Die nordamerikanische Football-Profiliga und mehrere tausend ehemalige Football-Profis, die durch Kopfverletzungen geschädigt wurden, hatten sich auf einen Vergleich geeinigt, dem nunmehr durch ein Gericht die Zustimmung verweigert wurde. Damit sind monatelange Verhandlungen zwischen den Prozessbeteiligten hinfällig. Sie hatten sich auf die Zahlung von insgesamt 765 Millionen Dollar – umgerechnet ca. € 570 Millionen – verständigt. Das Bundesgericht äußerte Befürchtungen dahingehend, dass nicht tatsächlich alle Profis, in die Vereinbarung einbezogen worden seien. Rund 4.500 ehemalige Athleten hatten die Liga auf Schadenersatz verklagt und den Verantwortlichen vorgeworfen, sie verharmlosen die Gesundheitsrisiken, die die Spieler auf dem Spielfeld eingingen. Gerade häufige Gehirnerschütterungen während des Spiels durch ständige Kopfstöße führten dazu, dass viele ehemalige Porfis dauerhaft unter schweren Krankheiten wie Alzheimer, Parkinson und Demenz litten.
Bleibt abzuwarten, ob das Gericht doch noch die Genehmigung zu dem Vergleich erteilt.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Das Dopingverfahren gegen den Baseballstar Alex Rodriguez – bekannt unter dem Namen „A-Rod“ – geht in die nächste Runde. Der Profi der New York Yankees ist zu einer Sperre von 162 Spielen verurteilt worden. Damit ist er die gesamte kommende Saison durch das Schiedgericht der nordamerikanischen Profiliga MLB gesperrt. Rodriguez hatte bereits am Wochenende angekündigt, gegen das Urteil ein Bundesgericht anzurufen und die Entscheidung überprüfen zu lassen. Er wurde massiv belastet durch die Aussagen des Chefs der Wellness-Klinik Biogenesis, Anthony Bosch. Der hatte nunmher nachgelegt und in einem Interview nach Medienberichten erklärt, dass er gegen Bargeldzahlungen in Höhe von monatlich 12.000 Dollar die Dopingmittel höchst selbst verabreicht und Rodriguez gespritzt habe. Bosch hatte als Kronzeuge ausgesagt. Er könne seine Aussage weiter belegen und habe hunderte von SMS und Nachrichten.
Rodriguez war bereits in der Vergangenheit 2009 mit Dopingvorwürfen konfrontiert worden. So soll er in der Zeit von 2001 bis 2003 positiv auf Testosteron getestet worden sein. Das blieb letztlich ohne Folgen, weil er sein Vergehen einräumte und ausdrückliche Anti-Doping-Regeln nicht existierten.
Wenn – wie hier – die großen Bosse des Sports sich als Kämpfer gegen Doping darstellen wollen, dann schrecken sie offensichtlich nicht davor zurück, auch große Stars „ans Messer“ zu liefern.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Ein Gericht in Mailand hat den früheren Formel-1-Fahrer Eddie Irvine zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt. Nach Medienberichten soll er in eine Schlägerei verstrickt worden sein. Irvine war in der Zeit von 1996 bis 1999 neben Michael Schumacher bei Ferrari unter Vertrag. Die Schlägerei, die in einer Kneipe stattgefunden haben soll liegt schon Jahre zurück. Sie soll sich 2008 ereignet haben.
Das wird der Nordire Irvine sicher nicht auf sich beruhen lassen und gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der frühere Bayern-Profi Breno muss wohl mit einem weiteren Prozess rechnen. Es handelt sich um einen Zivilprozess. Breno hatte im September 2011 die Villa, in der er wohnte, angezündet. Der Sachverhalt ist durch ein Strafgericht aufgearbeitet. Breno ist wegen der Brandstiftung zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und neun Monaten Freiheitsstrafe verurteilt worden. Mittlerweile ist der 24jährige Freigänger. D.h. er darf die Justizvollzugsanstalt Stadelheim für einen festgelegten Zeitraum täglich verlassen, um einer Arbeit im Jugendzentrum der Bayern nachzugehen. Der Eigentümer und Vermieter der Villa verlangt Schadensersatz von Breno. Das kann man nachvollziehen. Breno kann z.Z. nicht zahlen. Die Medien sprechen von einer Forderung in Höhe von € 100.000. Der Vermieter hat ein berechtigtes Interesse an gerichtlichen Feststellung seiner Forderungen.
Breno könnte einem Zivilprozess vor Gericht aus dem Weg gehen. Er müsste die Forderungen seines früheren Vermieters anerkennen und zwar im Rahmen eines notariellen Schuldanerkenntnisses. Ein solches notarielles Schuldanerkenntnis hat die gleiche rechtliche Wirkung wie ein Urteil, in welchem stünde, dass Breno verpflichtet sei, an den Vermieter Schadensersatz zu zahlen. Allein zu sagen, er – Breno – habe kein Geld, ist sicher nicht ausreichend. Auch das normale nicht-notarielle Anerkenntnis hat nicht den gleichen rechtlichen Wert, weshalb man den Vermieter durchaus verstehen kann. Auch die Versicherung, die für den Vermieter den Brandschaden eventuell reguliert hat, wird sich möglicherweise, wenn sie es noch nicht getan hat, im Rahmen eines Regresses an Breno wenden.
So ist das, wenn man anderer Leute Haus ansteckt.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt
Der frühere Dreisprung-Weltmeister und heutige Bundestrainer Charles Friedek hat vor dem Oberlandesgericht Frankfurt/M. (OLG) den von ihm angestrengten Schadensersatzprozess gegen den DOSB e.V. in der zweiten Instanz verloren. In der ersten Instanz ist er noch als Sieger hervorgegangen. Es ging Friedek um Schadensersatz, weil er 2008 nicht für die Olympischen Spiele in Peking nominiert worden war. Der heute 42jährige hatte nach Ansicht des DOSB die Nominierungsrichtlinien nicht erfüllt. Der Deutsche Leichtathletik Verband (DLV) hatte als Voraussetzung für die Nominierung entweder einen Sprung über 17,10 m oder aber zwei Sprünge über 17,00 m innerhalb des Nominierungszeitraums verlangt. Friedek war anlässlich eines Wettkampfs in Wesel 17,00 m im Vorkampf und 17,04 m im Endkampf gesprungen und deshalb der Auffassung, er habe die Voraussetzungen für die Nominierung erfüllt. Das sah der DLV und der DOSB nicht so. Sie verlangten zwei 17 m-Sprünge in unterschiedlichen Wettkämpfen, obwohl dies nicht wörtlich aus den Nominierungsrichtlinien hervorging. Es gab bereits im Jahr 2008 eine gerichtliche Auseinandersetzung zwischen Friedek und den Verbänden um die Nominierung. Letztlich konnte sich seinerzeit Friedek nicht durchsetzen. Er blieb zu Hause.
Später – im Jahr 2010 – hat Friedek erneut den Gang zu den Gerichten gewählt, um nochmals eine gerichtliche Klärung herbeizuführen. Vor dem Landgericht Frankfurt/M. hatte er zunächst Erfolg. Das Landgericht sah im Vergleich zu früheren Formulierungen der Nominierungsrichtlinien („Formulierungshistorie der Richtlinien„) keinen Anhaltspunkt dafür, dass der Athlet – hier Friedek – an zwei unterschiedlichen Wettkämpfen jeweils die 17 m übertreffen müsse. Zur Begründung verwies das Landgericht m.E. zutreffend darauf, dass in früheren Nominierungsrichtlinien ausdrücklich auf die Erfüllung der sog. B-Norm in zwei unterschiedlichen Wettkämpfen hingewiesen wurde. Und die Richtlinien für die Nominierung 2008 hatten diesen Passus gerade nicht aufgenommen. Nunmehr hat das OLG in der zweiten Instanz das für Friedek günstige Urteil aufgehoben und seine Schadensersatzklage abgewiesen. Er geht letztlich doch leer aus. Er hätte es verdient, nach Peking zu fahren, angesichts seiner früheren sportlichen Leistungen, B-Norm hin oder her.
Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt