Sportrechtsblog

Strafverfahren Uli Hoeneß – Vierter Verhandlungstag

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 13.03.2014

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Mit Spannung wird der vierte und letzte Verhandlungstag vor dem Landgericht München II gegen Uli Hoeneß erwartet, der in wenigen Minuten beginnt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Manuel Machata legt Einspruch ein

Thema: Sportrecht, 12.03.2014

Nach Erhalt der schriftlichen Urteilsbegründung hat Machata wie erwartet Einspruch gegen das Urteil des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) eingelegt. Sein Anwalt erklärte, dass die auferlegte Sperre in ein Grundrecht des Bobathleten eingreife und hierfür keine Rechtsgrundlage erkennbar sei. Weiterhin soll der BSD keine Rechtsgrundlagen mitgeteilt haben.

Eine Einspruchsbegründung soll dem BSD-Rechtsausschuss in Kürze vorgelegt werden. Dieser will im April tagen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Vertuschungsvorwürfe gegen Jacques Rogge

Thema: Biathlon, Doping, 12.03.2014

Die Olympischen Winterspiele von 2002 geraten immer mehr in Misskredit. Nunmehr soll selbst der damals amtierende Präsident des Internationalen Olympischen Komitees (IOC) in Dopinggerüchte involviert sein. Laut Medienberichten behauptet dies zumindest Don Catlin, Chef des Dopingtestlabors bei den Salt-Lake-City-Spielen.

Bei den Tests der Biathleten sollen jedenfalls zwei Proben auf ein positives EPO-Resultat hinausgelaufen sein. Dennoch habe Rogge im Zusammenspiel mit Catlin entschieden, die Analysen nicht fortzusetzen. Es soll ihnen diesbezüglich zu riskant erschienen sein, neben drei weiteren zu diesem Zeitpunkt frisch aufgedeckten Dopingfällen, vor den Internationalen Sportgerichtshof (CAS) zu ziehen. Rogge und Catlin hätten befürchtet, eine Niederlage vor dem Schiedsgericht hätte einen Glaubwürdigkeitsverlust nach sich gezogen.

Eine Klarstellung des IOC ist zu erwarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Dritter Verhandlungstag

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 12.03.2014

Das Verfahren scheint sein viertägiges Programm einhalten zu können. An einem kurzen Prozesstag wurde seitens der Verteidigung die Steuerschuld in Höhe von 27.2 Millionen EUR anerkannt. Die Verteidigung halte die berechnete Summe für „sachgerecht“. Zudem sagten ein EDV-Experte von der Steuerfahndung Rosenheim und ein Betriebsprüfer vom Finanzamt Miesbach als Zeugen aus.

Ersterer entlastete den Angeklagten insoweit, als dass er die Vorwürfe der Steuerfahnderin vom zweiten Verhandlungstag, Hoeneß habe Unterlagen zu seinen zwei Schweizer Konten über ein Jahr vor den Finanzbehörden zurückgehalten, widerlegte. Er erklärte, dass jedenfalls elf Dateien vom zu prüfenden USB-Stick erst am 20. Februar 2014 kreiert worden seien. Sollten keine Beweisanträge mehr gestellt werden, könnten wie geplant morgen die Plädoyers und schließlich die Urteilsverkündung folgen.

Die Verteidigung geht davon aus, dass in der Selbstanzeige bereits die Informationen für die Finanzverwaltung enthalten waren, um eine Steuer in der nunmehr bekanntgewordenen Größenordnung festzusetzen. Das hat die Verteidigung bereits am ersten Verhandlungstag deutlich gemacht. Dort hatte Hoeneß über seine Verteidiger weit mehr eingeräumt, als ihm bislang vorgeworfen wurde. Das wiederum stellt die Staatsanwaltschaft in Abrede, ansonsten ließe sich nicht erklären, warum sie lediglich von 3.5 Millionen EUR hinterzogenen Steuern in der Anklageschrift spricht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Strafverfahren Uli Hoeneß – Zweiter Verhandlungstag

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 11.03.2014

Der Steuerhinterziehungsvorwurf gegenüber Uli Hoeneß steigt offensichtlich weiter an! Ken Heydenreich, Sprecher der Staatsanwaltschaft München II, bezifferte die hinterzogene Summe nunmehr auf 27.2 Millionen EUR.

Heute sagte die Finanzbeamtin als Zeugin aus, welche die fragliche Selbstanzeige geprüft hat. Die Steuerfahnderin aus Rosenheim errechnete unter Bezugnahme auf die kürzlich eingereichten Unterlagen – neben den von der Anklage umfassten 3.5 Millionen EUR – weitere 23.7 Millionen EUR, welche am Fiskus vorbeigeschleust worden sein sollen. Dies sei eine Schätzung, welche sich lediglich auf grobe Kontostände stütze. Mehr war nicht zu erwarten, denn für eine genaue Berechnung bräuchte die Steuerfahndung sicherlich mehr Zeit. Eine Entscheidung über eine mögliche Verlängerung des Prozesses soll morgen fallen.

Durch die stetig anwachsende Steuersumme rückt eine Steuerhinterziehung in einem besonders schweren Fall in den Fokus. Dafür droht eine Freiheitsstrafe von bis zu zehn Jahren. Unklar bleibt allerdings weiterhin, ob die strafbefreiende Selbstanzeige wirksam war.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask