Sportrechtsblog

Strafverfahren Uli Hoeneß – Erster Verhandlungstag

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 10.03.2014

Der mit Spannung erwartete Strafprozess begann turbulent. Bereits mit Verlesung der Anklageschrift war klar, dass das Ausmaß der Steueraffäre des ehemaligen Fußballnationalspielers erheblich größer ist, als bisher angenommen. Hoeneß soll nicht nur in sieben selbständigen Fällen 3.5 Millionen EUR an Steuern hinterzogen, sondern zudem zu Unrecht 5.5 Millionen EUR an Verlustvorträgen geltend gemacht und somit seine Steuerschuld gemindert haben.

Damit nicht genug. Hoeneß überraschte mit einem unglaublichen Geständnis. Er räumte ein, weitere 15 Millionen EUR an Steuern hinterzogen zu haben. Dies geht aus vor wenigen Tagen nachgereichten Unterlagen hervor.

Die Beweisaufnahme hat begonnen. Es haben heute drei Zeugen ausgesagt.

Der erste ist ein Steuerfahnder aus Stuttgart. Er wurde im Sommer 2012 und im Januar 2013 von einem „Stern“-Journalisten kontaktiert. Der Zeuge sagte aus, er habe nicht den Eindruck gehabt, dass der Journalist eine Steuerstraftat anzeigen wolle. Zudem sei der Name Hoeneß nie gefallen.

Der zweite Zeuge ist ein Steuerfahnder aus München. Er wurde vom ersten Zeugen bezüglich der Journalistenanrufe kontaktiert. Er erklärte, er habe einen Tag vor Hoeneß‘ Selbstanzeige vom Stuttgarter Kollegen erfahren, dass ein großer bayerischer Fußballverein ein Konto in der Schweiz hätte. Am Nachmittag des nächsten Tages habe er zudem mit dem „Stern“-Journalisten telefoniert. Dies allerdings nachdem die Selbstanzeige eingereicht worden sei.

Der dritte Zeuge ist ein ehemaliger Steuerfahnder und derjenige, der Hoeneß wohl bei der Selbstanzeige half. Er wollte nicht aussagen, da gegen ihn derzeit ein Disziplinarverfahren läuft. Der Vorsitzende Richter Heindl ließ allerdings das Protokoll seiner Vernehmung vom 20. März 2013 verlesen. Demnach soll Hoeneß erklärt haben, dass die Selbstanzeige dringend sei, da er von einem Artikel erfahren habe, in dem es um sein Konto gehe.

Festzuhalten bleibt: Die Staatsanwaltschaft konnte bisher eine Verspätung der Selbstanzeige nicht nachweisen. Die Frage der Vollständigkeit stellt sich jedoch angesichts des Geständnisses des Angeklagten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Erste Ermittlungsergebnisse im Dopingfall Sachenbacher-Stehle

Thema: Biathlon, Doping, 07.03.2014

Oberstaatsanwalt Thomas Steinkraus-Koch erklärte, dass ein von der Staatsanwaltschaft München I analysiertes und von der Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle verwendetes Präparat einen positiven Test ergeben habe. Ungeklärt ist bisweilen, ob das suspekte Nahrungsergänzungsmittel als Arzneimittel einzustufen ist.

Zudem wurden die Ermittlungen konkretisiert. Ermittelt wird nicht weiter gegen Unbekannt, sondern nunmehr gegen konkrete Beschuldigte. Insbesondere sollen ein Privattrainer der Athletin und mit dem fragwürdigen Produkt Handeltreibende in den Fokus der Ermittlungen geraten sein. Sachenbacher-Stehle selbst und ihr Ehemann und Manager Johannes Stehle werden hingegen weiterhin als Zeugen behandelt.

Das Inverkehrbringen von Arzneimitteln zu Dopingzwecken ist nach dem Arzneimittelgesetz (AMG) strafbar. Das wirft die Fragen auf: Handelt es sich bei dem Nahrungsergänzungsmittel um ein Arzneimittel im Sinne des AMG? Und ist es von Sachenbacher-Stehle zu Dopingzwecken eingenommen worden bzw. von den vorgenannten Personen zu Dopingzwecken in Verkehr gebracht worden? Letzteres wird wohl schwer zu beweisen sein, weshalb eine Strafbarkeit letztendlich wohl ausscheidet. Das ändert jedoch nichts an einer sportrechtlichen Sanktionsmöglichkeit. Wir werden die Entwicklung weiter verfolgen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Hoeneß-Prozess kurz vor dem Anpfiff

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 07.03.2014

Es wird ernst für Uli Hoeneß. Ab Montag muss sich der Vereinspräsident des FC Bayern München an vier festgesetzten Prozesstagen vor dem Landgericht München II wegen Steuerhinterziehung verantworten.

Zur Erinnerung: Im Januar letzten Jahres stellte Hoeneß Selbstanzeige. Daraufhin erwirkten die Ermittlungsbehörden einen Haftbefehl, der allerdings gegen Zahlung einer Kaution außer Vollzug gesetzt wurde. Schließlich erhob die Münchener Staatsanwaltschaft im Juli Anklage, welche die 5. Strafkammer des Landgerichts München II im November zur Hauptverhandlung zuließ.

Im Hauptverfahren wird nunmehr zu klären sein, ob Hoeneß’ Selbstanzeige wirksam war. Dabei sind vor allem rechtzeitige Stellung und Vollständigkeit der Selbstanzeige entscheidend. Im schlimmsten Fall droht Uli Hoeneß eine Freiheitsstrafe, welche nicht zur Bewährung ausgesetzt werden kann. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) erstmals im Dezember 2008 und bestätigend im Februar 2012 feststellte, kommt bei Hinterziehungen von Beiträgen in Millionenhöhe eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe nur bei Vorliegen besonders gewichtiger Milderungsgründe in Frage. Schwerwiegende Steuersünden sollen regelmäßig eine Gefängnisstrafe nach sich ziehen, so der BGH.

Im Fall des bayerischen Unternehmers und Fußballfunktionärs kursieren in den Medien Summen zwischen 3.2 Millionen und 3.5 Millionen EUR. Inbegriffene Teilsummen sollen jedoch bereits verjährt sein, sodass der Ausgang des Verfahrens völlig offen ist. Wir werden weiter berichten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Doping bei Olympischen Winterspielen in Salt Lake City?

Thema: Doping, 06.03.2014

Laut einer Fernsehdokumentation des schwedischen öffentlich-rechtlichen Senders Sveriges Television (SVT) sollen Blutprofile zahlreicher damals teilnehmender Skilangläufer auffällige Werte aufgewiesen haben. Dem Bericht zufolge befinde sich unter den Verdächtigen neben Athleten aus Russland, Weißrussland, Finnland, Estland, Norwegen, der Schweiz und Österreich auch ein/e deutsche/r Wintersportler/in.

Es sollen 25 bedenkliche Tests unter 5 000 Blutproben aus der Zeit um Olympia 2002 entdeckt worden sein. Nach Angaben mehrerer Experten gäbe es bei den fragwürdigen Bluttests deutliche Hinweise auf den Gebrauch von Doping. Zudem soll der Internationale Skiverband (FIS) bereits damals eine Liste mit 19 Athleten, die der Verwendung unerlaubter Präparate verdächtig seien, geführt haben.

Etwaigen Betroffenen drohen allerdings keinerlei Sanktionen. Zwar erhöhte die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) im November letzten Jahres die Verjährungsfrist von acht auf zehn Jahre, Tathandlungen vor nunmehr zwölf Jahren bleiben dennoch unberührt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

100-Millionen-USD-Klage nach Schwergewichtsboxkampf

Thema: Boxen, 05.03.2014

Die Familie des ehemaligen Profiboxers Magomed Abdusalamov hat Klage gegen den US-Bundesstaat New York und dessen Boxverband (NYSAC) eingereicht. Vorgeworfen wird mangelhafte medizinische Betreuung und fahrlässiges Fehlverhalten der Ringoffiziellen.

Hintergrund der Klage ist ein Boxkampf im Madison Square Garden, New York vom 02. November 2013, bei dem Abdusalamov über zehn volle Runden 312 Treffer und schwerwiegende Verletzungen hinnehmen musste. Neben Brüchen des Unterkiefers, des Nasenbeins und der linken Hand erlitt der aus der russischen Republik Dagestan stammende Athlet gravierende Gehirnschäden. Seitens der Kläger wird beanstandet, dass kein Krankenwagen bereitgestellt wurde, Abdusalamov sich mithin auf eigene Faust in ein Krankenhaus begeben musste. Weiterhin hätten die Verantwortlichen am Ring den Boxkampf frühzeitig abbrechen müssen.

Der bis zum besagten Kampf ungeschlagene Boxer durchlebte in der Folgezeit mehrere Schlaganfälle, schwebte teilweise in Lebensgefahr und lag wochenlang im Koma.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask