Sportrechtsblog

Außergerichtliche Einigung zw. Armstrong und früherem Geschäftspartner

Thema: Doping, Radsport, Strafrecht & Sport, 26.11.2013

Lance Armstrong hat in letzter Minute ein gerichtliches Verfahren verhindern können. Er hat eine außergerichtliche Einigung mit der Firma Acceptance Insurance Company erzielt. Die Versicherungsgesellschaft hatte gegen Lance Armstrong einen Gerichtsprozess angestrengt und verlangte vom früheren Tour-Sieger wegen des von ihm eingestandenen Dopinggebrauchs während der Tour de France 1999, 2000 und 2001 einen an ihn gezahlten Bonus in Höhe von 3 Millionen Dollar zurück. Durch die Einigung hat Armstrong einen Betrugsprozess verhindert. Er ist gleichzeitig zunächst um eine Aussage unter Eid herum gekommen. Der Anwalt von Armstrong,Tim Herman wird zitiert: Damit sei die Angelegenheit zur „Zufriedenheit beider Parteien“ geklärt worden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Regelsperre für Dopingvergehen – Vier Jahre!

Thema: Doping, 18.11.2013

Die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) hat die Regelsperre für Dopingvergehen von zwei auf vier Jahre erhöht. Die Vierjahressperre ist in der vergangenen Woche auf der Welt-Anti-Doping-Konferenz in Johannesburg beschlossen worden und soll zum 01.01.2015 als Bestandteil des WADA-Codes in Kraft treten.

Die Durchsetzbarkeit einer Vierjahressperre ist in einigen westlichen Ländern – so in Deutschland – nicht unumstritten. Als Argument gegen die Durchsetzbarkeit wird ein Verstoß gegen das grundgesetzlich geschützte Rechtsgut der Berufsausübungsfreiheit gesehen. In der Argumentation wird auf einen sportrechtlich bedeutsamen Rechtsfall verwiesen, nämlich auf den Fall der früheren Weltklasse-Sprinterin Katrin Krabbe. Gegen sie war zunächst 1992 eine Sperrfrist von 4 Jahren durch das Präsidium des Deutschen Leichtathletik Verbandes (DLV) verhängt worden, nachdem sie bereits in einem früheren Verfahren – wegen der Verfälschung einer Urinprobe – zunächt gesperrt und später freigesprochen worden war. Diese Sperrfrist – wgen Medikamentmissbrauch – wurde später reduziert durch den Rechtsausschuss des DLV auf ein Jahr. Nach Ablauf dieser Sperrfrist hatte der Internationale Leichtathletik Verband (IAAF) eine weitere Sperrfrist von zwei Jahren verfügt. Gegen diese Sperre hat sich K. Krabbe erfolgreich vor einem Zivilgericht – kein Sportgericht – gewehrt und letztlich einen Schadensersatz im Vergleichswege mit dem IAAF erreicht.

Kern der Argumentation von K. Krabbe war ein Verstoß gegen das Doppelbestrafungsverbot und der Einwand eine Sperre, die über zwei Jahre hinausgeht, stellt einen rechtswidrigen Eingriff in die Berufsfreiheit dar.

Es darf in diesem Zusammenhang nicht übersehen werden, dass seit der Entscheidung viel Zeit verstrichen ist und der Antidopingkampf in jeder Beziehung einen anderen Stellwert erlangt hat.

Das Kippen der „Osaka-Regel“ vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) kann m. E. nicht als Argument gegen die Vierjahressperre herangezogen werden, weil das CAS im Jahre 2011 die Regel für rechtswidrig erachtete, die jeden überführten Sportler, der eine Sperre von mehr als 6 Monaten zu verbüßen hatte, von sämtlichen zukünftigen Olympischen Spielen ausgeschlossen sah. Darin ist zu Recht, ein Verstoß u.a. gegen das Übermaßverbot zu sehen, aber auch ein Verstoß gegen die Berufsausübungsfreiheit ist damit verbunden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

Jan Ullrich – Revanche-Gerichtsverfahren

Thema: Doping, Radsport, 13.11.2013

Jan Ullrich muss sich in einem neuerlichen Zivilverfahren einer Klage seines früheren Sponsors erwehren. Günther Dahms hat gegen Ullrich Klage beim Landgericht Essen eingereicht. Das hat das Landgericht nach Medienberichten bestätigt. Dahms verklagt Ullrich auf Rückzahlung eines Betrages, den zuvor Ullrich gegen Dahms erfolgreich erstritten hatte. Damals hatte Ullrich seinen einstigen Sponsor vor dem Landgericht Düsseldorf auf Zahlung eines Betrages in Höhe von € 300.000 in Anspruch genommen. Das Gericht verurteilte Dahms zur Zahlung an Ullrich. Dahms hatte die Zahlung mit der Begründung verweigert, Ullrich habe gedopt und damit gegen den Sponsorvertrag verstoßen. Ullrich wurde vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf persönlich gehört und hatte versichert, in der Zeit zwischen 01.01.2003 und 31.03.2003 keine Dopingmittel genommen zu haben. Angesichts der aktuellen Einlassungen von Ullrich zu seiner sportlichen Vergangenheit und seinem Umgang mit Doping, sieht Dahms gute Erfolgsaussichten, sein Geld von Ullrich zurückzuerlangen.

Der Prozess soll im Februar des kommenden Jahres beginnen.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

 

 

 

 

Hertha-Profi Ronny zahlt € 44.000 für Strafverfahrenseinstellung !

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 08.11.2013

Nach Medienberichten soll Ronny am 05.02.2013 nachts mit einem Geländewagen in Berlin Mitte unterwegs gewesen sein. Er sei unangemessen langsam und in Schlangenlinie gefahren, so die ermittelnden Beamten. Sie haben sich daraufhin entschlossen, den Geländewagen anzuhalten und stellten schließlich Alkoholgeruch beim Fahrer fest. Die Beamten hätten eine Alkoholmessung angeordnet und wollten Ronny mit zur Dienststelle nehmen – so die Darstellung in den Medien.

Dazu ist anzumerken, dass die Beamten nur dann anordnungsbefugt gewesen sind, wenn im konkreten Fall – Ronny – Gefahr im Verzug vorlag. Die Anordnungskompetenz für eine Blutalkoholkontrolle liegt nämlich grundsätzlich beim Richter und nur ausnahmsweise – nämlich, wenn Gefahr im Verzug gegeben ist – bei der Staatsanwaltschaft oder der Polizei.

Ronny habe ich gewehrt und Widerstand gegen die Beamten geleistet. Die Blutalkoholmessung habe letztlich einen BAK-Wert von 0,4 Promille ergeben. Dieser äußerst geringe Wert lässt den Schluss auf eine (strafbare) Fahruntüchtigkeit infolge der Alkoholisierung nur zu, wenn gleichzeitig alkoholtypische Ausfallerscheinungen feststellbar sind. Diese hat hier wohl die Staatsanwaltschaft wegen des unangemessen langsamen Fahrens und der gefahrenen Schlangenlinie angenommen.

Unangemessen langsam fahren auch nüchterne Fahrer. Auch wird von nicht unter Alkohol stehenden Fahrern mitunter – aus unterschiedlichsten Gründen – die Ideallinie verlassen, sie korrigieren die Fahrlinie und schon sieht es nach Schlangenliniefahren aus.

Das Strafverfahren ist eingestellt worden gegen Zahlung einer Geldauflage, was keine Strafe im Sinne der Strafprozessordnung darstellt. Ronny erhält keine Eintragung im Bundeszentralregister.

Hertha-Manager Preetz wirft zu Recht die Frage nach der Verhältnismäßigkeit auf.

Bei € 44.000!!!

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt

Anklage zugelassen gegen Ulrich H.

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 07.11.2013

Das Landgericht München II hat die Anklage der Staatsanwaltschaft uneingeschränkt zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet. Die Staatsanwaltschaft wirft Uli Hoeneß Einkommensteuerhinterziehung vor. Das ist tatsächlich keine Überraschung. Auch wenn Uli Hoeneß seine Überraschung kund getan hat. Wenn ich ihn richtig verstanden habe ist er überrascht, dass die Behörden seine Selbstanzeige für unwirksam erachten. Das bleibt in der Hauptverhandlung zu klären. Alle Welt spekuliert, welche Strafe Uli Hoeneß wohl erwartet. Aber möglicherweise wird er auch freigesprochen, werweiß das schon?

Vielfach wird auf die Entscheidung des 1. Strafsenates des BGH – der für Steuerstraftaten zuständig ist – abgestellt, wonach bei einem Schaden von über einer Million für den Firkus in aller regel nur noch eine Haftstrafe ohne Bewährung – d.h. über zwei Jahre – in Betracht zu ziehen ist. Das Ausmaß des Uli Hoeneß vorgeworfenen Steuerschadens wird in den Meien mit 3,2 Millionen Euro beziffert. Ob das zutrifft? Ich weiß es nicht. Die Akten kennen Andere. Wer letztlich mit Hilfe von Beratern eine Selbstanzeige abgibt muss – um Straffreiheit zu erlangen – strenge Voraussetzungen erfüllen. Und wenn einem dabei selbst ein gravierender Fehler unterläuft oder einem der beauftragten Berater, dann müssen Beide mit den sich daraus ergebenen rechtlichen Kosequenzen umgehen.

Die Gestaltung einer wirksamen Selbstanzeige – wie wir es in unserer täglichen Arbeit für unsere Mandanten tun – ist eben nicht ohne rechtliche Risiken, wie der Fall Hoeneß eindrucksvoll zeigt.

Eines darf aber nicht vergessen werden, Uli Hoeneß hat den Weg in die Legalität eingeschlagen, auch wenn er dort nicht angekommen sein soll, so wird dieser Umstand vom Landgericht München II zu würdigen sein.

Auch bleibt mit Spannung abzuwarten, was der Prozess bringt.

 

Prof. Dr. Steffen Lask

Rechtsanwalt