Sportrechtsblog

Weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel entlarvt

Thema: Doping, 15.05.2014

Wettkampfsportler aufgepasst! Insbesondere für Triathleten, Läufer, Schwimmer und Radler, die sich auf einen Wettkampf vorbereiten, gilt, bei der Einnahme von Nahrungsergänzungsmitteln Acht zu geben. Wie die Nationale Anti-Doping-Agentur Deutschland (NADA) mitteilt, fand das Zentrum für Präventive Doping Forschung der Deutschen Sporthochschule Köln ein weiteres verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel. Dieses soll den Arzneistoff Oxilofrin, welcher gem. S6 b. auf der Verbotsliste der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) geführt wird, enthalten und keine entsprechende Deklarierung aufweisen.

Der Konsum eines solchen Nahrungsergänzungsmittels kann trotz Unwissens zu Disqualifikation und Sperre führen, denn ausschlaggebend ist der strict-liability-Grundsatz. Der Sportler ist dafür verantwortlich, was in seinen Organismus gelangt. Demnach trägt er die Beweislast für etwaige Fehler in der Transportkette oder bei der Laboranalyse. Die Gegenbeweiserbringung könnte unter Umständen ein unüberwindbares Hindernis darstellen. Zudem sind gesundheitliche Risiken nicht ausgeschlossen. Um das Verunreinigungsrisiko zu mindern, empfiehlt es sich, die Nahrungsergänzungsmittel einer Prüfung zu unterziehen. Dem Sportler steht beispielsweise die Möglichkeit zur Verfügung, sich über Testresultate zum gewünschten Produkt, soweit Tests durchgeführt wurden, über die Internetpräsenz der „Kölner Liste“ zu informieren. Neuerdings ist die „Kölner Liste“ auch als App erhältlich. Sie ist „in Kooperation mit dem Olympiastützpunkt Rheinland integriert worden“, so die Mitteilung der NADA.

Nicht nur in Deutschland finden sich immer wieder verdächtige Produkte. Kürzlich warnte die Australische Anti-Doping-Agentur (ASADA) vor einem Energydrink. Dieser könne Amphetamin-ähnliche Substanzen enthalten. Daher: Größte Vorsicht, insbesondere vor Wettkämpfen!

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Ecclestone-Prozess: Hauptbelastungszeuge sagt aus

Thema: Formel 1, 15.05.2014

Gerhard Gribkowsky ist als Hauptbelastungszeuge die Schlüsselfigur in dem Strafprozess gegen den Formel-1-Boss Bernie Ecclestone vor dem Landgericht in München. Drei Tage lang wurde er von dem Richter und der Staatsanwaltschaft mit Fragen bombardiert. Letztlich bestätigte seine Aussage einmal mehr, was Ecclestone in der Anklage vorgeworfen wird. Der Formel-1-Boss habe aus Furcht um seinen Chefposten den damaligen Vorstand der Bayern LB im Jahre 2006 bestochen und soll so den Verkauf der Formel-1-Anteile der Landesbank ganz im Sinne der Briten gesteuert haben. Nach Aussage Gribkowskys soll er die Forderung gegenüber Ecclestone über 50 Millionen Dollar in einem Beratervertrag erhoben haben. Als jedoch der vorsitzende Richter Noll das in Frage stehende Dokument vorlegte, lässt sich darin eine solche Zahl nicht finden. Noll forderte daraufhin den Zeugen auf: „Strengen Sie Ihr Gedächtnis an“. Eine Entschuldigung Gribkowskys folgte. Er räumte ein, dass die 50 Million Dollar wohl eher auf einer Unterhaltung mit einem Vertreter von Ecclestones Familienstiftung zurückzuführen seien.

Ecclestone selbst sagt, von Gribkowsky erpresst worden zu sein. Diese Behauptung unterstützt die Aussage des Londoner Journalisten Bower, welcher aus seinen Notizen eines Interviews mit dem Hauptbelastungszeugen zitierte. So sollen sich die beiden „erbarmungslos bekämpft“ haben. Gribkowsky hätte dem Formel-1-Boss in dessen Büro wortlos ein Dokument hinterlassen, welches „für Ecclestones schädlich war“, da es der Aufdeckung der Steuervergehen der Bambino-Stiftung hätte dienen können. Die Verteidigung von Ecclestone hatte für die gestrige Befragung Gribkowskys nur knapp 15 min Zeit. Strategisch wurde schnell klar, worauf es die Anwälte des Angeklagten abgesehen hatten: der Hauptbelastungszeuge Gerhard Gribkowsky sollte vor Gericht möglichst unglaubwürdig erscheinen. Zwar konnte er Details nicht genau wiedergeben, jedoch erinnerte er sich im Großen und Ganzen gut an die Geschehnisse.

Die Vernehmung des Hauptbelastungszeugen war nur ein Vorgeschmack auf das, was vor dem Landgericht München am 30. Juli seine Fortsetzung finden wird. Erst dann wird Gribkowsky abermals vor Gericht erscheinen müssen. Richter Noll fasst letztlich nach der nur kurzen und straffen Befragung der Anwälte Ecclestones zutreffend zusammen: „Ich habe das Gefühl, die Verteidigung hat noch Fragen“.

Prof. Dr. Steffen Lask

Der „Sieben-Punkte-Plan“

Thema: Doping, 14.05.2014

Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle war bei den Olympischen Winterspielen in Sotschi sowohl in der A- als auch in der B-Probe positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Grund hierfür war wahrscheinlich ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel.

Auf Empfehlung des juristischen Beirats folgte nun gestern, Dienstag den 13.05.2014,  in Rottenbach die Reaktion des deutschen Skiverbandes. Es  wurde ein Sieben-Punkte-Plan erarbeitet, welcher den Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln verbessern soll. Geplant ist eine Überprüfung der Vergaberichtlinien und Verteilungswege der Mittel durch den DSV. Zudem soll der Anti-Doping-Beauftragte des Deutschen Skiverbandes den bisherigen Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln analysieren und eine stärkere Aufklärung zu deren korrekter Verwendung leisten. Letztlich soll eine eventuelle Erweiterung des geprüften Nahrungsmittelergänzungsangebotes vorgenommen werden. Evi Sachenbacher-Stehle bestritt von vornherein bewusstes Doping. Ihr droht dennoch eine zweijährige Wettkampfsperre. Es bleibt abzuwarten, wie das Gericht in den kommenden Wochen entscheiden wird.

Prof. Dr. Steffen Lask

RB Leipzig geht in die nächste Instanz

Thema: Fußball, 13.05.2014

Der sportlich aufgestiegene RasenBallsport Leipzig hat, nachdem eine erste Beschwerde abgelehnt wurde, fristgerecht erneut Beschwerde gegen die Auflagen der Deutschen Fußball Liga (DFL) eingelegt. Bereits am Donnerstag tagt der Lizenzierungsausschuss, um über den wiederholten Einspruch zu entscheiden. Das Bestreben soll nach wie vor eine Einigung sein. Die Parteien sollen sich auf einen Gesprächstermin geeinigt haben.

Endgültiges Ultimatum ist allerdings der 28. Mai 2014. Bis dahin müssen die Lizenzen für die kommende Spielzeit stehen. Sollte RB Leipzig die Lizenz verwehrt bleiben, könnten die Leipziger vor das Ständige Schiedsgericht für Lizenzvereine und Kapitalgesellschaften ziehen. Ralf Rangnick, Sportdirektor des ambitionierten Fußballklubs, zeigt sich optimistisch: „Wir sind weiter in Gesprächen. Ich habe immer gesagt, dass wenn wir den Aufsteig sportlich schaffen, wir nächstes Jahr auch in der zweiten Liga spielen werden. Dazu stehe ich nach wie vor.“

Angesichts der juristisch kritischen Auflagen seitens der DFL ist das Vorgehen des RB Leipzig erfolgsversprechend. Abzuwarten bleibt, ob sich die DFL ebenfalls hartnäckig zeigt und weiterhin auf Veränderung des Vereinsemblems, Mitgliedsbeitragssenkung und unabhängigere Besetzung der Führungsgremien beharrt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Anklage gegen Senioren-Weltmeister im Bankdrücken

Thema: Doping, Strafrecht & Sport, 13.05.2014

Wegen Verdachts des Inverkehrbringens von Arzneimitteln zu Dopingzwecken im Sport hat die Staatsanwaltschaft Itzehoe Anklage gegen einen 63-jährigen Kraftsportler aus Elmshorn erhoben. Ihm wird vorgeworfen, im großen Stil mit Anabolika gehandelt zu haben. So soll der Angeschuldigte Präparate mit anaboler Wirkung in seinem Sportstudio vertrieben und die Einnahmen daraus wiederum in dessen Betrieb investiert haben. Der illegale Handel sei darüber hinaus bandenmäßig organisiert worden. „Die Anklage richtet sich wegen Beihilfe auch gegen die 50-jährige Lebensgefährtin des Beschuldigten und einen 47 Jahre alten Helfer“, erläuterte Oberstaatsanwalt Dietmar Pickert.

Bereits im November 2012 erging ein Haftbefehl gegen den in Verdacht stehenden Senioren-Weltmeister im Bankdrücken. Damals durchsuchten Beamte insgesamt 41 Objekte in 6 Bundesländern. Ermittelt wurde gegen 35 Personen. Als Kopf der Bande galt eben jener Elmshorner Sportstättenbetreiber. Im Dezember 2012 wurde allerdings Haftverschonung wegen Krankheit erteilt.

Der Prozess, welcher bisher noch nicht terminiert wurde, soll zunächst vor einem Schöffengericht geführt werden. Das Schöffengericht kann Freiheitsstrafe bis maximal 4 Jahre verhängen. Dennoch „besteht auch die Möglichkeit, dass die Richter das Verfahren an das Landgericht verweisen, wenn sie eine höhere Strafe für erforderlich halten“, so Pickert.

Nach aktuell geltender Gesetzeslage ist der Besitz von Dopingmitteln in geringer Menge ebenso wie die Anwendung bei sich selbst nicht strafbedroht. Strafbewehrt sind das Inverkehrbringen, die Verschreibung, die Anwendung bei anderen Personen und der Besitz einer nicht geringen Menge zu Dopingzwecken im Sport. Beim Inverkehrbringen reicht allerdings schon das Bereithalten zur Abgabe an Dritte aus. Die sportrechtspolitische Diskussion wird sicher eine weitere Novellierung der Strafnormen des Arzneimittelgesetzes (AMG) zur Folge haben oder aber ein eigenständiges Anti-Doping-Gesetz auf den Weg bringen. Das ist lediglich eine Frage der Zeit.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask