Sportrechtsblog

Sinkewitz verweigert Zahlung der Gerichtskosten

Thema: Doping, Radsport, 12.05.2015

Laufband III

Der ehemalige Radprofi Patrik Sinkewitz soll Medienberichten zufolge die Gerichtskosten des CAS nicht zahlen wollen, die ihm in Höhe von 100.000 € im Rahmen seines Dopingverfahrens im Jahr 2014 auferlegt wurden. Nachdem ihn ein deutsches Sportschiedsgericht – ein DIS-Gremium – zunächst freisprach, zog die NADA vor den Internationalen Sportgerichtshof in Lausanne. Letzterer hob den Freispruch auf und sperrte Sinkewitz für acht Jahre. Damit war seine Karriere (wohl) beendet. Allerdings war die CAS-Entscheidung umstritten, da die HGH-Nachweismethode, die den heute 34-Jährigen belastet(e), zumindest teilweise zweifelhaft sein soll. Der Gang zum Schweizer Bundesgericht brachte indes keine Abhilfe; das oberste Gericht bestätigte den Schiedsspruch.

80.000 € soll die NADA an Gerichtskosten vorgeleistet haben. Wie sie an diesen Betrag nunmehr gelangen soll, prüft sie derzeit. Bleibt abzuwarten, ob die NADA gerichtliche Hilfe vor einem ordentlichen Gericht in Anspruch nehmen wird. Gerichte der „normalen“ Zivilgerichtsbarkeit hatten in der jüngeren Vergangenheit immer wieder für Aufsehen gesorgt, weil sie den Sport in die Schranken wiesen. Wir bleiben dran.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DOSB-Präsident zahlt Bußgeld in Höhe von € 150.000 

Thema: Strafrecht & Sport, 07.05.2015

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Alfons Hörmann, Präsident des DOSB, hat ein Bußgeld in Höhe von € 150.000 zzgl. Zinsen akzeptiert. 2008 verhängte das Bundeskartellamt Bußgelder wegen illegaler Preisabsprachen in Höhe von € 150.000 gegen Hörmann und € 66.000.000 gegen die Baustofffirma Creaton AG, deren Vorstandsvorsitzender er zum relevanten Zeitpunkt war. Der heute 54-Jährige legte zunächst Einspruch ein, zog ihn aber nunmehr zurück. Damit entgeht er einer Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

„Die zwischenzeitlichen Entwicklungen haben es für mich nun richtig erscheinen lassen, den Einspruch gegen den mich betreffenden Bußgeldbescheid zurückzunehmen“, so Hörmann. Von etwaigen Schadensersatzforderungen kann er sich allerdings durch die Bußgeldzahlung nicht befreien, geschweige denn von dem Image- und Glaubwürdigkeitsverlust.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

DTU-Startpass: Lohnt sich das für mich?

Thema: Triathlon, 04.05.2015

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Triathlon Nr. 130, www.tri-mag.de

René Schnitzler vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 30.04.2015

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Der ehemalige Profispieler vom FC St. Pauli wurde vom Vorwurf des Wettbetruges freigesprochen. So soll Schnitzler zwar gegenüber Wettmanipulanten Verschiebungen von mehreren Zweitligaspielen im Jahr 2008 zugesichert haben. Nicht bewiesen werden konnte hingegen, dass die Zusicherungen ernstlich waren. 60 000 €, die der 30-Jährige damals für den vermeintlichen Deal erhielt, habe er jedoch nicht versteuert, sodass das Bochumer Landgericht den ehemaligen Stürmer wegen Steuerhinterziehung zu einer Geldstrafe in Höhe von 900 € verurteilte.

Auch ein Mittelsmann und ein holländischer Wettanbieter wurden freigesprochen. Letzterer wurde aus der Untersuchungshaft entlassen, weil das deutsche Strafrecht gar nicht anwendbar sei.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

H96-Stammverein verkauft letzte Anteile

Thema: Fußball, 30.04.2015

Fußball V

Der Stammverein von Hannover 96 (Hannoverscher SV von 1896 e.V.) hat die letzten verbliebenen Anteile an der ausgegliederten Kapitalgesellschaft (Hannover 96 GmbH & Co. KGaA) an die Investorengruppe um Martin Kind, Detlev Meyer und Dirk Roßmann verkauft. Die ausgegliederte Kapitalgesellschaft ist der Lizenznehmer bei der DFL. Damit hält die Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG (Martin Kind und weitere) nunmehr 100% der Gesellschaftsanteile der Lizenznehmerin inne. Die Stimmverteilung hingegen behält der Stammverein weiterhin ausnahmslos, was nur daran liegt, dass im deutschen Profifußball die ’50+1′-Regel gilt. Demnach muss die Stimmenmehrheit beim e.V. verbleiben. Ausnahmsweise darf dem Investor die Stimmenmehrheit zugesprochen werden, soweit dieser den Verein mehr als 20 Jahre ununterbrochen und erheblich gefördert hat. Diese Möglichkeit dürfte im Fall Hannover 96 in persona von Martin Kind 2018 eröffnet sein.

Die ’50+1′-Regel soll die Vereine vor Übernahmen durch Investoren schützen und gewissermaßen den Sport über die Wirtschaftlichkeit heben. Dass dieses Konstrukt allerdings nicht unumgänglich ist, ist sehr wohl bekannt. Einerseits reicht bereits die faktische Macht der Investoren aus, die Stimmen des Vereins zu beeinflussen. Andererseits existieren fragwürdige Konstellationen. Hier in Hannover ist Vorstandsvorsitzender Martin Kind. Hauptinvestor ist Martin Kind (27,04% an der Hannover 96 Sales & Service GmbH & Co. KG). Dass Martin Kind – und zwar schon vor 2018 – die tatsächliche Stimmgewalt ausübt, liegt nahe.

Wohl deshalb gab es am Montag während der Mitgliederversammlung, bei der der Verkauf der restlichen Anteile bekanntgegeben wurde, einige Proteste.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask