Sportrechtsblog

Der Doping-Fall Tyson Gay

Thema: Sportrecht, 22.05.2014

Tyson Gay, der US-amerikanische Sprinter, hat sich einen unerlaubten Vorteil verschafft. Er hat gedopt. 2013 lieferte der dreifache Weltmeister von 2007 zwei positive Dopingproben ab und wurde daraufhin für zwei Jahre gesperrt. Doch das allein ist nicht genug. Er musste 500.000 Dollar an Prämiengeldern von Leichtathletiksportfesten an die Veranstalter zurückzahlen. Zudem kündigte Adidas nach Bekanntwerden des Vergehens unverzüglich den Sponsorenvertrag, sodass Gay seinen wichtigsten Förderer verlor.

Anfang Mai wurde nun die Sperre um die Hälfte reduziert, da Gay angeblich mit den Behörden kooperiert haben soll. Diese Kürzung geschah sehr zur Überraschung des Internationalen Leichtathletikverbandes IAAF. Er nahm erstmals Anfang der Woche Stellung. So würde der IAAF sehr gerne wissen, worin eigentlich die maßgebliche Hilfe bestehe, welche Gay den Ermittlern der amerikanischen Antidopingagentur Usada gewährt haben soll, um von der Kronzeugenregelung zu profitieren. Mutmaßungen über die abgelieferten Informationen von Gay gibt es viele. Der US-Journalist und Buchautor David Epstein hat mit seinen Recherchen bereits aufgeklärt, woher die Crème kam, welche die verbotenen Substanzen enthielt. So soll ein Chiropraktiker aus Atlanta, welcher zahlreiche Spitzensportler zu seinen Patienten zählt, das Mittelchen besorgt und verteilt haben.

Inwiefern die amerikanischen Ermittler Erfolg haben werden bei dem Vorgehen gegen das Doping-Netzwerk hinter Tyson Gay, kann auch Epstein nicht sagen. Aber er ist zuversichtlich, dass die Usada demnächst mit Erfolgsmeldungen Schlagzeilen machen wird: „Die einjährige Sperre werden viele für sehr milde halten. Aber die amerikanische und die Welt-Antidopingagentur wollen zunehmend das tun, was das FBI im Kampf gegen die Mafia gemacht hat: Sie wollen Athleten, die man durch Tests erwischt hat, zu Kronzeugen machen. Das ist der einzige Weg, um gegen Trainer und das Umfeld vorzugehen. Die bilden doch das Gerüst für das Dopingsystem.“ Die Sperre des 31-Jährigen läuft am 23. Juni aus. Ob Tyson Gay in die Leichtathletikstadien zurückkehren wird, ist unbekannt und bleibt fraglich. Die Rehabilitation seines Rufes und Marktwertes, welchen er sich als Herausforderer von Usain Bolt erarbeitet hatte, wird wohl der härteste Kampf in Gays Karriere werden.

Prof. Dr. Steffen Lask

Geldstrafe wegen Fehlverhaltens der Fans

Thema: Fußball, 22.05.2014

Das Sportgericht des Deutschen Fussball-Bundes (DFB) hat die drei Bundesligisten Frankfurt, Paderborn und Wolfsburg aufgrund eines Fehlverhaltens ihrer Fans zur Kasse gebeten. Sanktioniert wurden Vergehen der Zuschauer und als Folge Geldstrafen festgesetzt. Alle drei Vereine haben bereits dem jeweiligen Urteil zugestimmt. Eintracht Frankfurt  muss 1.000 € zahlen, weil im Spiel gegen den 1. FC Nürnberg Böller gezündet und bengalische Feuer abgebrannt worden waren.

Der Bundesliga-Aufsteiger SC Paderborn 07 muss hingegen 3.000 € Strafe zahlen. Grund war der Wurf eines Plastikbechers aus dem Paderborner Sitzblock in Richtung eines Gästespielers beim Zweitligaspiel gegen Fortuna Düsseldorf. Am härtesten aber traf es den Vfl Wolfsburg. Dieser muss satte 20.000 € zahlen, weil beim Auswärtsspiel bei Eintracht Braunschweig zahlreiche bengalische Feuer mit starker Rauchentwicklung sowie Böller gezündet worden waren. Die Laufbahn und das Spielfeld waren betroffen. Der SC Paderborn 07 teilte bereits auf seiner Internetseite mit, dass er die Strafe an den eigentlichen Täter weiterleiten werde. Zudem wurde der dem Verein bekannten Person bereits ein Stadionverbot erteilt. Vizepräsident Martin Hornberger äußerte sich wie folg: „Wir werden derartiges Verhalten auch in Zukunft ohne Kompromisse verurteilen und gegen die Täter vorgehen. So etwas gehört nicht in unsere Arena, aber auch nicht in andere Stadien.“

Prof. Dr. Steffen Lask

„Die Geschichten des Dr. Gribkowsky“

Thema: Formel 1, 21.05.2014

Im Ecclestone-Prozess zeichnet sich am sechsten Verhandlungstag im Prozess gegen den Formel-1-Boss ein kleiner Etappensieg ab. Zwar wurde die Verhandlung aufgrund einer starken Erkältung Ecclestones unterbrochen und vertagt, jedoch ließ am Dienstag eine wichtige Zeugin Zweifel an der Glaubwürdigkeit des Hauptbelastungszeugen Gerhard Gibkowsky aufkommen. Die Zeugin ist eine  Staatsanwältin, welche den Ex-Vorstand der bayrischen Landesbank kurz vor seiner Verhaftung im Jahre 2010 mehrfach vernommen hatte. Der Banker habe laut Aussage der Zeugin „mit den Geschichten total geschwankt“ und verschiedenste Versionen über das Zustandekommen seines ungewöhnlich hohen Millionenvermögens erzählt. Der Vorsitzende Richter Peter Noll kommentierte umgehend: „Die Geschichten des Dr. Gibkowsky – das ist eine schöne Überschrift.“ Trotzdem müsse es gelingen, den „Pudding an die Wand zu nageln.“ Auch die Verteidigung Ecclestones war über die Geschehnisse sichtlich erfreut. Ihre Strategie, welche darauf beruht Gibskowsky das Lügen nachzuweisen, hat nun vor Gericht eine erste Stütze. Es bleibt demnach spannend.

Prof. Dr. Steffen Lask

 

Jan Ullrich verursacht alkoholisiert schweren Unfall

Thema: Radsport, Strafrecht & Sport, 21.05.2014

Jan Ullrich, Tour-de-France-Sieger von 1997, verursachte in der Schweiz einen schweren Unfall mit Personenschaden. Zwei Personen wurden verletzt und mussten in ein Krankenhaus abtransportiert werden. Ullrich selbst kam mit dem Schrecken davon. Direkt nach dem Verkehrsunfall dementierte er, alkoholisiert gefahren zu sein. Später revidierte Ullrich via Facebook: „Es ist unverzeihlich, dass ich mich unter Alkoholeinfluss ans Steuer gesetzt habe. Das war ein Riesenfehler, den ich zutiefst bereue. Ich befand mich mit meinem Auto auf dem Heimweg, als es zu diesem Verkehrsunfall mit zwei anderen Autos kam. Ich war in diesem Moment unaufmerksam und zu schnell unterwegs – ich wollte einfach schnell nach Hause. Die Konsequenzen muss und werde ich tragen.“

Im Polizeibericht heißt es: „Weil beim unverletzten Unfallverursacher ein Atemlufttest mit rund 1.4 Promille positiv ausfiel, wurden eine Blut- und Urinprobe angeordnet sowie der Führerausweis eingezogen. Der Sachschaden ist mehrere zehntausend Franken groß.“ Eigenen Angaben zufolge soll der 40-jährige Ex-Weltmeister um die 20 km/h zu schnell gewesen sein.

Nach Petter Northug ist das Radsportidol der zweite prominente Sportler, welcher innerhalb kürzester Zeit als Verkehrssünder auffällt. Nach deutschem Recht ist Trunkenheit im Verkehr strafbedroht. Wer darüber hinaus „Leib oder Leben eines anderen Menschen oder fremde Sachen von bedeutendem Wert gefährdet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft“, so das deutsche Strafgesetzbuch. Die Rechtsprechung geht bei einer Blutalkoholkonzentration (BAK) von 1.1 Promille von absoluter Fahruntüchtigkeit aus. Zu Recht. Die Fahrerlaubnis wird für mehrere Monate entzogen und der Führerschein eingezogen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Neuansetzung einer BBL-Playoff-Partie nach Fehlentscheidung

Thema: Basketball, 20.05.2014

Die MHP Riesen Ludwigsburg haben erfolgreich eine Neuauflage der vierten Playoff-Partie gegen FC Bayern München Basketball (FCBB) erwirkt. Dem Protest des baden-württembergischen Basketballvereins wurde stattgegeben und es wurde entschieden, dass „die Partie, die am Sonntag, den 18. Mai 2014, mit 82:75 für den FC Bayern München endete, nicht gewertet, erneut auszutragen und seitens der Beko BBL neu zu terminieren ist.“, so die offizielle BBL-Mitteilung.

In der Best-of-Five-Serie wird FC Bayern München Basketball somit ein Triumph entzogen, sodass Ludwigsburg (doch) nicht ausgeschieden ist und weiter um den Halbfinaleinzug spielen darf. Neuer Playoffstand ist 2:1 für München. Hintergrund des Protests war ein Foul an Ludwigsburg-Guard Michael Stockton beim Spielstand 71:73 FCBB. Da – kurz gefasst – im Basketball der gefoulte Spieler die zwei fälligen Freiwürfe selbst ausführen muss, trat Stockton an und netzte den ersten Versuch ein. Zum zweiten kam es nicht, da Münchener Spieler und Trainer eine Diskussion entfachten. Die Schiedsrichter entschieden daraufhin, Stockton wäre nicht der Gefoulte, entzogen MHP Riesen Ludwigsburg den erzielten Punkt und gaben Ballbesitz FC Bayern München Basketball.

„Die Aberkennung des ersten verwandelten Freiwurfs von Michael Stockton sowie die Nicht-Gewährung des zweiten Freiwurfs durch denselben Spieler war ein Regelverstoß“, so Horstmann. Weiterhin erklärte der BBL-Spielleiter: „Bei einer Restspielzeit von 1:29 Minuten hat die Differenz beim Spielstand einen erheblichen Einfluss auf die Spielweise in der verbleibenden Spielzeit. Es ist wesentlich, ob die Ludwigsburger mit einem möglichen Gleichstand oder einem Ergebnisrückstand von zwei Korbpunkten das Spiel fortsetzen.“ Aus diesem Grund wurde das Playoff-Spiel zu Recht annulliert.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask