Sportrechtsblog

Rücktritt aus Nationalmannschaft: Verhältnis Klub und Nationalteam

Thema: Fußball, Handball, 12.09.2014

Nach den Rücktritten von Philipp Lahm, Per Mertesacker, Miroslav Klose, Xabi Alonso und Franck Ribéry rückt die Thematik des Verhältnisses zwischen Klub und Nationalteam ins Licht. Müssen die Vereine, als Hauptarbeitgeber ihre Spieler für internationale Länderspiele abstellen? Ist der einzelne Sportler gezwungen, für die Nationalmannschaft aufzulaufen? Letzteres behauptet Michel Platini, der seinem Landsmann Ribéry beim FC Bayern München eine Spielsperre androht, sollte er nicht mehr für Frankreich spielen.

Zunächst zur Ausgangsfrage. Im Handball gibt es momentan sportrechtlich gesehen Bewegung. Die Abstellungsverpflichtung an die Nationalkader, die den Klubs jegliche Entschädigungszahlungen abspricht, gerät ins Wanken. Das Landgericht Dortmund urteilte zuletzt, dass die Verpflichtung aus kartellrechtlicher Perspektive den Missbrauch einer marktbeherrschenden Position darstelle.

Beim Fußball war das unentgeltliche Abstellen ebenfalls gang und gäbe. Der Weltfußballverband (FIFA), dem ebenfalls eine Monopolstellung zukommt, lenkte erst nach gerichtlichen Auseinandersetzungen ein. Problembehaftet sind insbesondere Verletzungen, die sich Spieler bei Länderspielen zuziehen und deshalb ihren Teams nicht zur Verfügung stehen können. Zwar gibt es auch hier inzwischen Entschädigungsregelungen, die jedoch – wie aktuell im Fall Sami Khedira, bei dem sich Real Madrid und der Deutsche Fußball-Bund (DFB) gegenseitig die Schuld für die Verletzung zuschieben – immer wieder für Konflikte sorgen.

Nicht nur die Verletzungen, sondern die grundsätzlich mit internationalen Einsätzen einhergehenden Strapazen „mindern“ die Belastbarkeit und die Physis der Athleten. Reisen, mangelnde Regeneration, womöglich ein anderes Spielsystem, das der Nationaltrainer verfolgt, dürften den Klubbetreibern nicht schmecken. Allerdings besteht hier die klare Linie, denn das Abstellen ist gemäß Pkt. 1 Nr. 2 des Anhangs I des FIFA-Statuts zwingend. So ist auch die Anreise des Spielers bei Einladung zwingend. Allerdings bezieht sich letzteres auf eine allgemeine Abstellungspflicht und ist adressiert an die Vereine und nicht die Spieler selbst. Somit dürfte auch die zweite Frage beantwortet werden können: Eine Pflicht des Fußballspielers, für sein Land aufzulaufen, besteht – auch wenn es meist als Ehre wahrgenommen und als zusätzliche Bühne genutzt wird – nicht. Im Übrigen dürfte Platini sein Statement aus der Sicht hinterfragen müssen, als dass er mit den Rücktrittsbekundungen von Lahm & Co. keine weiteren Probleme hatte. Lahm ist 30, Alonso 32, Ribéry 31. Gleiches muss auch gleich behandelt werden.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Massenklage gegen FIFA

Thema: Fußball, 08.09.2014

Fußball V

Nach Sammelklagen gegen die NFL und die NHL hat die Klagewelle in Sachen Kopfverletzungen inzwischen auch den Fußball erreicht. Nunmehr klagt eine US-Eltern-Initiative gegen den Weltfußballverband (FIFA). Kopfbälle seien gesundheitsgefährdend und sollten limitiert werden. Insbesondere die Nackenmuskulatur der Nachwuchskicker sei nicht stark genug ausgebildet und daher anfälliger.

Bisher gingen die Sportgremien „nachlässig und fahrlässig“ mit dem Schutz junger Spieler um, so die Klageschrift. Gefordert werden neue Sicherheitsmaßnahmen. Delia Fischer, FIFA-Sprecherin, gab keine Stellungnahme ab, da ihr die Klage bisher nicht vorläge. Dennoch betonte sie: „Die Vermeidung und Behandlung von Kopfverletzungen genießt bei der Fifa […] hohe Priorität.“

In den ähnlich gelagerten Prozessen gegen die nationalen Football- und Eishockeyverbände kam es laut Medienberichten teilweise zu Ausgleichszahlungen in Millionenhöhe.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

FIFA-Finanzprüfer festgenommen

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 08.09.2014

Canover Watson, hochrangiger Funktionär des Weltfußballverbands (FIFA), wurde Ende vergangener Woche in seiner Heimat, den Cayman Islands, wegen Korruptions- und Geldwäscheverdachts festgenommen, ist inzwischen jedoch gegen Kaution wieder auf freiem Fuß. Watson ist Mitglied einer achtköpfigen Audit- und Compliance-Kommission der FIFA und mit der Finanzaufsicht betraut. Scheint so, als wurde die Stelle falsch besetzt.

Grund der vorübergehenden Verhaftung soll ein Vertrag über ein Kartenabrechnungssystem in öffentlichen Krankenhäusern sein. Der Verdächtige bestreitet jegliches Fehlverhalten. Sowohl der Vorsitzende der Finanzkommission, Domenico Scala, als auch die Nord- und Zentralamerikanische und karibische Fußballkonföderation (CONCACAF) haben zur Klärung des Sachverhalts aufgefordert und erwarten eine „vollständige Überprüfung“.

Bleibt abzuwarten, ob Watson dem Verdacht trotzen und eine schlüssige Erklärung liefern kann. Dem besonders in letzter Zeit stark gebeutelten FIFA-Image tut die neuerliche Meldung in jedem Fall nicht gut.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Kraus

Thema: Doping, Handball, 29.08.2014

Die Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbunds (DHB) hat Michael Kraus freigesprochen. Einstimmig wurde entschieden, dass kein Anti-Doping-Verstoß begangen wurde. Jedenfalls wurde der vorgeworfene Meldeverstoß vom 20. November 2013 annuliert, sodass „es keine Grundlage für eine Sperre“ gäbe, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Der 30-Jährige ist somit ab sofort wieder spielberechtigt.

Am besagten Tag stand ein NADA-Dopingkontrolleur an der Tür des Neubaus von „Mimi“ Kraus. Niemand öffnete. Da im Nachhinein keiner der Beteiligten, weder Kontrolleur noch Kraus oder seine Freundin, einen Klingelton wahrgenommen hätten bzw. dies bezeugen könnten, sei „Michael Kraus kein Verschulden nachzuweisen“, erklärte Matthies. Zudem hätten die Gesamtumstände für den Handballprofi gesprochen, hieß es. So seien zum Tatzeitpunkt u.a. zahlreiche Installationsarbeiten am frisch bezogenen Reihenhaus nicht abgeschlossen gewesen.

Erleichtert reagierte Bernhard Bauer, DHB-Präsident: „Unsere Nationalspielerinnen und Nationalspieler haben im Anti-Doping-Kampf Sorgfaltspflichten, denen sie im eigenen Interesse und dem des Handballsports nachkommen müssen. Der DHB stimmt vollauf mit der Null-Toleranz-Linie des DOSB im Anti-Doping-Kampf überein, allerdings wird auch deutlich, dass alle Verantwortlichen überlegen müssen, wie das Melde- und Kontrollsystem optimiert werden kann.”

Die Nationale Anti-Doping-Agentur (NADA) kann Einspruch einlegen. „Die NADA wird nun die Urteilsbegründung der Anti-Doping-Kommission des Deutschen Handballbundes abwarten, um diese in Zusammenarbeit mit der WADA eingehend zu prüfen und dann entscheiden, ob weitere Schritte eingeleitet werden“, so Lars Mortsiefer, NADA-Vorstand. Bleibt abzuwarten, ob die Sache für „Mimi“ Kraus mit dem DHB-Urteil tatsächlich abgehackt ist und er sich nunmehr ausschließlich auf seinen Sport konzentrieren kann.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DHB berät über Kraus-Sperre

Thema: Doping, Handball, 28.08.2014

Das Anti-Doping-Gremium des Deutschen Handballbunds (DHB) fand sich kürzlich zusammen, um nicht-öffentlich über eine etwaige Sperre des vorläufig suspendierten Michael Kraus zu verhandeln. Kraus wurde angehört, seine Freundin als Zeugin vernommen. Ein Urteil über das Strafmaß und die Zukunft des ehemaligen Handballweltmeisters ist allerdings noch nicht gefallen. „Wir haben im Zuge der Beweisaufnahme sowohl Michael Kraus zur Sache als auch weitere Zeugen gehört“, so Anja Matthies, DHB-Vizepräsidentin Recht. Sachverhalt, Stellungnahmen und weitere Informationen müssten nun in einer weiteren Sitzung ausgewertet werden.

Nachdem Kraus binnen 18 Monaten 3 Meldepflicht- und Kontrollversäumnisse begangen haben soll, droht ihm eine Sperrfrist von bis zu 2 Jahren. Weder der Code der Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) noch der Code der Nationalen Anti-Doping-Agentur (NADA) geben konkrete Sanktionen für das dem 30-jährigen Rückraumspieler vorgeworfene Fehlverhalten vor. Die Entscheidungsgewalt liegt vorläufig in den Händen des verbandsinternen Disziplinarausschusses. Etwaige Sanktionsmaßnahmen dürften davon abhängen, ob die besagten 3 Verstöße tatsächlich als Verstöße eingestuft werden. Sollte nur ein Verstoß nicht als Übertretung der geltenden Regularien gewertet werden, könnte der ehemalige Weltmeister ungeschoren davonkommen.

Kraus verpasste inzwischen bereits den Großteil der Saisonvorbereitung. Neben der kommenden Bundesliga-Spielzeit für seinen Verein Frisch Auf Göppingen steht für den 118-maligen Nationalspieler die Handball-Weltmeisterschaft vom 11. bis 27. Januar 2015 in Katar auf dem Spiel.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask