Sportrechtsblog

Anti-Doping-Gesetz nimmt Gestalt an

Thema: Sportrecht, 30.09.2014

Doping II

„Der Gesetzentwurf gefällt mir“, so das Statement von Dagmar Freitag, der Vorsitzenden des Bundestags-Sportausschusses, zur jüngsten Ausarbeitung des Bundesinnen- und Justizministeriums in Sachen Dopingstrafbarkeit. Der Entwurf soll laut Medienberichten der Bundesregierung vorliegen. Beinhalten soll das kommende Anti-Doping-Gesetz u.a. eine uneingeschränkte Besitzstrafbarkeit, eine Strafandrohung bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe für Doper und Preisgeldentzug bei Dopingverdacht. Doping wird zum Straftatbestand. Reformen zur stark diskutierten Sportgerichtsbarkeit sollen ebenso wie etwaige Kronzeugenregelungen fehlen.

„Wenn das alles so umgesetzt wird wie nun offenbar angedacht, wäre das ein großer Schritt für die Zukunft der Dopingbekämpfung und im Interesse eines sauberen Sports und unserer Spitzensportler“, erklärte Clemens Prokop, der Präsident des Deutschen Leichtathletik-Verbandes (DLV). Der Deutsche Olympische Sportbund (DOSB) äußerte sich bislang nicht. Im Mai betonte DOSB-Präsident Alfons Hörmann: „Was gut ist, wird mit einem Häkchen versehen. Wenn etwas aus unserer Sicht problembehaftet ist oder gar nicht geht, werden wir es begründen und dann darüber sachlich diskutieren.“

Fraglich bleibt, ob ein Anti-Doping-Gesetz notwendig ist und inwieweit ein solches Gesetz tatsächlich Dopingpraktiken reduzieren kann. Ins Licht dürften alsbald strafprozessuale Feinheiten rücken. Anders als die staatlichen Gerichte wird das Sportgericht vom strict-liability-Grundsatz geleitet. Der Sportler hat nachzuweisen, wie eine verbotene Substanz in dessen Organismus gelangen konnte. Nachteil Sportler. In einem Strafprozess hingegen muss – andersherum – jeder vernünftige Zweifel ausgeräumt werden. Vorteil Sportler.

Es stellt sich darüber hinaus die Frage der Verwertbarkeit von Dopingproben. Die Verwertbarkeit kann mit guten Gründen bezweifelt werden, denn das aktive Mitwirken des Athleten bei der Probeentnahme dürfte zu einem Befund führen, der wegen des verfassungsrechtlichen Verbots des Zwangs zur Selbstbelastung entwertet wird.

Wir sind gespannt, was die nahe Zukunft bringt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Bremen macht Ernst

Thema: Fußball, 26.09.2014

Fußball V

Das Land Bremen hat in Sachen Kostenbeteiligung der Deutschen Fußball Liga (DFL) den ersten Schritt getan. Die Bürgerschaft hat einen Gesetzesentwurf, nach dem sich die DFL an den Kosten für aufwendige Polizeieinsätze bei Ligaspielen beteiligen soll, in erster Lesung beraten und beschlossen. Zwar hat die Opposition dagegen gestimmt, dennoch könnte bereits in den kommenden Monaten ein entsprechendes Gesetz Gestalt annehmen.

„Für den Fall, dass dann das Gesetz verabschiedet wird und danach Gebührenbescheide auf der Grundlage der geänderten Regelungen ergehen, wird der Ligaverband wie angekündigt Rechtsmittel dagegen einlegen“, so die Stellungnahme des Zusammenschlusses der deutschen professionellen Fußballvereine. SPD-Fraktionschef Björn Tschöpe hingegen sieht das Gesetzesvorhaben auf der rechtlich zulässigen Seite: „Schon vor 35 Jahren hat das Verwaltungsgericht Stuttgart den VfB dazu verurteilt, für Polizeieinsätze zu zahlen.“

Bleibt abzuwarten, wie sich die Sache entwickelt.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Freispruch für Kreuziger

Thema: Doping, Radsport, 23.09.2014

Nachdem zwar der Internationale Sportgerichtshof (CAS) die seitens des Weltradsportverbands (UCI) ausgesprochene Suspendierung des tschechischen Radprofis Roman Kreuizger bestätigt hatte, hat ein Gremium des Olympischen Komitees Tschechiens (COC) den Tinkoff-Saxo-Fahrer nunmehr freigesprochen. Die vorgelegten Beweise würden eine Sperre nicht rechtfertigen, so die Begründung.

„Die UCI hat die Entscheidung zur Kenntnis genommen und wird nun die Möglichkeit eines Einspruchs prüfen“, hieß es in einer UCI-Mitteilung. Diese Option kann auch die Welt-Anti-Doping-Agentur (WADA) innerhalb einer einmonatigen Frist ziehen und die Sache ein weiteres Mal vor den CAS bringen.

Dem 28-Jährigen werden Auffälligkeiten im biologischen Pass in den Jahren 2011, 2012 vorgeworfen. Das Tribunal des COC befand, die Unregelmäßigkeiten seien schlüssig klargestellt worden. Kreuziger ist ab sofort wieder startberechtigt. Aufgrund der Suspendierung zu einem zumindest für den Radsportler ungünstigen Zeitpunkt hat der Tour-de-Suisse-Sieger von 2008 die mitunter wichtigsten Events des Jahres – Tour de France, Vuelta a España, UCI-Straßen-Weltmeisterschaft – verpasst.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Aktuelle Dopingfälle

Thema: Doping, Leichtathletik, Radsport, Schwimmen, 22.09.2014

Doping

In den vergangenen Tagen kamen neue Dopingfälle ans Licht.

Relativ glimpflich ist der Leichtathlet Wallace Spearmon davongekommen. Er wurde für drei Monate aus dem Verkehr gezogen, nachdem er bei einem Meeting in Edmonton positiv auf das Corticoid Methylprednisolon, welches entzündungshemmend wirkt, getestet wurde. Die US-amerikanische Anti-Doping-Agentur (USADA) erklärte die ungewöhnlich kurze Sperrzeit damit, dass Spearmon die Substanz nicht zur Leistungssteigerung, sondern vielmehr aus medizinischen Gründen konsumiert habe. Die Sperre wurde rückdatiert und endet am 26. November 2014, sodass der US-Sprinter bereits bei den kommenden Hallenevents starten könnte.

Vergleichbar erträglich erscheint die vorläufige Suspendierung des Radprofis Diego Ulissi durch seinen Rennstall Lampre-Merida. Dem Italiener mit schweizerischer Fahrlizenz wurde nach der elften Etappe des diesjährigen Giro d’Italia Salbutamol im Organismus nachgewiesen. Sein Team betonte zwar, die positive Probe erkläre sich durch die Einnahme eines erlaubten Medikaments wegen einer Bronchienerkrankung, suspendierte den eigenen Fahrer dennoch, nachdem der Schweizer Radsportverband (Swiss Cycling) ein Disziplinarverfahren eingeleitet hatte. In jedem Fall soll Ulissis Salbutamolwert 900 Nanongramm pro Milliliter über dem legitimen Grenzwert gewesen sein. Die weitere Entwicklung bleibt abzuwarten.

Deutlich härter hat es den Schwimmer Sergej Makov ereilt. Im Anschluss an ein Weltcuprennen in Moskau, bei dem er mit seinen Teamkameraden Weltrekord über 4 x 50 Meter Lagen holte, wurde er positiv auf das muskelbildende Anabolikum Ostarin getestet. Der Weltschwimmverband (FINA) sprach nun eine zweijährige Sperre aus. Damit dürfte er die Weltmeisterschaften 2015 im heimischen Russland verpassen. Der Weltrekord hatte im Übrigen lediglich eine Woche bestand.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Schuldspruch im Fall Pistorius

Thema: Leichtathletik, Strafrecht & Sport, 12.09.2014

Oscar Pistorius, beinamputierter Paralympicsstar, wurde – wie nach bisherigem medialen Kenntnisstand vermutet – wegen fahrlässiger Tötung seiner Freundin Reeva Steenkamp und Schusswaffengebrauch in der Öffentlichkeit in einem anderen Fall schuldig gesprochen. „Jeder vernünftige Mensch in seiner Lage mit derselben Behinderung hätte die Möglichkeit in Betracht gezogen, dass wer auch immer sich hinter der Tür aufhielt, von den Schüssen tödlich getroffen werden könnte“, so Thokozile Masipa, Vorsitzende Richterin am High Court von Pretoria. Mord und Totschlag schloss sie bereits am Vortag aus. Nicht schuldig sei er im Nebenanklagepunkt des unerlaubten Waffenbesitzes.

Das konkrete Strafmaß wird erst in 4 bis 6 Wochen erwartet. Bis dahin haben sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft das Recht, gehört zu werden. Der „Blade Runner“, so der Spitzname des ehemaligen Weltklasseläufers, muss zunächst nicht ins Gefängnis. Erst nach Verkündung einer etwaigen Haftstrafe könnte er inhaftiert werden. Die Höchststrafe liegt bei 15 Jahren, eine Bewährungsstrafe ist nicht ausgeschlossen.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask