Sportrechtsblog

Garrinchas zweifelhafter Freispruch

Thema: Fußball, 05.06.2014

Heute in einer Woche beginnt die Fußballweltmeisterschaft in Brasilien und damit die Jagd nach dem begehrten Weltmeistertitel. Selbstverständlich würde das Gastgeberland ihren Rekordsiegerstatus gern mit einem Erfolg untermauern. Ein Rückblick auf den 2. Titel der Brasilianer im Jahr 1962 zeigt allerdings eine Ungereimtheit auf.

Einer der Leistungsträger der damaligen Weltmeisterelf war Garrincha. Der Außenstürmer wurde in Chile Torschützenkönig und führte seine Mannschaft ins Finale. Im Halbfinale jedoch erhielt die brasilianische Fußballikone nach einer Tätlichkeit die rote Karte. Diese löst bekanntlich zumindest eine Sperre für das darauffolgende Spiel aus. Garrincha sollte demnach am Finale nicht teilnehmen dürfen. Es kam anders. Da der Hauptschiedsrichter selbst die Tätlichkeit nicht sah und den Brasilianer lediglich auf Hinweis seines Linienrichters des Feldes verwies, musste die Disziplinarkommission des Fußballweltverbands (FIFA) nach einem Einspruch gegen die Sperre über die Konsequenzen des Platzverweises entscheiden. Einzig der Linienrichter konnte durch Zeugenaussage das Fehlverhalten Garrinchas schildern. Dieser erschien nicht zum anberaumten Termin. Angeblich soll sein Fernbleiben gar erkauft worden sein. Die Sperre wurde aufgehoben. Garrincha spielte. Brasilien wurde Weltmeister.

Sollte nun versucht werden, den Garrincha-Freispruch mit der Entscheidung des Sportgerichts des Deutschen Fußball Bunds (DFB) zum Phantomtor von Stefan Kießling beim Bundesligaspiel von Bayer Leverkusen gegen 1899 Hoffenheim in einen sportrechtlichen Vergleich zu setzen, dürfte ein klarer Gegensatz erkennbar werden. Das DFB-Sportgericht wertete das Phantomtor, stärkte die Entscheidungssouverinität des Schiedsrichters. So soll etwaiges Nachprozessieren jeglicher Schiedsrichterentscheidungen vermieden werden. Eben diese Souverinität blieb dem Schiedsrichter, welcher Garrincha die rote Karte zeigte, zum Nachteil der im Endspiel unterlegenen Tschechoslowakei verwehrt.

Dennis Cukurov

Datenbank für Dopingpräventionsprojekte

Thema: Doping, 03.06.2014

Die Anti-Doping-Agentur Deutschlands (NADA) hat eine Datenbank für Dopingpräventionsprojekte erstellt. Laut Mitteilung der NADA soll „die Datenbank einen Überblick über laufende und geplante Maßnahmen und Projekte in der Dopingprävention ermöglichen.“ Weiterhin sollen die „Netzwerkarbeit und Kooperationen [dadurch] gefördert und optimiert werden.“ Das Projekt ziele auf die Bündelung von Ressourcen und die Nutzung von Synergieeffekten ab und sei für jeden frei zugänglich. Nunmehr werden alle Akteure aufgefordert, etwaige Aktivitäten und Projekte einzutragen. So soll die Dopingprävention durch Mitarbeit und Erfahrungsbündelung nach vorne gebracht werden.

Die Dopingprävention ist gewissermaßen das Gegenstück zum Kontroll- und Sanktionssystem in Sachen Doping. „Ziel der Dopingprävention ist es, den Sportsgeist zu bewahren und zu verhindern, dass er durch Doping untergraben wird“, so Artikel 15 des NADA-Codes. Weiterhin, so der besagte Artikel, sollen Athleten „im Sinne des Fairplays und zum Schutz der körperlichen Unversehrtheit und Gesundheit […] davor bewahrt werden, bewusst oder unbewusst verbotene Substanzen und Methoden anzuwenden.“ Die Aufforderung zum Mitwirken an der Datenbank kann demnach nur unterstützt werden, denn das Kontroll- und Sanktionssystem hat bekanntlich Grenzen.

Dennis Cukurov

Linke-Fraktion gibt neue Impulse in Sachen „Sportschutzgesetz“

Thema: Doping, 03.06.2014

Die Linksfraktion des Bundestags hat die Anti-Doping-Gesetz-Debatte weiter vorangetrieben. Bei der eigens veranstalteten Konferenz „Rote Karte für Doping im Sport“ hat sich die Fraktion für ein Anti-Doping-Gesetz ausgesprochen und zudem Stellung zu einigen Einzelheiten bezogen.

Spitzensport sei nunmehr als eigenständiger Wirtschaftszweig anzusehen, hieß es. „Eine negative Konsequenz dieser Entwicklung ist, dass der Sport auch eine Plattform für kriminelle Machenschaften ist“, so ein Antragsentwurf an die Bundesregierung. „Wir haben gesagt, wir machen einen eigenen Antrag, indem wir Eckpunkte auflisten, die in einem solchem Gesetzesentwurf berücksichtigt werden sollten“, so André Hahn, sportpolitischer Sprecher der Fraktion. Dabei soll der Tatbestand des Sportbetrugs im Mittelpunkt des Antragsentwurfs stehen. Eine Besitzstrafbarkeit hingegen sei nicht vorgesehen. So soll die Fraktion DIE LINKE hierbei weiterhin auf die aktuelle Akzentuierung auf die Hintermänner der Dopingaktivitäten setzen. Dietmar Bartsch, stellvertretender Fraktionsvorsitzender, sprach von einem „Sportschutzgesetz“ und betonte, es bestehe dringender Handlungsbedarf. Angesichts hoher Summen, die im und durch den Sport umgesetzt werden, verursache Doping schwere Schäden. Die ganze Thematik sei „nicht zu allererst eine parteipolitische Frage, sondern es ist eine Frage, die wirklich die Gesellschaft angeht“, so Bartsch.

Bleibt abzuwarten, wie die kürzlich angekündigte Gesetzesvorlage auf Bundesebene aussehen wird. Fakt ist, dass klare Regelungen notwendig sind. Wie und inwiefern Einzelheiten ausgestaltet werden sollten, dürfte allerdings weiterhin für Diskussionsstoff sorgen.

Dennis Cukurov

Xenon als Dopingmittel nachweisbar

Thema: Doping, 29.05.2014

Das Edelgas Xenon sorgt, wenn es eingeatmet wird, für eine Verbesserung der Ausdauer und Leistung. Dies geschieht durch Anregung der Bildung von körpereigenem Erythropoietin (EPO).

Im Zuge von Berichten während der olympischen Winterspiele 2014 in Sotschi wurde auch die Welt-Antidoping-Agentur auf die in Russland bereits gängige Xenon-Doping-Praxis aufmerksam. So gab es dort offizielle Empfehlungen, von staatlichen Forschungsinstituten im Training und vor Wettkämpfen eine 50:50-Mischung des Gases mit Sauerstoff einige Minuten einzuatmen. Wie Tierversuche zuvor gezeigt hatten, konnte dadurch eine Steigerung des EPO-Wertes um bis zu 160% innerhalb eines Tages erreicht werden.

Die WADA reagierte: seit April 2014 stehen nun auch die Edelgase Xenon und Argon auf der Liste der im Sport verbotenen Substanzen. Allerdings war bis vor kurzem nicht klar, ob die Gase überhaupt bei Dopningkontrollen nachgewiesen werden können.

Wissenschaftler des Zentrums für präventie Doping-Forschung der Universität Köln begaben sich nun auf Spurensuche nach dem Edelgas im Blutplasma. Die Studie hat erfolgreich gezeigt, dass Xenon im Blut nachgewiesen werden kann. Auch erwiesen sich die in den meisten Dopinglaboren gängigen Geräte als exakt genau, um selbst geringe Mengen des Gases zu entlarven. Zudem wurde durch die Tests belegt, dass das Edelgas noch bis zu 24 Stunden nach dem Einatmen im Blut präsent ist. Somit könnten zukünftig Athleten, welche unmittelbar vor einem Wettkampf Xenon zu sich nehmen, den Doping-Fahndern in Netz gehen.

Die Pilotstudie und ihre Ergebnisse zeigen letztlich, dass das Xenon-Doping wohl bald geahndet werden kann. Allerdings müssen bis dahin noch weitere Tests erfolgen, welche genauer erkennen lassen, wie sich Xenonwerte im Blut bei sehr kurzen Einatmungszeiten oder bei sehr niedrigen Dosierungen verhalten.

Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Deco

Thema: Doping, Fußball, 28.05.2014

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) hat den ehemaligen Fußballnationalspieler Portugals vom Dopingvorwurf freigesprochen. Am 30. März letzten Jahres wurden Deco angeblich verbotene Substanzen in seinem Organismus nachgewiesen. Die Resultate des Dopinglabors von Rio de Janeiro wurden in Lausanne geprüft und für fehlerhaft befunden. Die einjährige Sperre wurde aufgehoben.

Bereits im August 2013 wurde dem brasilianischen Labor, welches Decos Proben auswertete, aufgrund von Fehlern die Akkreditierung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) entzogen. Da außerderm kein einziges Dopinglabor Brasiliens eine WADA-Akkreditierung vorweisen kann, werden die Dopingproben bei der Weltmeisterschaft 2014 zur Prüfung in die Schweiz geflogen werden müssen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask