Sportrechtsblog

425 000 €: Bremen bittet DFL zur Kasse

Thema: Fußball, 29.06.2015

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Das Bremer Vorhaben, die DFL an polizeilichen Mehrkosten für sog. „Risikospiele“ zu beteiligen, hat sich – seit unserem letzten diesbezüglichen Beitrag – verfestigt. Nunmehr hat der Bremer Polizeipräsident Lutz Müller einen ersten Gebührenbescheid angekündigt. Beim Spiel zwischen dem SV Werder Bremen und dem Hamburger SV vom 19. April 2015 sollen 969 Beamte aus vier Bundesländern im Einsatz gewesen und 9537 Arbeitsstunden geleistet worden sein; hierfür soll sich die DFL mit 425.718,11 € beteiligen. Ein entsprechender Bescheid wurde laut Medienberichten noch nicht zugestellt. Vielmehr habe der Verband einen Monat Zeit erhalten, Stellung zu beziehen.

„Die Höhe der aufgelaufenen Kosten für diese eine Bundesligapartie ist ein beeindruckender Beleg für die besondere Belastung für die Polizeien der Länder und des Bundes“, so Bremens Innensenator Ulrich Mäurer. Die DFL hingegen hat bereits angekündigt, sich gegen die Kostenbeteiligung „mit allen zur Verfügung stehenden juristischen Mitteln“ wehren zu wollen.

Bleibt abzuwarten, wie die DFL ihre Stellung rechtlich begründen wird. Da ein gerichtliches Verfahren unausweichlich erscheint, wird zudem interessant sein, wie sich die zuständigen Gerichte positionieren werden. Zu klären gilt es nicht nur eine rein juristische, sondern (wohl) auch politische Frage.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask

Update zur FIFA-Krise: Blatter engagiert Anwälte

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 18.06.2015

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Die Schweizer Staatsanwaltschaft geht derzeit von 53 verdächtigen Bankverbindungen aus, die in Verbindung mit Geldwäsche und den WM-Vergaben 2018 und 2022 durch Banken registriert werden konnten. Zehn Personen wurden bisher verhört. Ob auch die Befragung von Sepp Blatter ansteht, ist offen. „Alle relevanten Personen werden befragt, das schließt ausdrücklich auch den Präsidenten und den Generalsekretär der Fifa nicht aus“, sagte der Schweizer Bundesanwalt Michael Lauber. Es sollen 9 Terabyte an Daten sichergestellt worden sein, die ausgewertet werden müssen. So liegt es nahe, dass der Prozess ein langwieriger sein wird. „Es liegt in der Natur der Sache, dass diese Untersuchung länger als die legendären 90 Minuten dauert“, so Laubner.

Derweil hat sich der zurückgetretene FIFA-Boss Blatter um rechtlichen Beistand bemüht. Richard Cullen, ehemaliger Justizminister des US-Bundesstaates Virginia, und US-Anwältin Jenny Durkan sollen laut Medienberichten dem 79-Jährigen beratend zur Seite stehen.

Parallel zu den Ermittlungen in der Schweiz läuft die Strafverfolgung in Sachen FIFA in den USA auf Hochtouren. Neben der New Yorker Staatsanwaltschaft fahndet auch das FBI wegen Geldwäsche, Annahme von Bestechungsgeld und gar der Bildung krimineller Organisationen.

Dennis Cukurov

Dopingvorwürfe gegen Mo-Farah-Trainer Alberto Salazar

Thema: Doping, Leichtathletik, Sportrecht, 11.06.2015

Doping II

Alberto Salazar wird vorgeworfen, seinen Schützlingen zu Dopingkonsum geraten und verholfen zu haben. Der auf Kuba geborene US-Amerikaner soll unter anderem im Jahr 2002 den Olympia-Zweiten von London über 10 Kilometer Galen Rupp bewirtet haben. So berichtet BBC. Zu den Athleten, die Salazar betreut, gehört auch der Olympia-Sieger von London über 10 Kilometer Mohamed „Mo“ Farah. Seit der Zusammenarbeit mit Salazar hat Farah viele große Erfolge feiern können, mitunter Triumphe bei der WM 2013 über 10 und 5 Kilometer und bei der EM 2014 über 10 und 5 Kilometer. In London siegte er im Übrigen auch über die 5-Kilometer-Distanz.

Der britische Leichtathletik-Verband UKA ist zwar von der Unschuld Farahs überzeugt, will den Vorfall dennoch gründlich prüfen. Man werde eine „Gruppe von unabhängigen Experten bilden […], um das Leistungsmanagement und das Ausdauerprogramm von Mo Farah genauestens zu betrachten“. Der gebürtige Somalier bestreitet jegliche Verstrickung: „Ich habe keine verbotenen Substanzen genommen, und Alberto hat mir auch niemals vorgeschlagen, welche zu nehmen.“ Unterdessen sagte er seinen Start beim Diamond League Meeting in Birmingham ab: „Ich konnte mich nach dieser Woche nicht auf den Wettbewerb fokussieren. Ich fühle mich mental und körperlich ausgelaugt“, so der 32-jährige Brite.

Dennis Cukurov

Neuverhandlung im November: Doch Mord?

Thema: Leichtathletik, Strafrecht & Sport, 11.06.2015

Leichtathletik III

Der Prozess um Oscar Pistorius geht in die nächste Runde. Nachdem der „Blade Runner“ im September / Oktober vergangenen Jahres zu fünf Jahren Haft verurteilt wurde, kündigte die Staatsanwaltschaft umgehend an, gegen dieses Urteil Berufung einlegen zu wollen. So geschah es auch. Nunmehr verkündete Paul Myburgh, ein Sprecher des Obersten Gerichts, dass die Neuverhandlung im November diesen Jahres beginnen soll. Ein konkretes Datum wurde nicht genannt.

Der ehemalige Paralympics-Star sitzt derweil im „Kgosi Mampuru II“-Gefängnis in Pretoria, Südafrika. Bereits im August könnte seine Haftstrafe in einen Hausarrest umgewandelt werden, so sieht es das südafrikanische Recht bei guter Führung vor.

Im bevorstehenden Prozess droht dem beinamputierten Sprinter eine Verurteilung wegen Mordes und damit 15 Jahre Haft.

Dennis Cukurov

FIFA-Funktionäre festgenommen!

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 27.05.2015

Fußball IV

Als Sport- und Strafrechtler möchte man sagen: Na endlich! Das war lange überfällig.

Kurz vor dem bevorstehenden Jahreskongress, bei dem die Präsidenten(wieder)wahl stattfinden soll, sind in Zürich sechs – zum Teil hochkarätige – FIFA-Funktionäre festgenommen worden. Unter den Verhafteten soll nach Medienberichten auch der FIFA-Vizepräsident Jeffrey Webb sein. Webb gilt als enger Vertrauter von Blatter. Die Betroffenen befinden sich derzeit in Auslieferungshaft und sollen noch heute angehört werden. Dem Zugriff liegt eine Bitte der US-Justiz zugrunde, die mehrere Anklagen vorbereitet. Vorgeworfen wird den Beschuldigten Korruption im Rahmen der Vergabe von Medien- und Vermarktungsrechten hinsichtlich diverser Großturniere in Nord- und Südamerika. Seit den 1990ern sollen mehr als 100 Millionen € geflossen sein.

Die FIFA gab bereits ein Statement ab. Die für den kommenden Freitag geplante Sitzung nebst Abstimmung soll dennoch stattfinden. Auch sollen die WM-Vergaben an Russland und Qatar unangetastet bleiben. „Das Timing ist nicht das Beste“, äußerte sich FIFA-Sprecher Walter de Gregorio.

Die Schweizer Staatsanwaltschaft soll ein Strafverfahren rund um die Vergabeverfahren bezüglich der Weltmeisterschaften 2018 und 2022 eingeleitet und zugleich bereits elektronische Dokumente sichergestellt haben.

Der Korruptionsverdacht im Zusammenhang mit der FIFA kommt nicht überraschend. In den letzten Jahren gab es zahlreiche Meldungen, die bisher allerdings von den Justizbehörden der Welt nicht – jedenfalls nicht im angemessenen Umfang – verfolgt wurden. Die deutschen Strafverfolgungsbehörden hätten insoweit indes nur begrenzte Handlungsspielräume. Strafbar ist nach § 299 StGB die Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr. Die §§ 331 ff. StGB finden nur im Zusammenhang mit Amtsträgern Anwendung, die bei den Machenschaften des Fußball-Weltverbands eher selten mitwirken.

Bleibt abzuwarten, wie sich die jüngste Korruptionsaffäre entwickeln und welche Erkenntnisse sie ans Licht bringen wird.

Dennis Cukurov / Prof. Dr. Steffen Lask