Kristina Vogel, Bahnradsportlerin, hat eigenen Angaben zufolge einen Schadensersatzprozess gegen den Freistaat Thüringen gewonnen. Demnach sollen ihr 100 000 EUR Schmerzensgeld zugesprochen worden sein.
Hintergrund der rechtlichen Auseinandersetzung ist ein Verkehrsunfall, bei dem Vogel schwerste Verletzungen davontrug. Die fünffache Weltmeisterin und Olympiasiegerin absolvierte zum Unfallzeitpunkt im Jahr 2009 eine Trainingseinheit, als ihr ein Zivilfahrzeug der Landespolizei des Freistaats die Vorfahrt nahm. Der Halter des Unfallfahrzeugs, Thüringen, war nicht bereit, die von Vogel geforderte Schmerzensgeldsumme zu zahlen, so dass das Landgericht Erfurt zur Entscheidung berufen wurde. Ein Strafverfahren gegen den Fahrzeugführer wegen fahrlässiger Körperverletzung wurde gegen eine Geldauflage eingestellt.
„Das ist für mich endlich Licht am Ende des Tunnels. Der Unfall war im Mai 2009, und jetzt kann ich endlich einen Schlussstrich ziehen, einen Haken an die Geschichte machen“, so die Athletin.
Aus rechtlicher Sicht ist der Sachverhalt einfach strukturiert. Der Unfallverursacher hat für die entstanden Schäden aufzukommen. Dies beinhaltet einerseits die Erstattung von Sachschäden. Andererseits steht dem Geschädigten bei Verletzung von Körper, Gesundheit, ein Schmerzensgeldanspruch zu. Für die Höhe des Schmerzensgeldes gibt es keinen festen Katalog. Vielmehr richtet sie sich nach dem Einzelfall und hängt von individuellen Faktoren ab. Vergleichbare Gerichtsurteile können dabei eine Groborientierung geben. Angesichts der Schwere der Unfallfolgen – u.a. Brustwirbel-, Kiefer-, Handwurzelknochenfrakturen, Schnittwunden im Gesicht, zweitägiges künstliches Koma, Gefahr einer Querschnittslähmung – erscheint der in diesem Fall zugesprochene Schmerzensgeldbetrag angemessen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Der Freistaat Thüringen kann Berufung zum Oberlandesgericht einlegen und hat hierfür einen Monat Zeit.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Den Sport befällt erneut eine brisante Dopingaffäre. Auslöser dieses Mal ist Quentin Bigot, ein französischer Hammerwerfer, dem kurz vor der Europameisterschaft in Luzern das anabole Steroid Stanolozol nachgewiesen wurde. Laut dem französischen Leichtathletik-Verband (FFA) wurde er bereits mit einer 4-jährigen Sperre belegt. Dies macht den Vorfall nicht besonders, schon gar nicht zum Skandal. Die in Bigots Vernehmungen gefallenen Aussagen sind schon eher bemerkenswert. Denn diese machten die ermittelnden Dopingfahnder auf eine Sportpersönlichkeit Frankreichs aufmerksam, die im Jahr 2013 noch zum besten Leichtathletik-Trainer des Landes ausgezeichnet wurde: Raphaël Piolanti.
Gegen ihn hat die Staatsanwaltschaft Metz ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Vorgeworfen wird ihm, verbotene Substanzen besorgt und an Athleten weitergegeben zu haben. Des Weiteren soll er seine Schützlinge dazu angespornt haben, Dopingmittel zu konsumieren. Piolanti bestreitet dies. Wie die Sache ausgeht, ist derzeit ungewiss. Jedenfalls wirft der Fall die Frage auf, die Leichtathletik dopingfrei konkurrenzfähig ist oder die Verwobenheit mit unerlaubten Mitteln bereits zu tief sitzt.
Gemeint ist: Wie kann die Attraktivität der Leichtathletik gegenüber beispielsweise Ballsportarten hochgehalten werden, wenn nicht durch atemberaubende Weltrekorde?
Das „kriminelle“ Geschäft mit Dopingmitteln durch die – nicht erstmalige – Beteiligung eines Trainers scheint einen neuen prominenten Fall zu haben. Das ruft auch hierzulande erneut nach einem Anti-Doping-Gesetz. Drastische Maßnahmen sind notwendig, um den kriminellen Machenschaften einen Riegel vorzuschieben, denn gefährdet ist nicht nur der saubere Sport, sondern vor allem die Gesundheit der Athleten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
‚Blood Sport‘ – so heißt das Buch von Tim Elfrink, einem US-Redakteur, welches derzeit die Welt des Baseballs aufwirbelt. So sollen nicht nur Alex „A-Rod“ Rodriguez in den Dopingskandal um die Wellness-Klinik „Biogenesis“ verwickelt worden sein, sondern zudem weitere Spitzensportler und gar minderjährige College-Athleten. Alex Bosch, der Betreiber des ehemals aufstrebenden Unternehmens, droht eine Haftstrafe. Er und weitere Mittäter wurden kürzlich festgenommen. Es steht ein Gerichtsverfahren bevor.
Bosch gestand bereits seinen Kontakt zu „A-Rod“, gestand überdies ihm die verbotenen Substanzen persönlich injiziert zu haben, da der ehemalige Vorzeigesportler Angst vor Spritzen habe.
Jedenfalls ist klar, dass hinter den Kullissen des US-Baseballs, der Jahr für Jahr ca. 5 Milliarden EUR umsetzt, nicht alles rein und sauber ist. Bleibt abzuwarten, welche Tatsachen im Laufe des anstehenden Prozesses um Bosch und seine Klinik ans Licht gebracht werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Das Landgericht München I sah in der Fanbekleidung und den Fußmatten, die die Supermarktkette Real anlässlich der Weltmeisterschaft in Brasilien vertrieb, eine Markenrechtsverletzung. Damit lehnte es den Widerspruch Reals ab und bestätigte die einstweilige Verfügung, die der Deutsche Fußball-Bund (DFB) bereits am 30. Mai erwirkte. Die Streitigkeit zwischen dem DFB und Real ist damit nicht beendet. Kürzlich beantragte die Einzelhandelskette beim Patent-und Markenamt die Löschung des DFB-Adlers als Marke. Dadurch will es den Vertrieb eigener, an DFB-Artikel angepasster Produkte ermöglichen.
Die Untersagung, unter anderem die streitigen Trikots zu vertreiben, wirkt vorläufig. Hinsichtlich des ergangenen Urteils des Münchener Gerichts müsste Real den deutschen Fußballdachverband nunmehr auffordern, in bestimmter Frist die Hauptsacheklage zu erheben. In der Hauptsache wäre die Entscheidungsinstanz sodann gehalten, zunächst eine Entscheidung des Marken- und Patentamts abzuwarten, bevor es selbst über die Sache befindet.
Eine Vorentscheidung ist nicht gefallen. Denn das Landgericht sei an den Bestand der Markeneintragung gebunden, so die Urteilsbegründung. Es entschied letztlich nur, dass der Adler-Aufdruck der Real-Produkte den geschützten Marken des DFB zu ähnlich sei. Ob der DFB-Adler hingegen eine schützenswerte Marke darstellt und damit zu Recht eingetragen worden ist oder eine unerlaubte Nachahmung des Bundesadlers als Hoheitszeichen ist, hatte das Landgericht München I nicht zu bewerten. Der Ausgang des millionenschweren Lizenzstreits bleibt damit völlig offen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Im Verfahren gegen den wegen Mordes angeklagten Paralympicsathleten Oscar Pistorius haben die für zwei Tage angesetzten Schlussplädoyers begonnen. Nach nunmehr 39 Verhandlungstagen und 36 Zeugen haben Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Gelegenheit, den in der Hauptverhandlung ermittelten Sachverhalt darzustellen und rechtlich zu bewerten.
Kurze Rückblende: Der Mordprozess begann im März diesen Jahres. Er war geprägt durch zahlreiche Unterbrechungen und Verzögerungen. Zwischenzeitlich wurde Pistorius zur klinischen Untersuchung in eine Psychiatrie überstellt. Nach einer knapp 6-wöchigen Beobachtung stellten Gutachter fest, der Angeklagte sei zum Zeitpunkt der Tathandlung voll schuldfähig gewesen.
Zurück zu den Plädoyers: Staatsanwalt Gerrie Nel läutete die Schlussreden ein. Er plädierte wie erwartet auf Mord. Nel bezichtigte den beinamputierten Sprinter mehrfacher Lügen und sprach von einem „Domino-Effekt“: Die vermeintliche Lüge, Reeva Steenkamp irrtümlich erschossen zu haben, soll die anschließenden Lügen losgelöst haben. „Euer Ehren, es sind einfach so viele Lügen. Es ist fast schon lächerlich“, so Nel. Die von der Verteidigung in der Hauptverhandlung angeführten Angstzustände, denen Pistorius ausgesetzt sei, betitelte der Staatsanwalt mit „Ängstlichkeit auf Abruf“. Schließlich ging er auf das Liebesverhältnis des Südafrikaners und Steenkamp ein. In 90% der ausgetauschten Nachrichten via WhatsApp habe es zwar Liebesbekundungen gegeben, was zähle, wären hingegen die restlichen 10%, betonte Gerrie Nel und verlas eine Nachricht, die kurz vor dem tragischen Ereignis seitens des Opfers kommuniziert wurde: „Manchmal habe ich Angst vor Dir.“
Pistorius‘ Verteidiger Barry Roux wird sein Schlussplädoyer am heutigen Nachmittag, voraussichtlich aber am morgigen Freitag halten. Ein Urteil wird Ende August erwartet.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask