Der Freispruch von Veronica Campbell-Brown, dem jamaikanischen Sprintstar ist bemerkenswert. Die Begründung des Richterspruchs des Internationalen Sportgerichtshofs (CAS) lässt weiter auf sich warten. Laut Pressemitteilung soll die Urteilsbegründung in Kürze lediglich den Beteiligten zugehen. Medienberichten zufolge hätten Campbell-Browns Rechtsanwalt und der Weltleichtathletikverband (IAAF) Stillschweigen vereinbart.
Die Verteidigung soll nachgewiesen haben, dass die Testbehälter nicht oder falsch verschlossen waren. Demnach hätten sie beim Transport manipuliert werden können. So stellt sich die Frage, ob lediglich dieser Verfahrensfehler zur Nichtanerkennung der positiven Dopingresultate führte.
Nunmehr rückt die jamaikanische Anti-Doping-Agentur (JADCO) ins Zentrum der Aufmerksamkeit. Ist das fehlerhafte Verschließen auf Inkompetenz oder Nachlässigkeit zurückzuführen? Um die kritischen Fragen zu unterstreichen, ist anzumerken, dass der vormalige Aufsichtsratsvorsitzende Herbert Elliott wohl fälschlicherweise akademische Titel in Medizin führe.
Des Weiteren wies die ehemalige Direktorin Renée Anne Shirley im Oktober letzten Jahres darauf hin, dass die Agentur personell unterbesetzt sei. Bluttests würden nicht durchgeführt und vor den Olympischen Sommerspielen von London habe nur eine einzige Trainingskontrolle stattgefunden.
Bleibt abzuwarten, wie die Verfahren gegen Asafa Powell und Sherone Simpson ausgehen werden. Im Dopingverfahren gegen den ehemaligen 100m-Weltrekordhalter Powell wird im April eine Entscheidung erwartet.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Bayerns Justizminister Prof. Dr. Winfried Bausback hat einen Gesetzesentwurf „zum Schutze der Integrität des Sports“ präsentiert. Das Konzept sei im Hinblick auf den Vorschlag aus Baden-Württemberg „ein qualitativer Schritt nach vorn“, so der CSU-Politiker. „Uns geht es nicht darum, die Sportgerichtsbarkeit infrage zu stellen. Die staatliche Verfolgung soll Hand in Hand gehen mit der sportlichen Gerichtsbarkeit“, gab Bausback weiterhin bekannt. Der Pressemitteilung des Bayerischen Staatsministeriums der Justiz sind inhaltlich folgende Eckpunkte zu entnehmen:
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ein Straftatbestand des Dopingbetrugs
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eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit von Dopingmitteln und Dopingwirkstoffen
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umfassende Strafvorschriften gegen den Dopingmittelhandel – klar formulierte Strafbarkeit der Anwendung von Dopingmethoden
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ein Strafrahmen von bis zu fünf Jahren für Dopingvergehen
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differenzierte Verbrechenstatbestände für Tatbegehungen, die besonderes Unrecht darstellen
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Straftatbestände der Bestechlichkeit und Bestechung im Sport
Zudem ist die Einführung einer sportspezifischen Kronzeugenregelung vorgesehen. Bausback betonte, der Staat müsse Beschützer des Sports sein. Schreite er nicht ein, so der Justizminister, würde der Sport an Doping und Spielmanipulation zugrunde gehen. Bleibt abzuwarten, inwieweit die Anregungen auf einen Gesetzesentwurf auf Bundesebene Einfluss nehmen können. Ein solcher soll noch dieses Jahr vorgelegt werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Festnahme erfolgte im Zuge der „Operación Jimbo“ der spanischen Polizei gegen einen Dopingring. Zusätzlich seien laut Nachrichtenagentur Efe zwölf weitere Verdächtige arretiert worden. Bei dem aus Sevilla stammenden Hindernisläufer sollen Wachstumshormone, Blutkonserven und Spritzen sichergestellt worden sein.
Selbst wenn dem Sportler kein Konsum der verbotenen Substanzen nachgewiesen werden kann, könnte dem 37-jährigen Europameister von 2002 nun eine zweijährige Sperrfrist bevorstehen, da in Spanien bereits der Besitz von Dopingmitteln unter Strafe steht.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Urteil steht: Haftstrafe! Uli Hoeneß muss für 3 Jahre und 6 Monate ins Gefängnis. Die Strafe wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
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