den Sportlerinnen war zu vernehmen, dass sie trotz der erneuten Revision, nicht aufhören würden, zu kämpfen, um auch selbst mit den Taten abschließen zu können.

Auch der Turnverein, der HSV Weimar, geriet während des Verfahrens in starke Kritik.
Eine der neun Nebenklägerin machte Vorwürfe geltend, dass das manipulative Verhalten des Angeklagten, der auch offen „Dr. Love“ genannt worden sei, allgemein bekannt gewesen und im Verein dennoch nichts unternommen worden wäre.
Der HSV Weimar bedauerte jetzt in einer Stellungnahme, dass er es damals versäumt habe, nicht genügend unternommen zu haben und machte deutlich, dass sich seit dem, vieles verändert hätte.
Der Verein hat wohl eine Kinder-/Jugendschutzbeauftragte berufen. Außerdem würden mit Hilfe von externen Partnern und mit dem LSB Thüringen gemeinsam Präventionskonzepte erarbeitet, was der LSB bestätigte.
Jedoch verpasste, sowohl der Verein als auch der LSB, als Zeichen einer Wiedergutmachung, beim zweiten Prozess anwesend zu sein. Als Grund gab der Verein die kurzfristige Terminierung durch das Gericht an.

Es bleibt zu hoffen, dass durch die juristische Aufarbeitung solcher Sachverhalte Sportverbänden und Vereine Lehren ziehen und alle möglichen Präventionsmaßnahmen wirklich ergriffen werden, um solche Straftaten der sexualisierten Gewalt zu verhindern. Worthülsen und Mitleidsbekundungen nützen den Betroffenen nichts.

 

Severin Lask / Steffen Lask

Boris Becker für schuldig befunden

Thema: Sportrecht, Strafrecht & Sport, Tennis, 12.04.2022

Der 54-jährige wurde am Freitag, den 08.04.2022, vor einem Londoner Gericht von den Geschworenen für schuldig befunden. Becker soll seinem Insolvenzverwalter Vermögenswerte vorenthalten haben.
Die Geschworenen-Jury sprach Becker in vier Anklagepunkten schuldig. 
Nun könnte dem Ex-Tennisstar und jüngstem Wimbledon-Sieger eine hohe Geldstrafe oder sogar eine Haftstrafe drohen, einige Experten des englischen Strafrechts sprechen von bis zu sieben Jahren, obwohl das übersetzt erscheint. Das Strafmaß wird am 29.04.2022 von der Richterin verkündet werden.

Die Jury entschied, dass Becker große Summen Geld auf anderen Konten versteckt haben soll. Ferner habe er nicht ordnungsgemäß angegeben, dass er Eigentümer einer Immobilie in seiner Heimatstadt in Baden-Württemberg sei. Außerdem habe er nicht einen Kredit in Höhe von ca. 800.000 Euro und ein Aktiendepot offengelegt.

Beckers Verteidiger machte deutlich, dass Becker sich nie selbst um seine finanziellen Angelegenheiten gekümmert, Verträge nicht gründlich gelesen und Rechnungen nie selbst bezahlt habe. Er habe sich in solchen Angelegenheiten immer auf seine Finanzberater verlassen.
Becker erläuterte in Ansätzen, wie sein einstiges Vermögen in Höhe von ca. 50 Millionen Euro verschwinden konnte – eine teure Scheidung, viel Geld für seine Kinder, ein Anwesen in Wimbledon, welches jährlich eine viertel Million Euro verschlinge und auch ansonsten ein sehr exzessiver Lebensstil.
Dazu kamen in seinen früheren Jahren einige Fehlinvestitionen in verschiedene Firmen.

Nun bleibt abzuwarten, ob Boris Becker am 29.04.2022 tatsächliche zu einer Haftstrafe verurteilt wird.

Severin Lask / Steffen Lask

DFB-Sportgericht weist Einspruch des SC Freiburg zurück

Thema: Fußball, Sportrecht, 11.04.2022

Am Samstag den 02.04.2022, im Spiel des FC Bayern München gegen den SC Freiburg kam es zu einer Kuriosität. Bei dem Spielerwechsel zwischen Sabitzer und Coman in der 85. Minute betrat der Österreicher das Spielfeld, jedoch auch der Franzose blieb zunächst auf dem Platz. Die Bayern standen für insgesamt zwölf Sekunden mit einem Mann mehr auf dem Spielfeld. Zu diesem Zeitpunkt führte Bayern mit 1:3.

Nachdem der Freiburger Innenverteidiger Nico Schlotterbeck den Schiedsrichter Christian Dingert darauf hingewiesen hatte, unterbrach dieser das Spiel. Währenddessen hatte Coman nun das Spielfeld verlassen. Nach einer kurzen weiteren Unterbrechungspause wurde das Spiel fortgesetzt und Bayern gewann am Ende mit 1:4.

Im Nachgang legte der SC Freiburg jedoch Einspruch gegen die Wertung des Spiels beim DFB-Sportgericht mit der Begründung ein, dass bei Bayern wenigstens für eine kurze Zeit ein nicht spielberechtigter Spieler mit auf dem Platz gestanden habe.
Das DFB-Sportgericht entschied jedoch heute, dass die Schuld nicht beim FC Bayern München liege, sondern beim Schiedsrichter-Gespann um Christian Dingert. Dieser sei dafür verantwortlich, dass das Spiel nur mit der richtigen Anzahl an Spielern nach einem Wechsel wieder freigegeben wird.
Außerdem ließ sich der Wechselfehler darauf zurückführen, dass der Schiedsrichterassistent eine falsche Trikotnummer auf der Anzeigetafel angezeigt hatte. Coman wusste daher nicht, dass er von der Auswechslung betroffen war.

Alles in allem ist es ein durchaus nachvollziehbares Urteil, da die Bayern nur über einen äußerst kurzen Zeitraum und ohne wirklich davon zu profitieren, mit einem Mann mehr auf dem Platz standen.

Severin Lask / Steffen Lask