Sportrechtsblog

Sperre nach Karriereende für Menchov

Thema: Doping, Radsport, 16.07.2014

Denis Menchov, zweifacher Sieger der Vuelta a Espana und Triumphator des Giro d’Italia 2009, wurde vom Radsportweltverband (UCI) mit einer 2-jährigen Dopingsperre bis zum 09. April 2015 belegt. Ungewöhnlich an dieser Sperre sind insbesondere die Umstände, dass einerseits seitens der UCI keinerlei Pressemitteilung zur Sanktionierung veröffentlicht wurde und andererseits Menchov seine Karriere wegen anhaltender Kniebeschwerden bereits im Mai 2013 beendet hat. Lediglich eine kurze Mitteilung auf der Verbandshomepage erläutert, dass Menchovs Biologischer Pass Auffälligkeiten aufwies und deshalb neben der Sperrfrist jegliche Tour-de-France-Resultate des Russen aus den Jahren 2009, 2010, 2012 gestrichen worden seien.

Eine Kommunikation via Pressemitteilung sei nicht erfolgt, weil der nunmehr 36-Jährige vor Verfahrensbeginn seinen Rücktritt erklärte. Auch künftig sollen lediglich spektakuläre Fälle einer Pressemitteilung wert sein. Menchov wird ordnungsgemäß auf der offiziellen Sperrliste, auf der sämtliche Dopingsünder der letzten Jahre gelistet werden, geführt. Im Übrigen entspricht das Vorgehen der UCI den formalen Statuten der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA).

Interessant ist dennoch, inwieweit sich Menchovs Knieleiden mit der Sperrfrist überschneiden. Menchovs Verkündung, seine Karriere zu beenden, kam seinerzeit überraschend. Weiterhin liegt der Verkündungszeitpunkt unmittelbar im Zeitraum des Sperrbeginns, nämlich im Mai 2013. Die Strategie einer Transparenzoffensive, mit der UCI-Präsident Brian Cookson die Reputation des Radsports verbessern möchte, scheint angesichts der Causa Menchov verfehlt. Ad hoc twitterte Cookson bereits: „Wir werden nichts unter den Teppich kehren.“  Ein umfassenderer Kommentar soll folgen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

CAS verkürzt Sperre von Asafa Powell

Thema: Doping, Leichtathletik, 15.07.2014

Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat die Dopingsperre des ehemaligen 100-Sprint-Weltrekordhalters Asafa Powell von 18 Monaten auf 6 Monate reduziert. Der geforderten Reduzierung auf 3 Monate folgte der CAS nicht. Dennoch ist Powell durch diesen Teilerfolg ab sofort wieder startberechtigt. „Endlich ist diese Last von meinen Schultern gefallen. Die Gerechtigkeit hat gesiegt. Lasst uns rennen!“, so der 31-Jährige.

Bereits zuvor gewährte ihm der CAS eine vorläufige Startberechtigung – mit dem Vorbehalt, eine etwaige Restsperre im Nachgang abzusitzen. Die Sperre von Sherone Simpson, deren Dopingvergehen zeitlich nah an dem von Powell lag, wurde ebenfalls um ein Jahr gemindert. Die Olympiasiegerin zeigte sich dementsprechend erleichtert: „Wir haben nicht wissentlich gedopt, und der CAS hat das erkannt. Dafür bin ich sehr dankbar.“

Beide Jamaikaner gaben am gestrigen Dienstag ihr Comeback beim Meeting in Luzern.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

BFV vs. Franken-Elf

Thema: Fußball, 11.07.2014

Der Bayerische Fußball-Verband (BFV) hat ein sportrechtliches Verfahren gegen Spieler der Franken-Elf eingeleitet. Hintergrund ist, eine Franken-Nationalmannschaft aufzustellen und wettbewerbsfähig zu machen.

Um diesen, auf den ersten Blick wohl scherzhaft anklingenden Gedanken zu verstehen, muss das System des Sports, insbesondere des Fußballs aufgezeigt werden. Es gilt das monopolbildende Ein-Platz-Prinzip, welches für jedes Bundesland nur einen Landessportbund und für jede Sportart nur einen Spitzenverband zulässt. Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) stellt im deutschen Fußball den Spitzenverband dar, der BFV ist als Fachverband des Landes Bayern dort Mitglied. Dies setzt sich auf europäischer (UEFA) und weltweiter (FIFA) Ebene fort. So sollen einheitliche Regelungen und die Vergleichbarkeit von sportlichen Leistungen im Wettkampf ermöglicht werden.

So weit, so gut. Neben der FIFA hat sich allerdings ein zweiter, konkurrierender Weltfußballverband organisiert. Die Confederation of Independent Football (CONIFA) vereinigt Fußballteams von Minderheiten und nicht anerkannten Staaten. Bei der diesjährigen (Parallel-)Weltmeisterschaft traten u. a. Kurdistan FA, Darfour United, Abkhazia FA sowie der Sieger Countea de Nissa FA an. Daneben gibt es weitere „Nationalmannschaften“ wie die der Franken.

Die Existenz der CONIFA an sich widerstrebt dem monopolbildenden Ein-Platz-Prinzip nicht. Problematisch wird es, wenn einzelne Spieler oder Funktionäre in beiden Organisationen aktiv werden. Beim Spiel der fränkischen Auswahl gegen FA Raetia sollen Spieler nominiert worden sein, die sich parallel im Organisationsstrang des DFB engagieren. Dies dürfte letztlich der Grund sein, weshalb der BFV nunmehr gegen einzelne Spieler der Franken-Elf vor dem Sportgericht vorgeht.

Bereits vor der Partie gegen die schweizerische Regionalmannschaft wies die Rechtsabteilung des BFV alle Spieler schriftlich darauf hin, dass „Auswahlspiele, bei denen Spieler unterschiedlicher Mannschaften mitwirken, grundsätzlich nur vom Verband durchgeführt werden.“ Zudem warnte der BFV auf der offiziellen Website: „Der Bayerische Fußball-Verband weist darauf hin, dass die Teilnahme an dem Spiel für Mitglieder des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) strikt untersagt ist. Eine Teilnahme wird sportgerichtlich verfolgt und kann bestraft werden.“

Zumindest Martin Driller, ehemaliger Bundesligaprofi, ließ die Drohung kalt und fürchtet nicht um seine DFB-Trainerlizenz. „Die können sie mir gerne nehmen, wenn sie die brauchen“, so der 44-Jährige. Bleibt abzuwarten, wie viele Spieler von den rechtlichen Schritten betroffen sind und wie sich diese Angelegenheit entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Zweifelhaftes FIFA-Dopingkontrollsystem II (Forts.)

Thema: Doping, Fußball, 10.07.2014

Bereits im Vorfeld der Weltmeisterschaft in Brasilien wurde viel diskutiert, ob und wie effektiv Dopingkontrollen bewältigt werden könnten. Zum ersten Mal in der Geschichte stand im Austragungsort kein Anti-Doping-Labor zur Verfügung. Stattdessen sollte ein Anti-Doping-Labor in Lausanne, Schweiz die Aufgabe übernehmen. Vor den Halbfinals präsentierte der Weltfußballverband (FIFA) nun ihre Analyseergebnisse: 777 Tests, davon 232 während der Endrunde, kein einziger Dopingfall. Sollte bis zum Finale zudem keiner hinzukommen, dürfte sich die FIFA über die fünfte dopingfreie WM freuen.

Ob die Zahlen allerdings die Realität widerspiegeln, dürfte zumindest unter 3 Gesichtspunkten fraglich bleiben. Kritisch ist zum einen, dass die FIFA wohl jede Mitwirkung der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) ablehnt. „Es gibt kein unabhängiges Beobachterprogramm, das ist das Entscheidende. Wenn sie alles in Eigenregie machen und keine externe Kontrolle zulassen, ist das alles hinfällig“, sagte Sörgel, Pharmakologe und Dopingexperte gegenüber Medienvertretern. Zum anderen sollen zwar alle Proben innerhalb von 60 Stunden analysiert worden sein. Transportbeschädigungen, Verzögerungen oder Verluste auf der gut 9000 km langen Luftstrecke jedoch sind zumindest denkbar. Auf Nachfrage wurde darüber hinaus eingeräumt, dass keinerlei unangekündige Trainingskontrollen stattgefunden hätten. Sörgel: „Natürlich funktioniert Doping auch zwischen den Spieltagen. EPO in Niedrigdosierung oder geschickt gemischt, ist nur ein paar Stunden nachweisbar und damit ein gewaltiges, ungelöstes Problem.“

Letztlich: Ist das Dopingkotrollsystem der FIFA lediglich ein Alibiprogramm? Angesichts der Bestechungs- und Verschleierungsdebatten, die in den letzten Tagen und Wochen verlautbart wurden, sei diese polemische Frage gestattet.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Sinkewitz – Schweizer Bundesgericht bestätigt CAS-Urteil

Thema: Doping, Radsport, 09.07.2014

Patrik Sinkewitz, Anfang 2011 positiv getestet auf das Dopingmittel HGH (Wachstumshormon), unterliegt letztinstanzlich vor dem Schweizer Bundesgericht, welches die Entscheidung des Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne (CAS) bestätigt. Sinkewitz war als Wiederholungstäter – er war bereits im Jahr 2007 des Testosteron-Dopings überführt worden –  für 8 Jahre gesperrt worden. Zunächst hatte das Deutsche Sportschiedsgericht (DIS) die Sperre aufgehoben. Das Urteil hatte über den Fall Sinkewitz hinaus Bedeutung, weil nunmehr das Testverfahren zum Nachweis des Hormons HGH (Isoformentest) seine rechtliche Bestätigung gefunden hat. Kritik hatten umstrittene Grenzwerte ausgelöst, die in einem früheren Verfahren des estnischen Langläufers Veerpula von den Richtern des CAS bemängelt worden waren.  Das CAS hatte seinerzeit die WADA aufgefordert, die Grenzwerte zu überprüfen. Eine Überprüfung hatte bereits stattgefunden, weshalb zum Zeitpunkt der CAS Entscheidung gegen Sinkewitz dieses Problem aus der Welt geschafft war und sich Sinkewitz schon vor dem CAS hierauf nicht erfolgreich berufen konnte, um eine Aufhebung der Sperrfrist zu erlangen. Aus diesem Grund sah das Bundesgericht keine rechtliche Veranlassung, die Entscheidung des CAS aufzuheben. Ein weiteren Punkt in der Argumentation von Sinkewitz war, dass er darauf verwies, nicht der Isoformentest, sondern der neuere Biomarkertest hätte zur Anwendung gebracht werden müssen. Dazu verweist Prof. Thevis vom Kölner Zentrum für Präventive Dopingforschung darauf, dass beide Testverfahren sich ergänzen, aber nicht das eine Verfahren das andere ersetze, etwa weil es das bessere Verfahren sei. Das sah nun auch das Schweizer Bundesgericht so.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov