Die Startliste der Diamond League in Zürich führt mit Mike Rodgers, Asafa Powell und Tyson Gay 3 Sprinter, die in jüngster Vergangenheit in Sachen Doping auffällig und mit Sperrzeiten belegt wurden. Dass ehemalige Dopingsünder nach abgessesener Sperre wieder an ordentlichen Wettkämpfen teilnehmen, ist gang und gäbe. Dies entspricht grundsätzlich den geltenden Wettkampfordnungen vieler Veranstalter und dem Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA). Das moralische Empfinden Vieler steht dieser Prozedur entgegen. So auch das des deutschen Rekordhalters über die 100 Meter, Julian Reus.
Dieser zeigte sich hinsichtlich der Startberechtigung seiner oben genannten Konkurrenten empört. „Soll der Leichtathletik begeisterte Fan für dumm verkauft werden?“, so der 26-Jährige via Twitter: „Ich verstehe die Welt nicht mehr.“
Tatsächlich erklärte Patrick Magyar, Meeting-Direktor der Diamond League, kürzlich vollmundig: „Wir wollen unser Geld nicht an Athleten verteilen, die den Ruf der Sportart beschädigt haben.“
Damit bezog er an sich erfreulicherweise klar Stellung, wollte die betroffenen Athleten nicht einladen. Nun das Gegenteil.
Sicherlich spielte bei der Entscheidung Magyars die Werbestrahlkraft des jamaikanischen und der beiden US-amerikanischen Sportler eine entscheidende Rolle.
Doch auch unter rechtlichen Gesichtspunkten wäre ein Ausschluss kritisch. Einerseits stehen Berufssportlern Grundrechte zur Seite, insbesondere die Berufsfreiheit. Ein Startverbot bzw. die fehlende Einladung käme einem Berufsverbot gleich. Diskutabel ist hingegen, ob dies im Fall der Diamond League überhaupt zuträfe. Andererseits nämlich handelt es sich bei der Leichtathletikserie um einen privaten Veranstalter und es ist bei weitem nicht das einzige Wettkampfevent, das den Sportlern zur Bestreitung ihres Lebensunterhalts dient.
Ein weiteres Beispiel zum Umgang mit ehemaligen Dopingsündern stellt Antonio Colom dar. Als Profiradfahrer des Dopings überführt, gesperrt worden. Als Triathlet nunmehr dennoch erfolgreich unterwegs. Darf solch ein ehemals „unsauberer“ Athlet von Wettkämpfen ausgeschlossen werden? Wünschenswert wäre, dass ein Veranstalter mal Rückgrat beweist und unfairen Sportlern die Teilnahme verweigert. Solch ein Zeichen könnte einer rechtlichen Überprüfung standhalten und zudem größte Effektivität entfalten.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Nach „Mimi“ Kraus hat es nun den nächsten Spitzenathleten erwischt: Philipp Collin, Volleyball-Nationalspieler, wurde wegen Verstoßes gegen die Anti-Doping-Regeln suspendiert. Wie Kraus wird Collin vorgeworfen, seinen Meldepflichten nicht nachgekommen zu sein. Der Mittelfeldblocker habe demnach trotz Zugehörigkeit zum nationalen Testpool der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) innerhalb von 18 Monaten 3 Versäumnisse zu verantworten. Nun ist der Anti-Doping-Ausschuss gefordert, die Dauer einer Sperre festzulegen. Überdies soll sein französischer Verein und Arbeitgeber Tours VB ein internes Disziplinarverfahren eingeleitet haben.
„Es liegt keine positive Dopingkontrolle vor, vielmehr handelt es sich um Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse seitens des Athleten. Der DVV unterstützt die Null-Toleranz-Politik des Deutschen Olympischen Sportbundes konsequent und wird im weiteren Verfahren auf der Basis des NADA-Codes und des Anti-Doping-Reglements des DVV eine Entscheidung fällen“, so die Stellungnahme des Deutschen Volleyball-Verbands (DVV) in persona des Anti-Doping-Ausschuss-Vorsitzenden Erhard Rubert. Eine Teilnahme des 23-Jährigen an der diesjährigen Weltmeisterschaft vom 30. August bis 21. September erscheint folglich unrealistisch.
Tatsächlich stellt sich die Frage, ob die Melde- und Kontrollmaßnahmen womöglich die Grundrechte der Athleten ungerechtfertigt beschneiden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln des Weltschwimmverbands (FINA) in der Fassung von 2009 bis 2013* besagt, dass der Landesschwimmverband für 24 Monate zu sperren ist, dessen Athleten einer Disziplin innerhalb von 12 Monaten 4 oder mehr Dopingverstöße begehen. Ausgenommen sind zwar Dopingregelverletzungen, die vom Landesschwimmverband selbst oder dessen nationaler Anti-Doping-Agentur ermittelt und verfolgt werden und nicht „nur“ den Konsum von Maskierungsmitteln betreffen. Dennoch erscheint die Sanktionierung, die bisher nicht zur Anwendung kam, auf den ersten Blick hart und gewissermaßen ungerecht, da ein etwaiges Startverbot nicht nur die Dopingsünder umfassen würde, sondern ebenso die restlichen, unbeteiligten Schwimmathleten mit „weißer Weste“.
Insoweit stellt sich die Frage, ob die Anwendung eben dieser Regel einer rechtlichen Überprüfung überhaupt standhalten könnte. Sicherlich soll sie großflächig und landesweit angelegte Betrugsstrukturen unterbinden und durch die scharfe Androhung einer Sperre eines ganzen Schwimmverbands jedwede Anreizwirkung bereits im Entstehungsstadium zum Erliegen bringen, dennoch gilt es zu beachten, dass weder der Verband noch die unsauberen Schwimmer die Hauptlast der Sperrfrist zu tragen hätten, sondern vielmehr die unschuldigen Verbandsmitglieder. Nicht zu vergessen ist, dass professionelle Sportler ihren Lebensunterhalt mit den Teilnahmen und Siegesprämien an Wettkämpfen bestreiten – eine Sperre erscheint daher recht folgenschwer.
Relevanz wird Art. 12.1 der Dopingkontrollregeln der FINA durch aktuelle Vergehen russischer Schwimmstars zuteil. Neben Julia Efimova dürften Sergej Makov, der des Steroidkonsums überführt wurde, und Vitali Melnikov, dem EPO im Organismus nachgewiesen wurde, Sportler Nr. 2 und 3 sein, die den Tatbestand der umstrittenen Regel komplettieren würden. In beiden Fällen steht ein Urteil aus. Ob deren Überführungen allerdings der FINA, dem russischen Landesverband oder der russischen Anti-Doping-Agentur (RUSADA) zugerechnet werden, ist unklar. Das könnte sich als Sprengstoff für die im kommenden Jahr anstehenden Weltmeisterschaften im russischen Kasan darstellen. Vitali Mutko, der Sportminister Russlands, ist jedenfalls über die prekäre Lage im Bilde wie die Medien berichten: „Wir sind auf Messers Schneide. Im Schwimmen fehlen ein oder zwei Fälle, dann wird der Verband suspendiert.“
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
* Die Regularien der FINA werden derzeit überprüft und überarbeitet.
Der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne hat den Einspruch von Roman Kreuziger abgelehnt. Der tschechische Radsportler vom dänischen Profiteam Tinkoff-Saxo hatte den CAS angerufen, um seine seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung aufzuheben und damit eine Startberechtigung für die diesjährige Vuelta a España zu erwirken. Eine Entscheidung über die exakte Dauer der Sperrfrist soll erst „in einigen Wochen“ fallen.
Die UCI suspendierte den 28-Jährigen am 2. August wegen auffälliger Werte im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorläufig und eröffnete zugleich ein Dopingverfahren gegen ihn. Daraufhin wurde Kreuziger von seinem Arbeitgeber aus dem Kader für die diesjährige Tour De France gestrichen. Zudem verpasste Polen-Rundfahrt.
Selbst die UCI-Straßen-Weltmeisterschaft vom 21. bis 28. September dürfte damit ohne den Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 stattfinden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
„Wenn es diese Ermittlungen nicht gegeben hätte, würde ich wahrscheinlich immer noch ‚Nein‘ sagen – im gleichen Ton und mit der gleichen Überzeugung wie vorher“, lauten die Worte von Lance Armstrong.
Es scheint, als hätte der nunmehr 42-Jährige eine Kehrtwende durchlebt – Armstrong, derjenige der über Jahre hinweg jedwede Dopinggerüchte um seine Person leugnete, selbst dann noch, als ihn ehemalige Kollegen schwer belasteten. Armstrong hat ein Buch über sein Leben als Radsportler – eins „mit dem richtigen Tonfall“ und „komplett ohne Bullshit“ – angekündigt.
Ob nun Marketingstrategie oder Charakterumschwung, letztlich eröffnet seine Geschichte einen breiten Einblick in den modernen kommerziellen Sport: teilweises Streben nach Höchstleistungen um jeden Preis, eiserne Disziplin, Vorbildfunktion und das Geschäft mit unterstützenden verbotenen Methoden und Substanzen.
Schließlich macht der Fall auf eine Dopingverfolgung aufmerksam, die notwendig ist, um den Sport sauber zu halten, wo er sauber ist und sauberer zu machen, wo er verseucht wird. Denn wie Armstrong selbst gesteht, hätten die Lügen ohne das Bemühen der US-Anti-Doping-Agentur (USADA) und das Zusammentragen von erdrückendem Beweismaterial wohl kein Ende gefunden. Man darf gespannt sein.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask