Sportrechtsblog

Haftreduzierung für Ante Sapina

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 14.04.2014

Das Landgericht Bochum hat den geständigen Wettbetrüger Ante Sapina in einem zweiten Verfahren zu 5 Jahren Haft verurteilt. Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte die erste Entscheidung aufgehoben und an das Landgericht zurückverwiesen. Im ersten Urteil war eine Freiheitsstrafe von 5 Jahren und 6 Monaten ausgesprochen worden. Aufklärungshilfe seitens des 38-jährigen Berliners sei der Grund für die Herabsetzung. „Herr Sapina hat in seinen Vernehmungen eine Vielzahl von Details preisgegeben“, erklärte der Vorsitzende Carsten Schwadrat.

Strafschärfend hingegen wirkte sich der Umstand aus, dass gegen Sapina bereits im Jahr 2005 im Rahmen eines anderweitigen Wettskandals eine Haftstrafe von 2 Jahren und 11 Monaten verhängt wurde. Der Angeklagte habe aus der ersten Veruteilung nichts gelernt, so Schwadrat. Zudem handle es sich um schwere Wirtschaftskriminalität.

Ante Sapina soll mittels einer Londoner Firma, mindestens zwei Komplizen und hohen Einsätzen auf dem asiatischen Wettmarkt Gewinne in Höhe von mehr als 4.3 Millionen EUR erzielt haben. Er gilt als Zentralfigur mehrfacher Wettbetrugsaffären im Fußball. In unabsehbarer Zukunft könnte Sapinas Wissen dem Sport wohl allerdings auch zugutekommen. Er biete sich nunmehr an, bei der Entwicklung einer Software zur Entdeckung von Wettmanipulationen mitzuhelfen. Angesichts seiner Rückfallanfälligkeit erscheint dieses Angebot derzeit wohl kaum glaubhaft, dürfte aus sportlicher Sicht jedoch kaum auszuschlagen sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Klage gegen Nordamerikanische Profiliga NHL

Thema: Eishockey, 14.04.2014

Laut der Nachrichtenagentur AFP haben am Donnerstag erneut ehemalige Eishockeyprofis Klage gegen die National Hockey League eingereicht. Erste juristische Schritte erfolgten im November letzten Jahres.

Die Ex-Profis werfen der Liga mangelhafte Aufklärung über die Risiken von Kopfverletzungen – namentlich Gehirnerschütterungen – vor. Schutzmaßnahmen, welche im Jahr 2011 ergriffen wurden, seien nicht ausreichend. Spätfolgen der erlittenen Kopfverletzungen seien schwere Kopfschmerzen, Reizbarkeit, extreme Lichtempfindlichkeit sowie Depressionen. Zudem wird behauptet, die NHL würde ein „extrem körperliches Spiel bewusst fördern“.

Für die National Football League endete eine vergleichbare Klage im Spätsommer 2013 mit einer Entschädigungszahlung von umgerechnet rund 570 Millionen Euro an insgesamt über 4500 ehemalige Spieler.

Der Erfolg der vorgebrachten Klage gegen die NHL erscheint allerdings zweifelhaft. Grund hierfür ist die angebliche Fehlerhaftigkeit der Klageschrift. So sei die Behauptung, der noch lebende Eishockeystar Gordie Howe sei 2009 an einer degenerativen Gehirnerkrankung gestorben unzutreffend, da tatsächlich dessen Ehefrau an einer derartigen Krankheit starb. Ferner sei der Name von Pittsburgh-Pinguins-Star Sidney Crosby falsch geschrieben worden (Sydney).

Es bleibt demnach abzuwarten, wohin die Klage führen wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

Armstrong-Geständnis unter Eid

Thema: Doping, Radsport, 12.04.2014

Lance Armstrong soll laut US-Medienberichten in einem Zivilgerichtsverfahren die gegen ihn erhobenen Anschuldigungen, welche die amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) im Jahr 2012 im Rahmen ihrer Ermittlungen angestellt hatte, unter Eid bestätigt haben. Zudem soll er konkrete Namen der Hintermänner genannt und pikante Details seiner Doping-Vergangenheit preisgegeben haben. So habe es unter anderem Figuren wie den „Motoman“ gegeben. Ein solcher soll während der Tour de France auf einem Motorrad kühl gehaltene Epo-Kanülen zu den Etappenzielen transportiert haben.

Die Aussagen des ehemaligen Radprofis sollen im Schadensersatzprozess, bei dem der Versicherungskonzern Acceptance Insurance Company von Armstrong wegen Verschleierung der Einnahme unerlaubter Substanzen 3 Millionen EUR forderte, gefallen sein. Die Parteien einigten sich zwar außergerichtlich und vereinbarten Stillschweigen in Bezug auf die Offenbarung des 42-jährigen. Dennoch wurde das umfassende Geständnis des einstigen Dauerchampions nunmehr aufgrund dessen Erwähnung durch den Anwalt von Floyd Landis in einem anderen Verfahren publik.

Mit einer Aufhebung seiner lebenslangen Sperre kann Lance Armstrong wohl trotz der hilfreichen Aufklärungsstatements nicht rechnen. Brian Cookson, Präsident des Internationalen Radsportverbands (UCI), gab bereits einen entsprechenden Hinweis am Rande eines Sportkongresses.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sperre für Asafa Powell

Thema: Doping, Leichtathletik, 10.04.2014

Asafa Powell ist von der jamaikanischen Anti-Doping-Agentur (JADCO) mit einer 18-monatigen Sperrfrist belegt worden. Dem einstigen 100-m-Weltrekordler war das Stimulanzium Oxilofrin nachgewiesen worden. Da die positive Probe allerdings vom 21. Juni 2013 stammt und die Sanktion rückwirkend datiert wurde, könnte der 31-jährige bereits bei der Weltmeisterschaft 2015 wieder starten.

Lennox Gayle, Vorsitzender der urteilssprechenden Kommission, erklärte, Powell habe fahrlässig gehandelt und sei dementsprechend schuldig. Bisher bestritt der Sprinter, wissentlich gedopt zu haben. Konsequenterweise soll zeitnah Einspruch eingelegt werden. „Wir sind enttäuscht und werden den nächsten Schritt angehen“, so Powells Anwalt Kwame Gordon.

Erst vor einigen Tagen sperrte die JADCO Sprinterin Sherone Simpson und Diskuswerferin Allison Randall. Es scheint, als hätte die zuletzt in Verruf geratene Antidopingagentur Jamaikas die Zügel angezogen. Es könnte ein Schritt zur Rehabilitation ihrer angeschlagenen Glaubwürdigkeit sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Machata triumphiert vor dem BSD-Rechtsausschuss

Thema: Sportrecht, 09.04.2014

Der Bob- und Schlittenverband für Deutschland (BSD) hat die Sanktionen gegen den Bobpiloten Manuel Machata vollständig aufgehoben. Somit entfallen sowohl die einjährige Sperrfrist als auch die verhängte Geldstrafe in Höhe von 5 000 EUR. Darüber hinaus einigten sich die Parteien auf eine weitere Zusammenarbeit. Der ehemalige Weltmeister soll sich lediglich in Zukunft verstärkt in die Nachwuchsarbeit einbringen. Juristisch hingegen bliebe nichts an dem Athleten hängen, so Machatas Anwalt Thomas Fleischer.

„Ich habe mit keiner anderen Entscheidung gerechnet. Für mich ist wichtig, dass ich mich jetzt wieder auf meinen Sport konzentrieren kann und ich Planungssischerheit für mein Team habe“, erklärte Machata zur Einigung mit dem Verband. Weiterhin führte er aus, sein Ziel sei der Weltmeistertitel nächstes Jahr in Winterberg. Mit der Erledigung der Kufenaffäre ist ein erster Schritt in diese Richtung getan. Sollten zur kürzlich im Rechtsstreit gezeigten kämpferischen Einstellung engagierte Trainingsleistungen und etwas Glück hinzukommen, sollten künftige Erfolge durchaus realistisch sein.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask