Sachenbacher-Stehle – ein Opfer oder eine Dopingsünderin? Eine Frage, die die (deutsche) Sportwelt derzeit bewegt. „So möchte ich eigentlich nicht abtreten, als Dopingsünderin, als jemand, der aus seinem Job gejagt wird“, erklärt Sachenbacher-Stehle. Die Biathletin Evi Sachenbacher-Stehle wehrt sich derzeit mit allen ihr rechtlich zustehenden Mitteln gegen die ihr im Zusammenhang mit der Sotchi-Affäre erteilte Sperre vor dem CAS in Lausanne. Auch wenn ein sportliches Comeback eher unwahrscheinlich erscheint, möchte die 33-Jährige ihr bis dahin sauberes Image wieder aufleben lassen und wohl keinesfalls als Dopingsünderin in Erinnerung bleiben. „Ich habe mir dann keine weiteren Gedanken gemacht. Das war mein Fehler. Das hätte ich nicht machen dürfen“, erklärte die gebürtige Bayerin zuletzt selbstkritisch.
Ein Tee sei Grund für die positive Dopingprobe. Dieser soll ein verunreinigtes Nahrungsergänzungsmittel enthalten haben und ihr von ihrem damaligen Personaltrainer, gegen den die Staatsanwaltschaft Ermittlungen einleitete, zur Einnahme gegeben worden sein. Nach dem im Sport geltenden strict-liability-Prinzip hat sie diese Konstellation zu verantworten. Entscheidend ist allein, dass ihr Organismus ein unerlaubtes Mittel aufwies. Hoffnung geben Sachenbacher-Stehle die Fälle von Asafa Powell und Sherone Simpson. Beiden Athleten fielen ähnliche Dopingvergehen zur Last. Der CAS kürzte beide Sperren von 18 auf sechs Monate. „Ich habe ein Nahrungsergänzungsmittel genommen, das verunreinigt war. Ich wollte niemanden betrügen. Dass ich jetzt mit kriminellen Dopern in einen Topf geworfen werde, mit Leuten zum Beispiel, die sich EPO in die Venen spritzen, belastet mich sehr. Das ist fast noch schlimmer als die zwei Jahre Sperre“, betonte Sachenbacher-Stehle.
Heute soll das einstige Wintersportvorbild vor dem CAS angehört werden und Rede und Antwort stehen. Wir werden sehen, ob ihre Bemühungen von Erfolgt gekrönt sein werden.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Die Hoffnung von Claudia Pechstein, auf einen erfolgreichen Ausgang ihres Prozesses, mit welchem sie 4.4-Millionen € von der ISU erstrebt, bleibt am Leben. Wie auch schon das Landgericht im Februar diesen Jahres, hat das OLG München laut Medienberichten Bedenken hinsichtlich der Wirksamkeit der Sportgerichtsklausel(n). Es habe sich allerdings bisher nicht zur Frage geäußert, ob der Olympiasiegerin Schadensersatzansprüche in eingeforderter Höhe zustehen. Das Verfahren wurde vertagt. Bis zum 8. Januar nächsten Jahres haben beide Seiten nun Zeit, schriftliche Schriftsätze nachzureichen. Eine Entscheidung soll eine Woche nach Fristende fallen.
Fraglich bleibt damit weiterhin, ob die Sportschiedsgerichtszuständigkeiten, die regelmäßig zwischen Verband und Athleten vereinbart werden, rechtlich wirksam sind.
Eine wirksame Schiedsvereinbarung sperrt per definitionem den Gang vor die ordentliche Gerichtsbarkeit. Eine unwirksame Schiedsvereinbarung hingegen kann folgerichtig die Möglichkeit, vor staatliche Gerichte zu ziehen, nicht ausschließen. Doch hätte die Sportschiedsgerichtsbarkeit kaum Grund zur Existenz, sollten Schiedsvereinbarungen der deutschen Athleten en bloc unwirksam sein. [Blogbeitrag v. 6. Mai 2014]
Die Schwere der bevorstehenden Entscheidung des OLG gebietet daher kaum, eine Erwartung einzunehmen, nach der im Januar 2015 mit einem Ende der Debatte zu rechnen ist. Ob die Sache wohl noch in die Revision geht?
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Alex „A-Rod“ Rodriguez soll US-Medienberichten zufolge bereits im Januar gegenüber Ermittlungsbeamten unter Eid gestanden haben, dass er Steroide eingenommen hatte. Dies kommt allerdings erst jetzt, nach abgesessener 162-Spiele-Sperre, ans Licht. Bisher beteuerte er seine Unschuld. Im Frühjahr hieß es noch, er wolle Rechtsmittel einlegen und sich gegen die Vorwürfe wehren. Jetzt erst wurde bekannt, nachdem vielfache Veröffentlichungen publiziert wurden (‚Blood Sport‘), dass „A-Rod“ bereits vor bzw. mitten im Mediensturm des Dopingverdachts seinen Fehltritt eingeräumt habe.
Was für eine Sportwelt?
Gedopt wird scheinbar überall. Laufsport, Wushu, im Radsport, im Triathlon, Ballsportarten. Immer und immer wieder greifen moderne Sportler in die illegale Kiste. Und jeder neue Dopingfall ist Öl auf die Mühlen derer, die strafrechtliche Verfolgung von unfairen Sportlern wollen.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Rita Jeptoo, eine der führenden Marathonläuferinnen heutiger Zeit, ist Medienberichten zufolge positiv auf das Dopingmittel EPO getestet worden. „Wir haben einen Brief von der IAAF erhalten und Rita Jeptoo zu einem Treffen nach Nairobi zitiert. Sie hat bestritten, unerlaubte Mittel genommen zu haben“, so der Vizepräsident des kenianischen Verbandes. Man zeigt sich zu Recht zurückhaltend. Abzuwarten bleiben die Resultate der B-Probe.
Die dreifache Boston- und zweifache Chicago-Marathon-Siegerin steht bereits als Gesamtgewinnerin der laufenden World-Marathon-Majors-Rennserie fest. Die ursprünglich geplante Ehrung, die morgen stattfinden sollte, wird wohl ausfallen. „Wir gehören zu den Vorkämpfern gegen Doping. Kein Athlet, der gegen die Anti-Doping-Regeln verstoßen hat, kann den WMM-Titel gewinnen. Zudem wird kein Athlet, der für schuldig befunden worden ist, wieder zu den Rennen der WMM eingeladen“, erklärte der Veranstalter.
Wir sind gespannt, ob sich der Dopingverdacht bestätigen oder auflösen wird.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask
Immer mehr manifestiert sich in Freiburg ein organisiertes Dopingnetzwerk, dass wohl nicht nur dem Radsportteam Telekom zu Höchstleistungen verholfen hat. Dass systematisch gedopt wurde, ist Fakt. Doch wie weit ging dieses Treiben wirklich, westlichen Teil Deutschlands? Eine Aufarbeitung ist seit Jahren im Gange und scheint derzeit ins Stocken zu geraten. Letizia Paoli, die Leiterin der unabhängigen Kommission, die die Vergangenheit der Athletenschmiede im Breisgau an der Universität Freiburg erforschen soll, bringt schwere Vorwürfe ans Licht. Sie droht sogar mit Rücktritt. Die Universitätsklinik habe ihre Anstrengungen bewusst und massiv behindert.
Die Vorwürfe passen ins Bild. Das „Staatsdoping“ in der früheren DDR wurde ausnahmslos von allen Seiten – zu Recht- angeprangert. Aber seit der Wiedervereinigung hat man immer größten Wert darauf gelegt, die unstreitigen Dopingverstöße als Einzelfälle darzustellen. Eine Uniklinik, in der die führenden bundesdeutschen Sportmediziner Keul und Klümper tätig waren, vernetzt in Politik, Wirtschaft und Justiz, lässt erahnen, dass der westliche Teil Deutschlands am Wettrüsten mit unlauteren, verbotenen unterstützenden Mitteln im Sport beteiligt war und dem Doping in der ehemaligen DDR vermutlich in nichts nachstand.
Mit den beiden im Telekom-Skandal bekannt gewordenen Medizinern Schmid und Heinrich sollten zwei Bauernopfer durch die Uniklinik präsentiert werden. Wieder der Versuch, das System als Einzelfall darzustellen. Aber es sieht anders aus. Ganz offensichtlich!
Und es ist geradezu grotesk, dass die Staatsanwaltschaft Freiburg 5 Jahre gegen Schmid und Heinrich ermittelt hat und nichts erkennen konnte, was eine Anklageerhebung gerechtfertigt hätte.
Wir müssen abwarten, ob die Kommission zur Aufklärung des Dopingsumpfs ihre schlagkräftige Führung verliert, was sehr misslich und ein weiterer Beleg für erfolgreiches Vertuschen wäre.
Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask