Sportrechtsblog

Haftstrafe für Dopinghändler!

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, 29.03.2014

Das Landgericht Konstanz hat einen Bodybuilding-Shop-Betreiber des vorsätzlichen Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken und des Handeltreibens mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln schuldig gesprochen. Das noch nicht rechtskräftige Urteil verfügt eine Freiheitsstrafe von 2 Jahren und 6 Monaten und wurde nicht zur Bewährung ausgesetzt.

Der 46-jährige Geschäftsmann soll in nicht geringen Mengen unerlaubte Medikamente und Substanzen vertrieben haben. Dabei soll die zuständige Staatsanwaltschaft dem Dopinghändler erst durch fundierte Aussagen eines Geschäftspartners, welcher ebenfalls mehrere Geschäfte für Nahrungsergänzungsmittel betreibt, auf die Schliche gekommen sein. Von besonderer Bedeutung ist, dass auch gegen eben diesen „Kronzeugen“ derzeit ein Strafverfahren läuft. Gerade dieses Verfahren soll ihn getrieben haben, so die Verteidigung, den nunmehr Verurteilten zu Unrecht zu belasten.

Daneben konnte sich das Gericht allerdings auch auf ein Geständnis des Angeklagten in sechs Fällen, belastende E-Mails und auf die große Quantität von Ampullen, Tabletten und Pulvern, welche allesamt bei einer Wohnungsdurchsuchung sichergestellt werden konnten, stützen. Zurückzuführen ist das Strafmaß unter anderem auf die Umstände, dass die angebotenen Präparate als hoch gesundheitsgefährdend einzustufen seien und damit eine Ausnutzung des Unwissens der Abnehmer vorläge.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

(Doping-)Wunder von Bern?

Thema: Doping, Fußball, 27.03.2014

Der Sporthistoriker und Journalist Erik Eggers hat sich dem Wunder von Bern in einer Forschungsarbeit angenommen. Im Zuge seines dreijährigen Forschungsprojekts „Doping in Deutschland“, welches er auf Anstoß des Deutschen Olympischen Sportbundes (DOSB) gemeinsam mit Kollegen aus Münster und Berlin betreibt, sollen Verdachtsmomente ermittelt worden sein, welche den Einsatz des Aufputschmittels Pervitin bei Spielern der Weltmeisterelf von 1954 nahelegen.

Fakt ist, dass mehrere beteiligte Fußballspieler Spritzen verabreicht bekommen haben. „Die Indizien sprechen dafür, dass in ihren Spritzen kein Vitamin C war. Es könnte Pervitin gewesen sein“, so Eggers. Der Dopingverdacht ist nicht neu. Bereits kurz nach dem Endspiel tauchten erste Vorwürfe, erhoben von den unterlegenen Ungarn, auf. Weltmeister Horst Eckel erklärte diesbezüglich im Jahr 2004, die Mannschaft habe Traubenzuckerspritzen erhalten. Auf diese Weise sei eine Dosierung besser möglich gewesen. Was für ein haarsträubender Erklärungsversuch?

Jedenfalls deutet sich durch die Aufarbeitung der Dopingvergangenheit eine mögliche Erklärung an, wie es zum sensationellen 3-2-Erfolg im Finale gegen die damals scheinbar übermächtige Nationalmannschaft Ungarns kam. Dabei hatte die deutsche Elf gegen eben diese ungarische Fußballmacht in der Vorrunde noch 3-8 verloren. Angesichts des Umstands, dass neben Eckel lediglich Hans Schäfer als Überlebender verblieben ist und das Ereignis vor nunmehr knapp 60 Jahren stattfand, wird dieses Fußballkapitel wohl unklar bleiben.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Stefan Schumacher – Freispruch ist rechtskräftig!

Thema: Doping, Radsport, Strafrecht & Sport, 25.03.2014

Die Staatsanwaltschaft Stuttgart hat die Revision zum Bundesgerichtshof (BGH) gegen das freisprechende Urteil des Landgerichts Stuttgart zurückgenommen. Damit ist der Freispruch des wegen Betruges zum Nachteil seines früheren Arbeitgebers angeklagten Radprofis Schumacher rechtskräftig. Schumacher war in einem über mehrere Verhandlungstage andauernden Strafprozess vom Vorwurf des Betruges freigesprochen worden. Das Landgericht Stuttgart hatte Zweifel daran, ob der frühere Arbeitgeber (Team Gerolsteiner) – in Person des als Zeugen im Prozess gehörten Teammanagers Holczer – nicht doch Kenntnis von den Dopingpraktiken im Team Gerolsteiner hatte. Insoweit habe Schumacher keinen für den Betrug notwendigen Irrtum erregt. Schumacher hatte vor Gericht ein Geständnis abgelegt, insoweit er eingeräumt hatte, in seiner sportlichen Laufbahn Dopingmittel eingenommen zu haben.

Damit ist das aufsehenerregende Kapitel – Strafprozess gegen Stefan Schumacher wegen Betruges mit einem Freispruch abgeschlossen.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

BSD lenkt ein, Machata lehnt ab

Thema: Sportrecht, 24.03.2014

Das Präsidium des Bob- und Schlittenverbandes für Deutschland (BSD) ist mit dem Versuch, in der Kufenaffäre um den ehemaligen Weltmeister eine außergerichtliche Lösung zu finden, gescheitert. Der Vergleichsvorschlag enthielt ein Absehen von der einjährigen Sperrfrist, soweit Manuel Machata bereit sei, auf eigene Kosten Jugendarbeit zu leisten. Machata lehnte ab.

Machata ist guter Dinge, den Rechtsstreit zu gewinnen. Er soll wohl sogar angedeutet haben, notfalls vor ein ordentliches Gericht zu ziehen. Der BSD hingegen möchte angesichts des Kompromissfindungsbemühens eine gerichtliche Auseinandersetzung vermeiden.

Da nach wie vor keine Rechtsgrundlage für die Sanktionierung der Weitergabe von Bobkufen zu sehen ist, sollte Machata weiterhin auf Aufhebung seiner Strafe beharren. Insoweit war die Ablehnung des BSD-Angebots die (einzig) richtige Entscheidung.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sachenbacher-Stehle – Anhörung vor IBU

Thema: Biathlon, Doping, 21.03.2014

Am morgigen Samstag wird sich die unter Dopingverdacht stehende Evi Sachenbacher-Stehle vor dem Anti-Doping-Panel der Internationalen Biathlon-Union (IBU) verantworten müssen. Die Anhörung ist nicht öffentlich. Eine Entscheidung sei erst in ein paar Wochen zu erwarten, so IBU-Generalsekretärin Nicole Resch.

Sachenbacher-Stehle bestreitet vorsätzliches Doping. Ihre Verteidigung spricht von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“.

Die positiven Dopingbefunde sind ein Beleg für einen Verstoß gegen die Anti-Doping-Bestimmungen. Sachenbacher-Stehle hat gegen den Grundsatz strict liability verstoßen, wonach der Sportler dafür verantwortlich ist, dass sich in seinem Körper keine verbotenen Substanzen befinden. Strafminderung oder Freispruch sind dennoch nicht von vornherein ausgeschlossen.

Sollte die Verteidigung nachweisen können, dass die Athletin kein grobes Verschulden trifft, könnte eine etwaige Sperre gemindert werden. Sollte gar nachgewiesen werden können, dass Sachenbacher-Stehle gänzlich ohne Verschulden gehandelt hat, wäre sogar ein Freispruch möglich.

Die Staatsanwaltschaft München I soll ermittelt haben, dass tatsächlich in einem der Nahrungsergänzungsmittel das im Wettkampf verbotene Methylhexanamin enthalten gewesen sei. So jedenfalls die Verteidigung von Sachenbacher-Stehle.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask