Sportrechtsblog

Keine gütliche Einigung zwischen Hertha BSC und Rune Jarstein

Thema: Fußball, Sportrecht, 12.12.2022

Im Gütetermin vom 2. November 2022 ist es zu keiner gütlichen Beilegung des Rechtsstreits zwischen Hertha BSC und dem Torwart Rune Jarstein gekommen.

Der Berliner Fußballverein hat das Arbeitsverhältnis mit dem Norweger am 24. August 2022 zum 30. November 2022 außerordentlich, aber unter Einhaltung einer sog. sozialen Auslauffrist gekündigt. Hiergegen erhob Jarstein eine Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht Berlin (ArbG Berlin, Az. 42 Ca 8355/22).

Jarstein stand seit 2014 bei dem Bundesligisten unter Vertrag. Im August 2022 wurde der Torwart zunächst vom Verein suspendiert, weil etwas „vorgefallen“ sei, was nicht der „Tagesordnung“ entspreche, so Herthas Geschäftsführer Fredi Bobic. Jarstein solle sich einen heftigen Disput mit dem Torwarttrainer der Berliner, Andreas Menger, geleistet haben. Er solle u.a. dessen Trainingsmethoden kritisiert und ihn persönlich beleidigt haben. Auch auf dem Trainingsplatz sollen Menger und Jarstein bereits öffentlich aneinandergeraten sein.

Nachdem die Parteien sich auf eine Auflösung des 2023 auslaufenden Vertrags oder einen Transfer des Spielers nicht einigen konnten, kündigte der Verein Jarstein. Im Kündigungsschreiben vom 30. November 2022 sei als Kündigungsgrund lediglich eine „nicht angemessene Wortwahl im Rahmen eines internen Gesprächs“ angedeutet worden, so der Rechtsanwalt von Jarstein, Horst Kletke.

Nach § 626 Abs. 1 BGB kann ein Dienstverhältnis, wie auch ein Arbeitsverhältnis von jedem Vertragsteil aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist gekündigt werden, wenn Tatsachen vorliegen, auf Grund derer dem Kündigenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen beider Vertragsteile die Fortsetzung des Dienstverhältnisses bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zu der vereinbarten Beendigung des Dienstverhältnisses nicht zugemutet werden kann. Eine grobe Beleidigung des Arbeitsgebers oder von Arbeitskollegen, die nach Form und Inhalt eine erhebliche Ehrverletzung für den Betroffenen bedeuten, können eine erhebliche Verletzung von Rücksichtnahmepflichten darstellen und damit als wichtiger Grund i.S.d. § 626 Abs. 1 BGB zur Kündigung geeignet sein. Eine Kündigungserklärung bedarf zwar nach § 623 BGB der Schriftform, allerdings keiner schriftlichen Begründung. Der Kündigende ist aber verpflichtet, auf Verlangen des Kündigungsempfängers den Kündigungsgrund mitzuteilen.

Ob Rune Jarstein ein solches Verlangen an seinen ehemaligen Arbeitsgeber gerichtet hat, ist nicht bekannt, aber zu vermuten. In jedem Fall hat aber Hertha BSC auch im Gütertermin am 2. November 2022 keine Ausführungen zu den Gründen der Kündigung gemacht. Dies ist dem Verein nun vom Gericht aufgegeben worden: Hertha BSC solle den Sachverhalt, der zur Kündigung geführt hat, schriftlich vortragen. Jarstein hat dann wiederum die Gelegenheit, auf den Vortrag zu erwidern. Erst dann dürfte das Gericht in der Lage sein, den Fall juristisch abschließend zu klären.

Der Termin zur mündlichen Verhandlung ist für den 2. März 2023 anberaumt. Das persönliche Erscheinen von Jarstein und Geschäftsführer Bobic wurde vom Gericht angeordnet, wobei beide jeweils auch einen Vertreter entsenden können, der zur Aufklärung des Sachverhalts befähigt ist. Die Parteien können weiterhin aber auch eine außergerichtliche Einigung erzielen; beide Seiten erklärten, für Gespräche offen zu sein.

Wir werden auf die Sache zurückkommen.

Laura Schindler

Positive Dopingprobe bei HSV-Profi Vušković


Der 20-jährige Abwehrchef des HSV wurde in einer Trainingskontrolle positiv auf Erythropoetin, besser bekannt als EPO, getestet. 
Dies gab der DFB in einer Pressemitteilung am 12.11.2022 bekannt.

Der HSV nahm den Spieler aus dem aktiven Spielbetrieb. Der DFB hat ein Verfahren gegen den 20-Jährigen eingeleitet. Vušković wird nun vom DFB-Kontrollausschuss die Möglichkeit einer Stellungnahme gegeben und er hat das Recht zur Öffnung der B-Probe. 
Der Spieler wurde vorläufig gesperrt. Das Sportgericht wird Anfang der nächsten Woche über die vorläufige Sperre entscheiden.

Der HSV machte in einem Statement deutlich, dass er überrascht sei von den Ermittlungen und der positiven Dopingprobe.
Die Dopingkontrolle, die zu der positiven Probe geführt hatte, wurde schon am 16.09.2022 von der NADA (Nationalen-Anti-Doping-Agentur) während des Trainings durchgeführt.

Dem Spieler droht bei positiver B-Probe gem. §8b der Rechts- und Verfahrensordnung des DFB eine mehrjährige Sperre.
Der HSV hat vorerst, keine negativen Spielwertungen zu befürchten und ließ verlauten, dass er zwar zu seinem Spieler stehe, aber auch die zuständigen Behörden bei der Aufklärung unterstütze.

 

Fußball als sauberer Sport?

 

Die herkömmlichen Ausreden, dass Doping im Fußball nichts bringe, sind bereits lange ad absurdum geführt worden. Wieso sollten Fußballer nicht auch von einer erhöhten Sauerstoffaufnahme, durch eine erhöhte Anzahl von roten Blutkörperchen z.B. durch EPO-Doping, profitieren? Oder: Warum sollten Fußballer nicht auch auf eine schnelleren Regeneration durch verbotene Substanzen nach Spielen setzen?

Prinzipiell müsste auch im Fußball ein engmaschigeres Anti-Doping-System geschaffen werden.

Nicht viel ist über die genaue Anzahl an Dopingkontrollen im deutschen Fußball bekannt. Seit 2015 hat die NADA sowohl die Wettkampfkontrollen, als auch die Trainingskontrollen für den DFB und die DFL übernommen. Was damals als positiver Schritt in die richtige Richtung wahrgenommen wurde, muss allerdings relativiert werden. In Recherchen von 2017 hat der Bayrische Rundfunk herausgefunden, dass gerade in den Saisonpausen – in der Zeit das Doping am meisten Sinn macht – nur jeder zehnte Bundesligaspieler getestet wurde.
Wie aus dem Jahresbericht der NADA deutlich wird, gab es im Jahr 2021 insgesamt 2.190 Dopingkontrollen, darunter fallen allerdings die 1./2. Bundesliga, die 3. Liga, die Bundesliga der Frauen und Teile des Junioren-Bereichs. Bei einer Anzahl von circa 20 Spielern pro Mannschaft und ungefähr 70 Mannschaften ergibt das nicht einmal zwei Tests pro Jahr.
Es wird jedoch daraufhin gewiesen, dass Nationalspieler öfter getestet werden, als andere. 

Hier zeigt sich einmal mehr das Problem der sportlichen Selbstkontrolle.

Ferner räumt die NADA den deutschen Fußballverantwortlichen und den Vereinen ein Sonderrecht ein. Diese werden von der NADA unmittelbar nach einem positiven Laborbefund benachrichtigt, so dass sie daraufhin das Krisenmanagement selbst unter Kontrolle haben. Ein solches Recht ist einzigartig unter deutschen Sportfachverbänden. DFB und NADA bestreiten eine solche Sonderregelung, so die recherchierten BR-Informationen. Sie verweisen auf die Übereinstimmung von DFB-Regularien mit dem NADA-Code.

Es bleibt abzuwarten, welche sportrechtlichen Konsequenzen für Vušković folgen, jedenfalls ist mit der Einleitung eines strafrechtlichen Ermittlungsverfahren zu rechnen. 

Severin Lask / Steffen Lask

 

CAS-Entscheidung: Einspruch von Radprofi Nairo Quintana abgewiesen

Thema: Radsport, Strafrecht & Sport, 07.11.2022

Das Court of Arbitration for Sports (CAS) hat am 03.11.2022 den Einspruch von Nairo Quintana gegen die Entscheidung der Union Cycliste Internationale (UCI) abgewiesen.
Quintana wurde während der diesjährigen Tour de France positiv auf Tramadol, ein Schmerzmittel, getestet.
Daraufhin wurde der 32-jährige kolumbianische Radprofi, der die Tour auf dem sechsten Platz beendet hatte, disqualifiziert und zu einer Geldstrafe in Höhe von 5.000 CHF verurteilt.

Der Tramadol-Gebrauch wurde von der UCI richtigerweise als medizinische Anwendung und nicht als Doping gewertet, so das CAS. 
Daher oblag die Entscheidung einer Disqualifikation der UCI.

Tramadol ist erst seit 2019, nach den UCI-Regeln, ein verbotenes Schmerzmittel. Der erstmalige Gebrauch während eines Wettkampfes führt ausschließlich zu einer Disqualifikation.
Bei einer erneuten Anwendung kommt es zu einer fünfmonatigen Sperre.
Quintana gab selbst nach der Entscheidung an, nie Tramadol genommen zu haben und in jeder seiner 300 Dopingproben, negativ gewesen zu sein.
Da es bei ihm ein erster Verstoß gegen die UCI-Regeln ist, bleibt es bei einer Disqualifikation.

Severin Lask / Steffen Lask

Hans Niemann erhebt Millionen-Schadensersatzklage gegen Magnus Carlsen

Thema: Sportrecht, 03.11.2022

Der US-Schachspieler Hans Niemann verklagt in seiner am 20. Oktober 2022 vor einem US-Gericht in Missouri eingereichten Klage den fünffachen Schachweltmeister Magnus Carlsen, dessen Unternehmen Play Magnus, den Online-Schachanbieter Chess.com sowie die beiden US-Schachspieler Daniel Rensch und Hikaru Nakamura.

Hintergrund der erhobenen Klage sind die von Carlsen geäußerten Betrugsvorwürfe gegen Niemann. Im September 2022 hat Niemann erstmalig und überraschend Carlsen in einem Präsenzspiel beim Sinquefield-Cup-Schachturnier in St. Louis, Missouri (USA) geschlagen. Daraufhin zog sich Carlsen aus dem Turnier zurück und hinterließ auf seinem Twitter-Account lediglich eine kurze YouTube-Sequenz von Fußballtrainer José Mourinho, in der dieser sagte: „Ich ziehe es vor, nicht zu sprechen. Wenn ich spreche, habe ich große Probleme. Und ich möchte keine großen Probleme haben.“ Die weit verbreite Lesart dieser kryptischen Nachricht, die auch Großmeister Hikaru Nakamura teilt, war: Carlsen vermutet, dass sein Kontrahent ihn betrogen haben könnte. Zwei Wochen später brach Carlsen ein Spiel gegen Niemann bei einem Online-Schachturnier nach nur einem Zug ab. Am 26. September 2022 veröffentlichte Carlsen schließlich auf seinem Twitter-Account eine Stellungnahme, in der er Niemann öffentlich des Betruges bezichtigte. Begründet hat Carlsen dies mit den „ungewöhnlichen“ Fortschritten Niemanns. So wie Niemann ihn ausgespielt habe, würden dies nur eine „Handvoll Spieler“ schaffen, so Carlsen.

Niemann selbst hatte in der Vergangenheit zugegeben, einmal als 12- und einmal 16-Jähriger bei Online-Schachturnieren betrogen zu haben. Anfang Oktober 2022 berichtete das Wall Street Journal über einen Untersuchungsbericht des Portals Chess.com, wonach Niemann hingegen in mehr als hundert Onlinepartien betrogen haben soll. Dem Wall Street Journal zufolge, soll Niemann die Anschuldigungen in dem Bericht zugegeben haben. Chess.com hat Niemann schließlich von der Website und deren Veranstaltungen ausgeschlossen.

In seiner Klage behauptet Niemann nun, die Beklagten hätten ihm „verheerende Schäden“ zugefügt, die seinem Ruf und seiner Karriere schaden würden. Dem Schachgroßmeister Nakamura wirft er vor, dieser habe in Absprache mit Carlsen und der Plattform Chess.com die Betrugsvorwürfe gegen Niemann verstärkt, indem er in mehreren Videos „verleumderische Aussagen“ getätigt habe, die darauf hindeuten würde, Nakamura verfüge über Beweise für die von Carlsen geäußerten Anschuldigungen. In einem von Daniel Rensch – Chief Chess Officer der Plattform Chess.com – veröffentlichten Statement seien zudem weitere „falsche Anschuldigungen“ gegen Niemann erhoben worden, die darauf abzielten, ihn als Betrüger und Lügner zu diffamieren, so Niemann in seiner Klagebegründung. Hierin deutet Niemann zudem an, seine Sperre auf der Plattform Chess.com sei auf Druck Carlsens erfolgt, der kurz vor Beginn des Sinquefield Cups bekannt gab, Chess.com werde sein Unternehmen Play Magnus für ca. 83 Millionen Dollar übernehmen.

Konkret wirft Niemann den Beklagten Verleumdung und üble Nachrede sowie geheime Absprachen vor, die seinen Ruf sowie seine Existenz zerstören würden, weshalb er nun mindestens 100 Millionen Dollar (101,2 Millionen Euro) Schadensersatz verlangt. Während Carlsen und Nakamura bisher schweigen, hat die Wirtschaftskanzlei Latham & Watkins die Klage im Namen von Chess.com als unbegründet zurückgewiesen. Niemann habe Betrug in einigen Fällen zugegeben und sei selbst für seinen beschädigten Ruf verantwortlich.

Laura Schindler / Steffen Lask

Boateng vom Landgericht München I verurteilt

Thema: Fußball, Sportrecht, Strafrecht & Sport, 03.11.2022

Jérôme Boateng wurde durch das Landgericht München I wegen der zweifachen Körperverletzung gegenüber seiner ehemaligen Freundin zu einer Geldstrafe verurteilt.

Das Landgericht sah es als erwiesen an, dass Boateng seine Ex-Freundin in einem gemeinsamen Karibikurlaub mehrfach geschlagen habe. Daher verhängte das Landgericht eine Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 10.000 Euro, also 1,2 Millionen Euro. Es reduzierte damit die ursprüngliche Geldstrafe des Amtsgerichts München, um 600.000 Euro.
Die Reduzierung der Geldstrafe hängt vor allem damit zusammen, dass Boateng seit Beginn des Prozesses alle seine Werbe- und Medienpartner verloren habe und nur noch über das Gehalt von Olympique Lyon verfüge, so seine Anwälte.

Nachdem Boateng und seine Anwälte nicht dem Vorschlag des Gerichts gefolgt waren, den Schuldspruch des Amtsgerichts anzuerkennen und das Landgericht nur über den Rechtsfolgenausspruch entscheiden zu lassen, sah das Landgericht den Fußball-Weltmeister von 2014 in der Berufungsinstanz nun erneut als schuldig an.

Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, weil sowohl Boateng als auch die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Entscheidung eingelegt haben. Das Bayerische Oberste Landgericht überprüft das Urteil nun auf mögliche Rechtsfehler.

Severin Lask / Steffen Lask