Sportrechtsblog

Zweifelhaftes FIFA-Dopingkontrollsystem

Thema: Doping, Fußball, 19.05.2014

Die diesjährige Fußballweltmeisterschaft in Brasilien steht kurz vor dem Anpfiff. Der vorläufige Mannschaftskader der deutschen Auswahl steht, die Stadien sind nahezu fertig und die Nationen voller Vorfreude. Was vor Ort fehlt, ist einzig allein ein Dopingkontrolllabor mit Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Deshalb sollen die Dopingproben in der Schweiz untersucht werden. Das bedeutet, dass die Proben nach Lausanne geflogen werden müssen. Transport und Analyse könnten demnach viel Zeit in Anspruch nehmen, sodass ein entlarvter Dopingsünder die auf die Blutentnahme folgende Partie unproblematisch bestreiten dürfte. „Es wäre absolut unverzeihlich, wenn im Finale jemand antritt, der positiv getestet wurde, und sich das erst hinterher herausstellt. Deshalb ist es so, dass die Organisatoren derartiger Wettkämpfe enorm aufs Tempo drücken und innerhalb von 48 Stunden die Ergebnisse haben wollen. Mit Recht.“, erklärte Dr. Detlef Thieme, Leiter des Kreischaer Instituts für Dopinganalytik und Sportbiochemie.

Zwar schilderte Prof. Jiri Dvorak, Chefarzt des Weltfußballverbands (FIFA), noch vor einigen Monaten, die langen Wege seien kein Erschwernis: „Es ist das erste Mal, dass wir im Austragungsort einer WM kein Labor haben werden. Aber es ist für uns kein Problem. Es ist so, dass wir den größten Teil der Proben innerhalb von 24 Stunden in Lausanne haben werden“. Kürzlich konkretisierte die FIFA allerdings, die Proben würden „zwischen 24 bis 48 Stunden [nach Entnahme] das Labor in Lausanne erreichen“. Zudem, so Dr. Thieme, käme eine realistische Größe von 30 Stunden oder mehr für die Analyse an sich. Folglich und in Anbetracht der Tatsache, dass zwischen einigen Spielen lediglich 4 Tage liegen, sind Engpässe nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sapina-Prozess nimmt kein Ende

Thema: Strafrecht & Sport, 18.05.2014

Ante Sapina soll trotz Reduzierung seiner Haftstrafe erneut Revision beim Bundesgerichtshof (BGH) eingelegt haben. Demnach sei das Rechtsmittel bereits am 21. April, somit fristgerecht, eingelegt worden.

Feststellungen zu Tatsachen sind in der Revisionsinstanz nicht möglich. Geprüft wird lediglich, ob der Entscheidung des Bochumer Landgerichts vom 14. April, welches den geständigen Wettbetrüger zu 5 Jahren Haft verurteilte, ein Rechtsfehler zugrunde liegt. Laut Revisionsantrag sei nicht klar, wen der 38-jährige Kroate geschädigt habe und wer letztlich zu seiner Bande gehöre. Solange der BGH über die Revision nicht entschieden hat, ist das Bochumer Urteil nicht rechtskräftig.

Ursprünglich verurteilte das Landgericht Bochum Sapina zu 5 Jahren und 6 Monaten Haft. Sapinas Verteidigung ging in Revision. Dieser wurde im Jahr 2011 stattgegeben und an das Landgericht zurückverwiesen. Bleibt abzuwarten, wie das erneute Revisionsverfahren endet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingsperre für Julia Efimova

Thema: Doping, Schwimmen, 16.05.2014

Julia Efimova, Brustschwimmerin und dreifache Weltmeisterin, ist vom internationalen Dachverband FINA mit einer Sperrfrist von 16 Monaten belegt worden. Im Rahmen einer Trainingskontrolle in Los Angeles wurde der 22-jährigen Russin die Einnahme des anabolen Steroids Dehydroepiandrosteron (DHEA) nachgewiesen. Nach FINA-Auffassung soll die verbotene Substanz mit einem Nahrungsergänzungsmittel in den Organismus gelangt sein. Allerdings erklärte der Weltschwimmverband, dass Efimova keine Absicht unterstellt werden könne. Sie bleibt bis zum 28. Februar 2015 gesperrt, kann daher an der Weltmeisterschaft im Juli 2015 im heimischen Russland teilnehmen. Die Olympia-Dritte von London akzeptiert das Urteil. „Ich werde wohl nicht in Berufung gehen. Das kostet Energie, Zeit und vor allem Geld“, so Efimova. „Ich weiß, dass ich einen Fehler gemacht habe. Das Wichtigste ist jetzt, mit der Vorbereitung auf die WM in Kazan und Olympischen Spiele in Rio zu beginnen.“, erklärte sie weiterhin.

Zur Sperre kommt eine Streichung aller Resultate seit Oktober 2013. Somit können die deutschen Schwimmer Steffen Deibler, Caroline Ruhnau, Christian Diener und Dorothea Brandt, welche bei der Europameisterschaft der Kurzbahn im Dezember 2013 in der Mixed-Staffel ursprünglich Silber holten, darauf hoffen, sich nachträglich Europameister nennen zu dürfen. Obendrein wurde Efimovas 200-Meter-Brust-Weltrekord von 2:14.39 Minuten annulliert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFL erteilt RB Leipzig Zweitligalizenz

Thema: Fußball, 15.05.2014

Der Lizenzierungsausschuss der Deutschen Fußball Liga (DFL) hat RasenBallsport Leipzig die Lizenz für die 2. Bundesliga erteilt. Somit werden sich die Roten Bullen, wie sie sich offiziell bezeichnen, in der kommenden Saison in der zweithöchsten Spielklasse Deutschlands messen dürfen. „Durch die verbindliche Erklärung, seine Gremien künftig mit mehrheitlich unabhängigen Persönlichkeiten zu besetzen sowie das bisherige Logo mit Blick auf die Anforderungen der UEFA zu verändern, hat der Klub die wesentlichen Voraussetzungen zur Teilnahme am Spielbetrieb erfüllt. Einer Lizenzierung steht daher nichts mehr im Wege“, so Harald Strutz, Vorsitzender des Gremiums. Christian Seifert, Vorsitzender der DFL-Geschäftsführung, erklärte zudem: „Mit den jetzt vorgelegten Erklärungen und deren fristgemäßer Umsetzung bewegt sich der Verein im Rahmen der Satzungsvorgaben sowie der Statuten des Ligaverbandes“.

RasenBallsport zeigt sich dementsprechend erleichtert. „Die Entscheidung freut uns vor allem für unsere großartigen Fans und unsere Mannschaft, die sich nun unbeschwert auf spannende Spiele in der 2. Bundesliga freuen können. Für unsere sportliche Leitung und alle Mitarbeiter bedeutet dies Planungssicherheit. RB Leipzig wird nun in allen Bereichen mit Hochdruck den Start in die 2. Bundesliga vorbereiten.“, so die Homepage des Vereins.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Abstellgebühr für Nationalspieler

Thema: Handball, 15.05.2014

Deutsche Handballvereine müssen ihre ausländischen Nationalspieler nicht mehr bedingungslos für Länderspiele abstellen. Das entscheid das Dortmunder Landgericht am Mittwoch, den 14.05.2014, in einer Art Grundsatzurteil. Insgesamt klagten 16 deutsche Vereine. Auch schlossen sich zahlreiche europäische Vereine in einer Interessenvereinigung zusammen. Die Richter halten in ihrem Urteil Kompensationszahlungen für die Zeitdauer der Abstellung für unabdingbar. Zudem müssen künftige Abstellvereinbarungen zwischen den Vereinen und den Verbänden im Detail ausgehandelt werden. Hierzu zählt ebenfalls eine konkrete Absprache der Länderspiel- und Tuniertermine. Eine weitere Verpflichtung der Vereine, die Spieler in der Zeit ihrer Abstellung auf eigene Kosten zu versichern, wurde außerdem abgelehnt. Vielmehr müsste hierfür der Deutsche Handballbund (DHB) und der Handball-Weltverband (IHF) aufkommen.

Eine Sympathie der Richter für das Vorbringen der Klage wurde schon am Anfang der Verhandlung deutlich. So hatte Richter Ulrich Harbort wörtlich erklärt: „Es gibt den schönen Spruch: Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch“. Indessen negierte der Weltverband IHF bis heute vehement die Forderung der Vereine nach mehr Mitspracherecht sowie auf Zahlung von finanziellen Entschädigungen. Das Urteil des Dortmunder Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Es sieht ganz danach aus, dass die Handballverbände dieses auch nicht akzeptieren und demnach wahrscheinlich Berufung einlegen werden. Folge wäre eine erneute Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf in zweiter Instanz. Es bleibt somit abzuwarten, wie und ob die Verbände weiter vorgehen werden.

Prof. Dr. Steffen Lask