Sportrechtsblog

8-Jahre-Sperre für US-Leichtathletik-Coach Drummond

Thema: Doping, Leichtathletik, 19.12.2014

Laufband II

Jon Drummond, ehemaliger 100-Meter-Läufer und zuletzt Trainer des Spitzensprinters Tyson Gay, wurde wegen wiederholter Anti-Doping-Verstöße für acht Jahre aus dem Sportverkehr gezogen. Er darf ab sofort keine Athleten mehr trainieren oder beraten. Ausgangspunkt der Entscheidung des US-Schiedsgerichts (AAA) gegen den einstigen 9.92-Sekunden-Sprinter waren die Kronzeugenaussagen seines Schützlings Gay. Dieser entging durch die belastenden Aussagen gegen seinen Coach seinerseits einer langen Sperre.

Ein dreiköpfiges Gremium befand, dass Drummond verbotene leistungssteigernde Substanzen besaß, mit diesen Handel getrieben und an jedenfalls einen seiner Athleten verabreicht hat. Konkreter Hintergrund sei Drummonds Rat, sich an einen Arzt namens Clayton Gibson zu wenden, so soll Gay ausgesagt haben. Dieser wiederum habe Cremes mit Aufschriften wie „DHEA“ und „HGH“ empfohlen. FAZ-Recherchen zufolge soll Gay gar stutzig geworden sein, der Arzt hätte allerdings versichert, die Aufschriften seien falsch. Schließlich soll Drummond die vermeintlich ursächlichen Dosen umetikettiert und seinem Schützling gewissermaßen zugeschoben haben. Es folgten: Positive Dopingprobe, eine einjährige Sperre für den kooperativen Sportler und wie nunmehr bekannt wurde eine achtjährige Sperre für dessen manipulativen Trainer, der Gay (und die USADA) im Übrigen bereits im Mai diesen Jahres wegen Verleumdung verklagte. Wer die Wahrheit spricht und wer lügt, sei an dieser Stelle mal dahingestellt. Jedenfalls scheint es so, als würde jeder dem anderen die Schuld zuschieben wollen, obwohl vermutlich alle in die Anwendung unerlaubter Praktiken eingeweiht waren. Eine Vermutung.

Im Ergebnis soll allerdings betonend festgehalten werden, dass Sportler trotz lediglich verbandsrechtlicher und keiner strafrechtlichen Verfolgung durchaus bereit sind, gegen ihre Kumpanen auszusagen. Der Aussagereiz im Rahmen sportrechtlicher Ermittlungen scheint entgegen mancher Stimmen für ein Anti-Doping-Gesetz ausreichend zu sein, selbst wenn „nur“ eine ausschließlich sportlich relevante Sperre angedroht ist.

„Champions 2014“ – Juniorsportler des Jahres 2014

Thema: Sportrecht, 19.12.2014

Juniorsportler

ECOVIS hat wiederholt den Preis für die Juniorsportler des Jahres 2014 gestiftet und diesen Preis anlässlich der „Champions“-Sportgala überreicht. Geehrt wurden Paul Gebauer, Olaf Roggensack, René Schmela, Wolf Niclas Schröder (Rudern), Linda Neumann (Schwimmen) und Christina Maria Wassen (Wasserspringen). Die Preisverleihung haben Thomas Brandt, Steuerberater und Prof. Dr. Steffen Lask, Rechtsanwalt vorgenommen.

BVB-Star Reus: Schnelles Auto, kein Führerschein

Thema: Fußball, 18.12.2014

Rennsport

Der Dortmunder Marco Reus muss Medienberichten zufolge wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis gemäß § 21 StVG 540 000 € (90 Tagessätze) zahlen. Bei einer Polizeikontrolle im März diesen Jahres konnte der Fußballprofi keinen Führerschein vorzeigen. Was damals noch nicht klar war: Reus besitzt gar keinen. Zusätzliche Beweise, dass Reus nicht nur einmal gefahren sei, lieferten fünf Strafzettel, die er in den letzten drei Jahren gesammelt habe.

Immerhin zeigt sich der 25-Jährige einsichtig: „Ich habe meine Lehren daraus gezogen. So etwas passiert mir nie wieder.“ Den fälligen Betrag will er zahlen und sich alsbald eine Fahrschule suchen. In jedem Fall war’s eine teure Angelegenheit, wenn man bedenkt, dass die Führerscheinausbildung auch im schlimmsten Fall garantiert keine halbe Million kosten dürfte.

Dennis Cukurov/ Prof. Dr. Steffen Lask

Aarau-Treter Wieser: Schwere Körperverletzung?

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 12.12.2014

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Im Sport kommt es leider immer wieder zu schwerwiegenden Verletzungen. So auch im Fußball und konkret im Fall des Zürichers Gilles Yapi Yapo. Der ivorische Nationalspieler erlitt im November in einem Ligaspiel gegen den FC Aarau laut Medienberichten u.a. Kreuzband-, Innenband-, Meniskusrisse, einen Knorpelschaden bis auf den Knochen, eine Verletzung des Stabilisierungsbands der Kniescheibe und starke Hämatome in den Oberschenkel-Muskeln. Vorangegangen war ein Foul von Sandro Wieser, einem TSG-Hoffenheim-Leihspieler. Das Foul kann durchaus als Horror-Foul bezeichnet werden. Wieser erhielt eine 6-Spiele-Sperre. Überdies hat der FC Zürich in Absprache mit dem Gefoulten Strafanzeige wegen schwerer Körperverletzung gestellt. „Mit der Einreichung dieser Strafanzeige bezweckt der FC Zürich primär eine präventive Wirkung zum Schutze der Gesundheit von Berufsfußballspielern. Diese sollen sich wieder ihrer Mitverantwortung gegenüber ihren Berufskollegen bewusst werden“, so der Erstligist auf seiner Homepage.

Mal angenommen, das deutsche Strafrecht käme zur Anwendung: Hat sich Sandro Wieser tatsächlich einer (schweren) Körperverletzung strafbar gemacht? Das Risiko Verletzungen – auch von schweren Verletzungen – ist im Fußball kaum auszuschließen. Zusammenstöße, Tritte, (taktische) Fouls, Kopfbälle, Schüsse, Tacklings und zwar in einer hohen Geschwindigkeit machen eine Begegnung aus. Auch im Sport gilt das strafrechtliche Körperverletzungsverbot uneingeschränkt. Doch schafft der Sport gewissermaßen Räume der freien körperlichen Selbstentfaltung, die im Rahmen sportimmanenter Handlungen zur Straflosigkeit führt. Insoweit geht jeder einzelne Akteur bewusst und freiwillig das Risiko ein, durch sportartbezogene Handlungen verletzt zu werden. Er willigt bewusst in die Möglichkeit der Verletzung ein. Das wiederum schließt eine Strafbarkeit aus.

Schaut man sich nun das Geschehen um Yapi Yapo und Wieser an, fällt sofort auf, dass es sich um ein sportimmanentes Verhalten handelt, welches als regelwidrig zu werten ist. Bei genauer Betrachtung der Videobilder fällt auf, dass der Liechtensteiner eine Bewegung zum Ball macht, einen Augenblick zu spät kommt und Yapi Yapo äußerst brutal am Knie erwischt. Der Zusammenprall sieht übel aus. Zudem hat Yapi Yapo nunmehr mit weitreichenden Folgen, die bis zum Karriereende reichen könnten, zu rechnen. Wie sieht allerdings die Folge einer strafrechtlichen Verurteilung Wiesers aus? Soll die Signalwirkung, die der FCZ erreichen will, zu berührungsängstlichen Fußballern führen? Soll der Boxer, soweit er sieht, dass der Gegner maßlos überfordert ist, weniger hart zuschlagen? Sport sollte Sport bleiben und ohne Angst vor strafrechtlicher Verfolgung, zumal verbandsrechtliche Sanktionsmechanismen greifen, ausgeübt werden können, wenn und soweit sich die Athleten im sportartbezogenen Handlungsradius halten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Umbau bei RB Leipzig

Thema: Fußball, 03.12.2014

RasenBallsport Leipzig hat sein Profiteam und zugleich den Nachwuchs bis zur U16 in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung ausgegliedert. Kürzlich stimmten die 14 (!) stimmberechtigten Mitglieder im Rahmen einer außerordentlichen Mitgliederversammlung für diesen Schritt. Weitere Entscheidungen hinsichtlich der konkreten Ausgestaltung sollen im Frühjahr 2015 fallen.

Der aufstrebende Klub kommt dadurch dem DFB und der DFL entgegen. So fällt er nunmehr unproblematisch unter die ’50+1′-Regelung, nach der bei den Vereinen der Lizenzmannschaften die Mehrheit der Stimmrechte verbleiben soll, unabhängig von etwaigen Beteiligungen der Investoren. Als bloßer Verein war man zwar vom Gedanken der grundlegenden Vorgabe im deutschen Profifußball erfasst, hielt sich allerdings insoweit in ungeregeltem Bereich auf. Unter Vorbehalt ausstehender Umgestaltungen und Anpassungen scheint der Weg für eine dauerhafte Präsenz in den deutschen Spitzenligen jedenfalls aus sportrechtlicher Sicht frei zu sein. Angesichts des akuten Mangels ostdeutscher Vereine in der Bundesliga ist dies – offengestellt, ob sportmoralisch hinnehmbar oder verwerflich – durchaus zu begrüßen. Bleibt nur noch abzuwarten, ob mit der professionalisierten Rahmengestaltung auch der gewünschte sportliche Erfolg einhergeht.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask