Dynamo Dresden ist mit seiner Klage gegen den Pokalausschluss für die Saison 2013/2014 gescheitert. Das Ständige Schiedsgericht für Vereine und Kapitalgesellschaften der Lizenzligen bestätigte die vorangegangenen Urteile des DFB-Bundesgerichts vom 07. März 2013 sowie des DFB-Sportgerichts vom 10. Dezember 2012.
„Der Ausschluss Dresdens ist rechtmäßig erfolgt. Die den Verein treffende harte Maßnahme ist nach Auffassung der Verbandsgerichte geeignet, erforderlich und angemessen. Diese Einschätzung liegt im Beurteilungsspielraum dieser Gerichte. Das Schiedsgericht war der Auffassung, dass dieser Beurteilungsspielraum durch die Verbandsgerichte nicht überschritten wurde„, sagte Prof. Dr. Udo Steiner, Vorsitzender des Schiedsgerichts. Ausgangspunkt war das Pokalspiel der Dresdner gegen Hannover 96 im Oktober vergangenen Jahres. Bei der Partie kam es zum wiederholten Male zu gewalttätigen Ausschreitungen.
Mit dem Urteil des Ständigen Schiedsgerichts ist nunmehr der Rechtsweg in der Sportgerichtsbarkeit ausgeschöpft. Der Verein prüft offenbar, ob weitere Schritte im Rahmen der ordentlichen Gerichtsbarkeit unternommen werden. Durch den Ausschluss müsste der Zweitligist auf 125.000 Euro Antrittsgeld sowie die Zuschauereinnahmen verzichten.
Dr. Steffen Lask
Fuentes versucht offenbar, ausgesuchte Informationen über seine Kunden meistbietend zu verkaufen. Einem Bericht der englischen Zeitung „The Guardian“ zufolge hat Fuentes bereits eine Liste mit Namen betroffener Athleten an ausgewählte Medien gemailt. Laut Fuentes’ Anwalt Josée Miguel Lledó seien verschiedene Medien auf ihn zukommen und haben ihm Geld für die Liste geboten. Neben Radsportlern soll es dabei auch um Namen von Fußballern und Leichtathleten gehen.
Der Ende April verurteilte Mediziner hatte in dem Prozess angeboten, Daten und Namen der von ihm behandelten Sportler zu nennen. Das Gericht war darauf aber nicht eingegangen und ordnete zudem die Vernichtung aller 216 Blutbeutel der Fuentes-Kunden an. Die spanische Anti-Doping-Agentur AEA und der Weltradsport-Verband UCI hatten Einspruch eingelegt, damit die Patienten-Dateien und die Blutbeutel an sie herausgegeben werden. Über den Einspruch wird demnächst entschieden.
Dr. Steffen Lask
Bernie Ecclestone soll noch im Mai vor dem Landgericht München wegen Bestechung angeklagt werden, so die Süddeutsche Zeitung. Die Staatsanwaltschaft habe die Ermittlungen bereits abgeschlossen. Ecclestone soll dem früheren Vorstand der Bayerischen Landesbank Gribkowsky 44 Mio. Dollar Bestechungsgeld im Zuge des Verkaufs einer Formel-1-Beteiligung der BayernLB an den britischen Investor CVC gezahlt haben. Ecclestone bestreitet die Vorwürfe. Er habe an Gribowsky nur gezahlt, weil er von diesem erpresst worden sei. Die BayernLB war Hauptaktionär der Formel 1. Dessen ehemaliger Vorstand Gribowsky ist bereits wegen Bestechlichkeit und weiterer Delikte zu achteinhalb Jahren Haft verurteilt worden. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig.
Ecclestones Anwälte wollen versuchen, im sogenannten Zwischenverfahren die Eröffnung des Hauptverfahrens zu verhindern.
Dr. Steffen Lask
Nachdem bekannt geworden war, dass der Präsident des FC Bayern München Uli Hoeneß im Januar diesen Jahres eine Selbstanzeige wegen eines Kontos in der Schweiz beim Finanzamt erstattet hatte, stellte sich nun die Frage, was mit seinem Posten als Aufsichtsratsvorsitzender des Clubs geschehen würde. Hoeneß selbst hatte angeboten, sein Amt ruhen zu lassen, bis die zuständigen Behörden über die strafbefreiende Wirkung seiner Selbstanzeige entschieden haben.
Das Kontrollgremium lehnte dieses Angebot jedoch ab: „Im Interesse des FC Bayern, der sich voll und ganz auf das Erreichen der weiteren sportlichen Ziele im Champions-League-Finale am 25. Mai und im Deutschen Pokalfinale am 1. Juni 2013 konzentrieren soll, hat der Aufsichtsrat der FC Bayern München AG nach intensiver Diskussion einvernehmlich entschieden, dass Uli Hoeneß das Amt des Aufsichtsratsvorsitzenden der FC Bayern München AG weiter ausüben soll“, teilte der Verein in einer Presseerklärung mit. Gegen den 61 Jahre alten Hoeneß läuft derzeit ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft München II wegen Steuerhinterziehung. Der Aufsichtsrat wolle „die Angelegenheit weiterhin beobachten und sich bei neuen Erkenntnissen mit dem Thema erneut befassen„.
Dr. Steffen Lask
Offensichtlich ist Holczer – dessen Glaubwürdigkeit für Radsportinteressierte immer fragwürdig war, wenn er gebetsmühlenartig Unkenntnis und Unwissenheit bezüglich des in seinem Team praktizierten Dopings zur Schau gestellt hatte – mit dem, was er als Zeuge im Betrugsprozess gegen den Radprofi Schumacher ausgesagt hat in Bedrängnis. So jedenfalls empfindet es die Verteidigung von Schumacher, die sich auf eine schriftliche Erklärung eines früheren Team-Arztes beruft. Der Mediziner Schmid sei von Holczer bereits vor der Tour de France 2008 per Mail über die Nachweisbarkeit von Cera – einem EPO-Präparat, auf welches Schumacher positiv getestet wurde, informiert worden. Schmid sollte die Fahrer warnen.
Holczer hatte bislang ausgesagt, er habe erst am 17.07.2008 von Cera erfahren.
Was ist los Herr Holczer?
Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt