Sportrechtsblog

Bremen vs. DFB

Thema: Fußball, 25.07.2014

Der Deutsche Fußball-Bund (DFB) soll der Hansestadt Bremen das Gibraltar-Länderspiel im November entzogen haben. Grund hierfür sei das Bremer Vorhaben, die Deutsche Fußball Liga (DFL) an den Kosten für Polizeieinsätze bei Bundesligaspielen im Weserstadion zu beteiligen. Dies hatte die Bremer Landesregierung kürzlich beschlossen.

Ligapräsident Reinhard Rauball hatte im Vorfeld einen Antrag auf Länderspielentzug angekündigt: „Es kann nicht sein, dass wir Bremen etwas Gutes tun und im Umkehrschluss fürchten müssen, dass wir für bestimmte Kosten von dort aus in Anspruch genommen werden.“ Unterstützung erfuhr er von Wolfgang Niersbach. „Ich kann den Standpunkt der Liga absolut nachvollziehen und liege auch voll auf einer Linie mit Reinhard Rauball, was den Antrag betrifft, kein Länderspiel mehr nach Bremen zu vergeben“, so der DFB-Präsident. Zudem erklärte Niersbach: „Gerade der Fußball spült Jahr für Jahr Millionenbeträge in die öffentlichen Kassen und soll nun zusätzlich belastet werden für Leistungen, die ursächlich Angelegenheit der öffentlichen Hand sind. Faktisch ist dies eine Doppel- und Dreifachbesteuerung.“

In anderen Bundesländern soll die Kostenbeteiligung bei Risikospielen kein Thema sein. Hierfür fehle eine rechtliche Grundlage. Nicht nur die DFL argumentiert, die öffentliche Sicherheit sei allein Aufgabe des Staates. „Die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit ist auch im Rahmen von Fußballspielen und selbst bei knappen öffentlichen Kassen Aufgabe des Staates“, so Stephan Mayer, innenpolitischer Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen Bundestag. Der hessische Innenminister Peter Beuth erklärte: „Das hessische Innenministerium lehnt den Vorstoß aus Bremen ab. Wir planen auch nicht eine solche Initiative“. Dem schloss sich des Weiteren das Innenministerium Nordrhein-Westfalens (NRW) an. „Die Vereine zur Kasse zu bitten, ist keine Lösung und entspricht auch nicht der verfassungsrechtlichen Grundlage“, betonte Rainer Bischoff, sportpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion in NRW.

Klar ist, eine Rechnung ohne Gesetz kann es nicht geben. Dass Bremen ein solches Gesetz nun ausarbeitet, stößt auf viel Gegenwind. Welche juristischen Argumente die Parteien letztlich liefern werden, bleibt abzuwarten. Zumindest der Grundgedanke, die Liga und Vereine als Zweckveranlasser an den Kosten zu beteiligen, erscheint nachvollziehbar.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Vorläufige Sperre gegen Handball-Nationalspieler Kraus

Thema: Handball, 24.07.2014

Michael Kraus – Weltmeister 2007 –  ist wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln des Deutschen Handballbundes vorläufig suspendiert worden. Der Nationalspieler hatte in der Vergangenheit mehrmals seinen Aufenthaltsort und seine Erreichbarkeit nicht – wie in den Regularien vorgeschrieben – in das Anti-Doping Administration & Management System (ADAMS) eingetragen, wozu er als Nationalspieler verpflichtet gewesen ist. Als Mitglied des sog. A-Kaders gehört Kraus zu Nationalen Testpool der Nationalen Anti Doping Agentur (NADA). Ihm werden damit Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse in den letzten 18 Monaten vorgeworfen, die zu seiner Suspendierung geführt haben. Fraglich ist, welche Sperrfrist durch die Anti-Doping-Kommission im Rahmen des nun anhängigen Disziplinarverfahrens verhängt wird und wann er ggf. seinem Club zur Vorbereitung auf die kommende Bundesliga-Saison wieder zur Verfügung steht.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Sachenbacher-Stehle geht zum CAS

Thema: Biathlon, Doping, 23.07.2014

Evi Sachenbacher-Stehle – zweifache Olympiasiegerin – hat erwartungsgemäß angekündigt, gegen die zweijährige Maximal-Dopingsperre – verhängt vom Biathlon-Weltverband IBU – vorgehen zu wollen. Sie strebe nach einem gerechten Urteil, so Sachenbacher-Stehle. Die Athletin war am 17.02.2014 in Sotschi positiv auf die verbotene Substanz Methylhexanamin getestet worden. Sie hatte den positiven Dopingtest mit der Einnahme eines Nahrungsergänzungsmittels erklärt. Das Präparat war nicht offiziell auf „Verunreinigungen“ getestet worden. In spätere Untersuchungen haben sich die Kontaminierungen bestätigt. Die Profi-Wintersportlerin wird nunmehr den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne anrufen müssen, um eine Reduzierung der Sperrfrist zu erreichen. Bleibt abzuwarten, ob sie dabei erfolgreich sein wird. Anderenfalls könnte ihre sportliche Laufbahn wohl beendet sein.

Prof. Dr. Steffen Lask / Dennis Cukurov

Erneut Dopingsperren!

Thema: Biathlon, Doping, Radsport, 18.07.2014

Doping ist allgegenwärtig, wird betrieben und bekämpft. Hier Neuigkeiten aus dem Radsport und wiederholt aus dem Biathlon:

Nachdem Unregelmäßigkeiten im biologischen Pass von Jonathan Tiernan-Locke, einem britischen Radrennfahrer des Sky-Teams, entdeckt wurden, wies der Weltradsportverband (UCI) den britischen Radsportverband (BC) an, ein Disziplinarverfahren gegen den Sieger der Tour of Britain 2012 zu eröffnen. Im Ergebnis wurde ein Dopingverstoß festgestellt. Der Sky-Profi wurde von der UCI für 2 Jahre – bis zum 31.12.2015 – gesperrt, sein der Triumph bei der Rundfahrt um Großbritannien annulliert. Obendrein hat sein Arbeitgeber den bestehenden Vertrag umgehend aufgelöst. Besonders ärgerlich, da Tiernan-Locke erst zur Saison 2013 vom Profiteam der letztjährigen Tour-de-France-Sieger verpflichtet wurde. Im Zeitraum, welcher letztlich zum Dopingverstoß führte, fuhr der 29-Jährige unterklassig.

Nachdem Ekaterina Jurjeva, ehemalige Biathlon-Weltmeisterin, bereits im Jahr 2008 des EPO-Dopings überführt und für 2 Jahre gesperrt worden war, ergaben Ende letzten Jahres gleich 2 Trainingsproben positive Befunde. Nunmehr wurde sie vom Weltbiathlonverband (IBU) als Wiederholungstäterin für 8 Jahre gesperrt. Die Sperre gilt rückwirkend vom 23.12.2013 an. Die 31-jährige Russin soll ihre Karriere allerdings bereits für beendet erklärt haben. Bei der gleichen Trainingskontrolle in Slowenien wurde zudem Jurjevas Landsfrau Irina Starych positiv getestet. Da sie hingegen zum ersten Mal des Dopings überführt wurde, erhielt die Europameisterin von 2013 eine 2-jährige Sperre. Sie galt vor den Olympischen Winterspielen in Sotchi als aussichtsreichste Medaillenanwärterin in ihrer Disziplin des Gastgeberlandes.

Nach Evi Sachenbacher-Stehle sind Jurjeva und Starych Biathletinnen Nr. 2 und 3, die die IBU innerhalb kürzester Zeit aus dem Verkehr zieht. Es drängt sich die Frage auf, ob die Fälle Sachenbacher-Stehle, bei dem fahrlässiger Umgang mit Nahrungsergänzungsmitteln zur 2-jährigen Sperre führte, und Starych, bei dem Blutdoping den Hintergrund zeichnet, vergleichbar sind, was mir guten Argumenten bezweifelt werden kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Maximalsperre für Sachenbacher-Stehle

Thema: Biathlon, Doping, 17.07.2014

Evi Sachenbacher-Stehle, deutsche Biathletin, wurde vom Weltbiathlonverband (IBU) mit einer 2-jährigen Dopingsperre belegt. Damit findet das seit den Olympischen Winterspielen in Sotchi andauernde Verfahren sein vorläufiges Ende. Die 33-Jährige hat nun 21 Tage Zeit, um die ausgesprochene Sanktion vor dem Internationalen Sportgerichtshof (CAS) anzufechten. Die Sperre gilt rückwirkend ab dem 17. Februar 2014 und umfasst das Maximalmaß für Erstvergehen.

„Das nun endlich vorliegende Urteil ist natürlich heftig. Es ist für mich überhaupt nicht nachvollziehbar, dass mein Fall der unbewussten Einnahme durch ein nachweislich kontaminiertes Nahrungsergänzungsmittel von der Sanktion her nun auf die gleiche Stufe wie ein vorsätzlicher Epo-Dopingsünder gestellt wird“, so Sachenbacher-Stehle in einer schriftlichen Stellungnahme. „Es drängt sich der Verdacht auf, dass zum Thema Nahrungsergänzungsmittel anhand meines Falles nun ein Exempel statuiert werden soll. Wir werden nun die Urteilsbegründung in aller Ruhe analysieren und uns dann in den kommenden Tagen wie versprochen ausführlich zu den Hintergründen äußern.“

Sachenbacher-Stehle wurde die verbotene Substanz Methylhexanamin nachgewiesen. Sie bestritt wissentliches Doping. Ihre Verteidigung sprach von einem „unübersichtlichen Markt an Nahrungsergänzungsmitteln“, welcher letztlich zu den positiven Befunden geführt haben soll.

Nichtsdestotrotz ist jeder Athlet selbst dafür verantwortlich, dass keine Dopingmittel in seinen Organismus gelangen, denn es gilt der strict-liability-Grundsatz. Demnach ist es unerheblich, ob der Sportler wissentlich oder gar vorsätzlich gehandelt hat. Dennoch sind prinzipiell Milderungsmöglichkeiten gegeben, welche die IBU wohl nicht heranziehen wollte. Bleibt abzuwarten, ob Sachenbacher-Stehle ggf. vor dem CAS erfolgreich gegen die Zweijahressperre wird vorgehen können.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask