Sportrechtsblog

VFC Plauen klagt gegen Abstieg

Thema: Fußball, Sportrecht, 14.03.2015

Regionalligist VFC Plauen meldete im Dezember letzten Jahres Insolvenz an, die nach geltender DFB-Spielordnung den Zwangsabstieg zur Folge hat. § 6 Nr. 1 der DFB-Spielordnung besagt, dass die „klassenhöchste Herren-Mannschaft eines Vereins, über dessen Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet oder bei dem die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wird, […] als Absteiger in die nächste Spielklasse [gilt] und […] insoweit am Ende des Spieljahres an den Schluss der Tabelle [rückt].“ So eigentlich auch im Fall Plauen. Doch Plauen sträubt sich. In persona des zuständigen Insolvenzverwalters Klaus Siemon wolle sie – scheinbar mittelbar – die Regelung kippen. „Es ist eine offene Frage, ob die Statuten des DFB mit dem Insolvenzrecht vereinbar sind“, so Siemon. Die vom DFB erlassene Vorschrift vereitle die Sanierungsmöglichkeit der insolventen Vereine. Man sei bereit, notfalls bis vor den BGH zu ziehen.

Bleibt abzuwarten, wie sich diese Angelegenheit entwickelt. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Dopingvergangenheit beim VfB Stuttgart und SC Freiburg 

Thema: Doping, Fußball, 04.03.2015

Sowohl beim Freiburger Traditionsklub als auch beim Stuttgarter Bundesligisten soll (jedenfalls vor einigen Jahrzehnten) flächenmäßig gedopt worden sein. Ermittlungen einer Freiburger Evaluierungskommission sei zu entnehmen, „dass Doping in der Bundesrepublik Deutschland keineswegs nur der individuellen Verantwortung einzelner Sportler überstellt war, sondern dass es über einzelne Sportverbände oder Sportvereine mitunter zentral organisiert und finanziert wurde“, so Kommissionsmitglied Dr. Singler. Medienberichten zufolge wurden Anzeichen dafür gefunden, dass bei den Fußballvereinen sowohl Anabolika als auch Clenbuterol zum Einsatz kamen. Besonders interessant erscheint der Umstand, dass der heutige Bundestrainer Joachim Löw im besagten Zeitraum sowohl beim VfB als auch in Freiburg als Spieler aktiv war. Allerdings sei laut Zwischenbericht „eine Zuordnung von Medikationen an einzelne, konkret zu benennende Spieler nach Auswertung der Akten der Staatsanwaltschaft Freiburg nicht möglich“.

Die Dopingenthüllungen berühren zwar nur die Vergangenheit, nicht die Gegenwart. Zudem dürften die nunmehr an die Öffentlichkeit vorgedrungenen Informationen den Fußballsport kaum diskreditieren. Indes sollte jenes Bild korrigiert werden, das lediglich die medienpräsenten „Doping-Sportarten“ Radsport und die Leichtathletik in einem unsauberen Licht darstellt. Doping ist ein Problem des Sports und nicht einzelner Sportarten.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Neues im Fall Kraus

Thema: Doping, Handball, 28.02.2015

Zuletzt sprach die Anti-Doping-Kommission des DHB „Mimi“ Kraus vom behaupteten Anti-Doping-Regelverstoß frei. Der Handballnationalspieler soll drei sog. Kontroll- und Meldeverstöße begangen haben, welche in der Regel nach den gültigen Anti-Doping-Statuten zur Dopingsperre führen. Das urteilsprechende Gremium hatte jedenfalls an einem der vorgeworfenen Fehltritte Zweifel, da für den Ausfall jener Kotrolle der Grund eine defekte Haustürklingel gewesen sei. Die NADA wiederum bezweifelte letzteres und legte entsprechende Rechtsmittel ein.

Nach einiger Zeit des medialen Stillstands in der Sache hat sich die nächste „Instanz“ gebildet. Ein ad-hoc-Schiedsgericht unter Vorsitz von Ullrich Haas, Züricher Jura-Professor und CAS-Schiedsrichter, soll die Streitigkeit entschieden werden. Ein solches Gericht ist nicht staatlich, sondern rein privat konstituiert. Es obliegt den Beteiligten, die Richter zu bestimmen. Ein entsprechender Schiedsspruch hat indes die Wirkungen eines rechtskräftigen gerichtlichen Urteils. Wann verhandelt wird, steht noch nicht fest. Bleibt abzuwarten, in welche Richtung sich die Angelegenheit noch entwickelt. Zu wünschen ist – sowohl für Kraus, als auch für die NADA – eine alsbaldige Klärung der Umstände.

Hintergrund im Fall Kraus: 1, 2, 3, 4.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DFB-Streit: FIFA mischt sich ein

Thema: Fußball, Sportrecht, 19.02.2015

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Theo Zwanziger, ehemaliger DFB-Präsident, und Wolfgang Niersbach, amtierender DFB-Präsident, stehen seit letztem Sommer in einer indirekten verbalen Auseinandersetzung. Hintergrund der gegenseitigen Anfeindungen ist die (wohl) sechsstellige DFB-Betriebsrente, die Niersbach vom deutschen Spitzenverband erhält; dabei ist der DFB-Präsidentschaftsposten ehrenamtlicher Natur. „Das ist Heuchelei. Der DFB ist schließlich ein gemeinnütziger Verband.“, zeigte sich Zwanziger empört. Niersbach konterte und der DFB zog nach, forderte Zwanziger auf, aus dem FIFA-Exekutivkomitee zurückzutreten. Er könne die Interessen des deutschen Fußballs nach solchen Aussagen nicht mehr angemessen vertreten. Zwanziger trotzte und trat nicht zurück. So weit, so gut.

Nun, wo es ruhig um die Situation der beiden Fußballfunktionäre wurde und Zwanziger ohnehin im Mai aus dem Weltverband-Gremium ausscheidet, kommt noch einmal Bewegung in die Sache. Zwanziger: „Ich habe […] die Ethikkommission gebeten, das Verhalten der DFB-Offiziellen zu untersuchen und ihre Vorwürfe gegen mich auf ihren Wahrheitsgehalt zu prüfen.“ So soll der Weltverband als Schlichter fungieren. Man fragt sich nur: Wozu?

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Lance Armstrong verurteilt

Thema: Radsport, 19.02.2015

Lance Armstrong ist von einem Schiedsgericht in Dallas verurteilt worden, an seinen früheren Sponsor, das Versicherungsunternehmen SCA Promotions, 10 Millionen Dollar zu zahlen. Der Prozess hat eine Vorgeschichte, die ein paar Jahre zurückliegt. Bereits in den Jahren 2005/2006 hatte es einen Prozess zwischen den beiden Parteien gegeben. SCA hatte Armstrong von 2002 bis 2004 hohe Bonuszahlungen für die Siege bei der Tour gewährt. Diese Beträge wollte SCA nach massiven Dopingvorwürfen gegen Lance Armstrong zurückhaben. Der frühere Radprofi hatte vor Gericht unter Eid falsch ausgesagt. Armstrong war – im heutigen Prozess – der Auffassung, die frühere Entscheidung/Vereinbarung vor Gericht sei bindend auch heute noch, nachdem er selbst eingeräumt hat, dass seine früheren Aussagen falsch waren und er entgegen seinem damaligen Bekenntnis vor Gericht über Jahre verbotene Dopingmittel zu sich genommen hatte. Dem folgte das Gericht aber nicht. Das wird wohl nicht das Ende der rechtlichen Auseinandersetzungen sein, mit denen Armstrong in der Zukunft zu kämpfen haben wird. Auch andere ehemalige Sponsoren stehen in den Startlöchern, die Rede ist von der US-Bundesregierung. Das Team um Armstrong ist jahrelang als US-Postal-Team weltbekannt geworden.
Bleibt abzuwarten, wer als nächster beim Lance auf der Matte steht.

Prof. Dr. Steffen Lask
Rechtsanwalt