Sportrechtsblog

Pechstein-Niederlage vor dem Bundesgerichtshof

Thema: Doping, Eisschnelllauf, 07.06.2016

Die mit Spannung erwartete Entscheidung ist gefallen: Die Klage von Claudia Pechstein gegen den Internationalen Eisschnelllaufverband – ISU – ist durch den Bundesgerichtshof (BGH) für unzulässig erklärt worden (Az.: KZR 6/15). Der Klage steht nämlich die Einrede der Schiedsgerichtsvereinbarung entgegen. Damit haben wohl viele – wenn man sich die Medienresonanz der letzten Tage anschaut – nicht gerechnet. Pechstein wurde (bereits) vielmehr in einer Reihe von Athleten gesehen, die den Sport durch ihre rechtlichen Auseinandersetzungen in geradezu revolutionärer Art umgestaltet und geprägt hatten, wie zuletzt Bosman.

Der BGH kommt zum Ergebnis, dass die Athletenvereinbarung wirksam die Schiedsgerichtsbarkeit bis hin zum Internationalen Sportgerichtshof (CAS) festgeschrieben habe, an die sich Frau Pechstein gebunden fühlen müsse. Im Übrigen sei ihr der Weg zum schweizerischen Bundesgericht – einem ordentlichen Gericht wohl gemerkt – ebenfalls eröffnet, so sieht es nämlich die Athletenvereinbarung vor. Einen Anspruch auf eine Entscheidung vor einem ordentlichen deutschen Gericht stehe ihr wegen der Athletenvereinbarung nicht zu. Der BGH sieht im CAS ganz offensichtlich ein echtes Schiedsgericht, wie es die deutsche Zivilprozessordnung in den §§ 1025 ff. regelt.

Pechstein nimmt ihre Niederlage offenbar nicht hin; ihr Prozessbevollmächtigter, der Kollege Summerer wird zitiert mit den Worten, dass das „nicht das letzte Wort gewesen“ sei und eine Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht folge. Pechstein selbst wird u.a. bei Spiegel-Online mit den Worten zitiert, dass sie sich gefühlt habe wie vor dem CAS und: „Jeder Flüchtling, der in Deutschland einreist und registriert wird, genießt Rechtsschutz. Aber wir Sportler nicht.“ Ob dieser Vergleich angemessen ist oder nicht, mag jeder für sich beurteilen, er deutet jedoch an, wie enttäuscht Claudia Pechstein ist, die zuletzt noch gegenüber der FAZ erklärte hatte, dass sie „gar nichts erwarte“. Erwartungen bergen immer auch Enttäuschungen. Wie man sieht.

Blatter & Co. eine kriminelle Bande?

Thema: Fußball, Strafrecht & Sport, 03.06.2016

Spiegel-Online berichtet über „Unglaubliches“, nämlich über „unglaubliche Zahlen“. Es ist die Rede von 71 Millionen Euro! Ist das unglaublich?

Nein. Aus unserer Sicht, nach dem, was in den letzten Wochen und Monaten über das kurruptive Verhalten von FIFA-Funktionären bekannt wurde, ist diese Zahl von 71 Millionen Euro durchaus nachvollziehbar und glaubhaft. Der Fußballweltverband hatte die Rechtsanwaltskanzlei Quinn Emanuel Urquhart & Sullivan mit internen Ermittlungen beauftragt und die Rechtsanwälte legen nunmehr erste Ergebnisse ihrer Prüfungen öffentlich vor, nachdem zuletzt die Schweizer Bundesanwaltschaft erneut Räumlichkeiten bei der FIFA durchsucht hatte. Die Rechtsanwälte substantiieren ihre Ermittlungsergebnisse durch Unterlagen, nach denen sich ein regelrechter „krimineller Selbstbedienungsladen“, so Spiegel-Online, darstellt, in welchem sich die Führungsriege der FIFA Zahlungen untereinander zugestanden und ausgezahlt hat, ohne dabei die eigenen Gremien einzubeziehen. So kassierte Blatter – offenbar ohne vorherige Vertragsgrundlage – nach der Weltmeisterschaft in Südafrika eine Prämie von 11 Millionen Franken, Jérome Valcke als Generalsekretär der FIFA 9 Millionen Franken und der zuletzt entlassene Markus Kattner als Finanzchef 3 Millionen Franken. Ähnliche Zahlungen haben sich die „Drei“ wohl nach der WM in Brasilien 2014 ebenfalls genehmigt.

Da fällt mir als Strafrechtler nur ein: Untreue. Die strafrechtlichen Ermittlungen dauern an bzw. – wie es heißt – beginnen erst. Man mag nur hoffen, dass der eine oder andere noch das Ende dieser Ermittlungen erlebt.

Diarra soll angeblich 10 Mio. Euro zahlen

Thema: Fußball, 31.05.2016

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Laut dem BBC soll der französische Nationalspieler Lassana Diarra 10 Mio. Euro an seinen ehemaligen Arbeitgeber Lokomotive Moskau zahlen. So habe der Internationale Sportgerichtshof (CAS) in Lausanne entschieden. Diarra sei ein „Vertragsbruch“ vorzuwerfen. Näheres zum Schiedsspruch ist nicht bekannt.

Der 31-Jährige war in der Saison 2013/2014 beim russischen Hauptstadtklub beschäftigt. Nachdem er sich mit seinem damaligen Trainer überwarf, blieb er von den Trainingseinheiten fern und wurde suspendiert. Der ehemalige Chelsea- und Real-Madrid-Spieler durfte 15 Monate kein Spiel bestreiten. Wechsel zu Inter Mailand und den Queens Park Rangers scheiterten jeweils kurz vor Abschluss. Mittlerweile kickt er wieder; nun in der Ligue 1 für Olympique Marseille und mit großem Erfolg. Diarra wurde jüngst für den Nationalmannschaftskader der EM-Endrunde in Frankreich nominiert.

Bei Twitter hatte Lass, wie er stets genannt wird, bereits angekündigt, dem Schiedsspruch des CAS nachzukommen. „I will accept the situation as I have always done“ wird ein entsprechender Tweet zitiert, der zwischenzeitlich offenbar wieder gelöscht wurde.

Steffen Lask holt 8. Platz beim IRONMAN 70.3 Barcelona!

Thema: Sportrecht, Triathlon, 24.05.2016

Beim IRONMAN 70.3 Barcelona, Spanien hat Steffen Lask einen hervorragenden 8. Platz in seiner age group belegt. Er bewältigte die Rennstrecke in nur 5 h 01 min 12 sek.

Ecovis gratuliert zur tollen Leistung!

IRONMAN 70.3 T1

IRONMAN 70.3 T2

IRONMAN 70.3 T3 +

Quelle: ironman.com

Wie verseucht waren die Olympischen Spiele von Sotschi?

Thema: Doping, Wintersport, 13.05.2016

Erneut gibt es schwere Vorwürfe gegen den russischen Sport. Vorwürfe, die vom Tenor her nicht neu sind. Es geht um strukturelles Doping im russischen Wintersport, konkret um Dopingvergehen während der Olympischen Winterspiele in Sotschi. Beschuldigt werden Athleten, Medaillengewinner, Olympiasieger ebenso wie die Sportführung des Landes und zwar durch den früheren Chef des russischen Doping-Kontrolllabors, Grigori Rodschenkow, der sich mittlerweise in die USA abgesetzt und dort sein angebliches Wissen in einem Interview preisgegeben hat. Den Inhalt seiner Beschuldigungen kann man nachlesen, das Interview ist veröffentlicht in der New York Times.

Es sei mit Hilfe der Sportführung Russlands und des Geheimdienstes FSB – man stand in Sotschi aus russischer Sicht unter enormen Erfolgsdruck – bereits im Vorfeld der Olympischen Spiele an regelrechten Doping-Cocktails gearbeitet worden. Es sei ein System der nachträglichen Vertuschung installiert worden, welches Rodschenkow detailliert und sehr substantiiert seinen Interviewpartner schildert. Er belegt seine Anschuldigungen mit angeblichen Mails, die er vom Ministerium für Sport erhalten haben will. Darin seien jeweils die Namen der Athleten mitgeteilt worden, deren Dopingproben ausgetauscht werden müssten, was er schließlich veranlasst habe. Er nennt Namen, u.a. den Bobpiloten Alexander Zubkow und den Olympiasieger im Skilanglauf Alexander Legkow.

Was ist dran an diesen Beschuldigungen? Wer überprüft die Vorwürfe? Mit welchen Konsequenzen? Viele Fragen, auf die es hoffentlich bald ansatzweise Antworten gibt.

Wir bleiben dran.

Steffen Lask